Zum Mainstream in der Medienlandschaft
Keine große Zuneigung von Journalisten zu Unionsparteien
(MEDRUM) Besonders Skandalsendungen wie die Sendung von Anne Will über "Rot-Rot" in Berlin oder die Sendung von Johannes B. Kerner zu Eva Hermann geben Zeitgenossen Anlass, den Mainstream der Medien zu kritisieren. Auch die christlichen Kirchen oder ihre Angehörigen sehen Grund zur Kritik, wenn christliche Themen nicht angemessen in den Medien dargestellt werden, zum Beispiel wenn hohe Repräsentanten wie Kardinal Meisner oder Bischof Mixa misinterpretiert oder durch die Medien an die Wand der Schelte gestellt werden.
Hintergründe, die darüber Aufschluss geben können, weshalb den Medien ein bestimmter Mainstream zugeordnet werden könnte, liefert eine Studie der Universität Hamburg über den Journalismus in Deutschland. Nach den Erkenntnissen dieser Studie sind weniger als 10 Prozent der Journalisten der CDU/CSU zugeneigt. Hätten allein Journalisten aufgrund ihrer parteilichen Neigung den Bundestag bei der letzten Wahl zu wählen gehabt, hätte Rot-Grün eine satte absolute Mehrheit von mehr als 60 Prozent der Stimmen erhalten und Bündnis90/Die Grünen hätten als stärkste Partei mit über 35 % der Stimmen die Kanzlerin oder den Kanzler gestellt. Die Zuneigung zur PDS fiel vor 3 Jahren noch äußerst gering aus. Sie betrug lediglich 0,8 Prozent. Von einem repräsentativen Journalismus könnte also, gemessen am Kriterium der Neigung zu Parteien, nicht gesprochen werden.
Diese Einschätzung basiert auf einer Umfrage, die die Universiät Hamburg im Jahr 2005 durchgeführt hatte. Etwa 20 Prozent der Journalisten gaben dabei an, keiner Partei zuzuneigen. Als medienexterner Größe messen die Journalisten den Parteien aber selbst keinen großen Einfluss auf den Journalismus bei. Für unbedeutend halten die Journalisten auch die Kirchen. Nur 3 Prozent waren der Auffassung, dass die Kirchen einflussreich für die journalistische Arbeit seien. Den Haupteinfluss sehen sie bei den medieninternen "Bossen", den
Ressortleitern und den Chefs vom Dienst. Ca. 40 Prozent antworteten,
diesen seien einflussreich für die journalistische Arbeit.
Kath.net und idea berichten über Russisch-Orthodoxe als Faustkämpfer
Anhänger und Gegner von Erzbischof Diomid lassen Ikonen und Kruzifixe fliegen
(MEDRUM) Ein Faustkampf russisch-orthodoxer Christen ist Gegenstand der Berichterstattung von "kath.net" und "idea". Vor der größten Moskauer Kirche seien Ende Juni die Fäuste geflogen. Der 47-jährige russisch-orthodoxe Erzbischof Diomid aus der ostsibirischen Diözese Tschukotka habe „Ökumenismus" als Irrlehre bezeichnet und das Moskauer Patriarchat wegen dessen angeblich zu ökumenefreundlicher Haltung kritisiert. Mit Ikonen und Kruzifixen seien Anhänger und Gegner Diomids am 24. Juni auf dem Vorplatz der Moskauer Christus-Erlöser-Kathedrale aufeinander losgegangen. Das Handgemenge sei von Polizisten beendet worden.
Markus Lanz: Gesprächsrunde zum Thema "Kind um jeden Preis"
Programmhinweis
Heute, 3. Juli, um 00.00 Uhr sendet das ZDF die Gesprächsrunde mit "Markus Lanz" zum Thema: "Kind um jeden Preis". Als Gäste sind geladen:
Felicitas Schirow
wollte unbedingt ein Kind, obwohl sie unfruchtbar ist. Die 51-Jährige fand eine Eizellenspenderin, ließ sie von ihrem Mann befruchten und in ihre Gebärmutter einpflanzen. Weil dieses Verfahren in Deutschland verboten ist, wurde der Eingriff in Tschechien vorgenommen. Vor drei Monaten wurde dann Sohn Luca Joel geboren. Warum die glückliche Mutter die Strapazen der schwierigen Schwangerschaft und Kosten in Höhe von 50.000 Euro für den Nachwuchs auf sich nahm, erzählt sie Markus Lanz.
Prof. Dr. med. Heribert Kentenich
setzt sich für die Lockerung des Embryonenschutzgesetzes ein. Der Reproduktionsmediziner hat schon etwa 1000 Müttern mit Hilfe von künstlicher Befruchtung zu Kindern verholfen.
Dr. Giovanni Maio
ist Professor für Bioethik. Der Ethiker hält eine Lockerung des deutschen Embryonenschutzgesetzes für nicht vertretbar und spricht sich gegen eine Selektion im Reagenzglas aus.
In der Auseinandersetzung mit der Reproduktionsmedizin wird sich Dr. Giovanni Maio für den Embryonenschutz aussprechen, da die Reproduktionsmediziner durch neue Verfahren überzählige Embryonen in Kauf nehmen wollen, um ihre Schwangerschaftsraten zu steigern. Er hofft, dass die Diskussion ihm die Gelegenheit dazu geben wird, seinen kritischen Standpunkt zu diesen lebensgefährdenden Techniken adäquat zu vertreten und würde sich freuen, wenn möglichst viele die Diskussion verfolgen würden.
Aussagen des Deutschen
Ethikrates zum menschlichen Leben
aus dem Jahr 2001
„... besteht zwar Einigkeit darüber, dass der Schutz menschlichen Lebens ein vorrangiges
moralisches und verfassungsrechtliches Gebot darstellt; Uneinigkeit herrscht
aber über die
Reichweite des Schutzanspruchs, der menschlichem Leben während seiner frühen embryonalen
Entwicklung zukommen sollte.
...“
„Entscheidende Bezugspunkte sind die
Unantastbarkeit der Menschenwürde und die grundlegende Bedeutung des
Lebensschutzes. Auch wenn im Nationalen Ethikrat, nicht anders
als in Gesellschaft und Politik, die Meinungen darüber
auseinander gehen, ob der Embryo im frühesten Stadium Träger der Menschenwürde
ist und welche Konsequenzen für seinen Anspruch auf Lebensschutz daraus zu
ziehen sind, besteht jedoch Einigkeit darüber, dass die Würde des
Menschen verbietet, Embryonen vor der Nidation
[1]
für beliebige Zwecke zu verwenden.“
„Denn die Stammzellgewinnung erfolgt in den
ersten Tagen nach der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, also vor dem
Zeitpunkt, zu dem bei ungestörter natürlicher Entwicklung die Einnistung in die
Gebärmutterschleimhaut (Nidation) beginnt. Aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2
Satz 1 GG lässt sich weder ein Würdeschutz noch ein »absoluter« Lebensschutz
dieses frühen embryonalen Lebens ableiten. Die gegenteilige Auffassung vermengt
nicht allein die Gewährleistungsgehalte beider
Normen; sie übergeht insbesondere auch die zentrale Frage nach der
Rechtsträgerschaft, also den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um in vollem
Umfang am Lebens- oder auch Würdeschutz teilzuhaben.“
„Insgesamt zeigt sich, dass dem Grundgesetz das
Konzept eines individuellen Grundrechtsschutzes und der allgemeinen
Rechtsordnung das Konzept eines vorgeburtlich abgestuften Lebensschutzes zugrunde
liegt, das im Einklang mit begründeten ethischen Überzeugungen und unseren
moralischen Intuitionen steht.“
„Für eine entsprechende
normative Betrachtung
zum Beginn des Lebens ist konstitutiv, dass sowohl unseren ethischen Grundüberzeugungen als auch den
einschlägigen Rechtsregeln Stufungen der moralischen Wertung und
des rechtlichen Schutzes zugrunde liegen, die den Phasen der
Entwicklung
menschlichen Lebens entsprechen. In
allen entwickelten Rechtsordnungen wird die Tötung eines geborenen Menschen stärker bestraft als die eines
Ungeborenen. Ein sieben Monate alter Fötus genießt stärkeren
rechtlichen Schutz und größeren moralischen Respekt als ein Embryo drei Wochen nach der Nidation. Mit der Geburt wird der moralische Respekt unbedingt, und das Lebensrecht lässt
dann Abwägungen und Differenzierungen grundsätzlich nicht mehr zu.“
Für die hier zu betrachtende Entwicklungsphase noch vor der
Nidationsfähigkeit gilt, dass wir es dabei zwar mit artspezifischem
menschlichen Leben (human life), noch nicht aber mit individuellem und personalem Leben (human being) zu tun haben.
Bis zur Ausbildung des so genannten Primitivstreifens (12.–14. Tag nach der
Befruchtung) besteht die Möglichkeit
der Mehrlingsbildung eines jeden so definierten Embryos. Zumindest bis zu
diesem Zeitpunkt hat sich noch kein individueller Mensch entwickelt, der allein
als Träger von Grundrechten in Betracht kommt. Dem lässt sich nicht überzeugend
das so genannte Potenzialitätsargument
entgegenhalten, wonach die in der embryonalen Frühform angelegte
Möglichkeit, zu einem Menschen heranzuwachsen, genügen soll, um diese unter den
vollen Schutz des Lebensrechts zu stellen.
Das Potenzialitätsargument mag zwar
ausreichen, um einen »besonderen« Status des Embryos zu rechtfertigen, kann aber nicht einen moralischen und rechtlichen Status begründen, der mit dem eines
Fötus oder geborenen Menschen
vergleichbar wäre. dass mit der
Festlegung des genetischen Programms diese Frühform embryonalen Lebens bereits in rechtsethisch entscheidender
Weise mit dem geborenen Menschen, zu dem sie sich entwickeln könnte, identisch ist. Diese These würde verkennen, dass der Mensch mehr ist als die Summe seiner Gene
und dass seine Identität sich nicht im Vollzug seines genetischen Programms erschöpft: Auch eineiige Zwillinge sind
genetisch identisch, ohne dieselbe personale Identität zu besitzen.“
„In der ethischen Diskussion wird weiter
vertreten, schon der frühe Embryo sei aufgrund seiner
Gottesebenbildlichkeit ebenso zu schützen wie der geborene
Mensch. Doch beruht diese Sicht auf religiösen Glaubenssätzen über Schöpfung und Schöpferwillen, die zwar Respekt und Achtung verdienen,
aber nicht das Fundament einer
allgemeinverbindlichen säkularen Moral und entsprechender
Rechtsregelungen bilden können.“
„Schließlich leuchtet auch das Argument nicht ein, die Verschmelzung
von Ei- und Samenzelle sei der einzige willkürfrei zu bestimmende Einschnitt in
einem ansonsten kontinuierlich ablaufenden Prozess der Entstehung menschlichen
Lebens. Von zumindest gleicher, wenn nicht höherer Evidenz ist etwa die
Nidation, die aus dem Embryo erst eine »Leibesfrucht« macht und unabdingbare
Voraussetzung seiner weiteren Entwicklung ist. Setzt man die Zäsur für den
Lebensschutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG hier, so cum grano salis zu einem
Zeitpunkt, an dem aus artspezifischem menschlichen Leben ein biologisch
individualisierter Embryo geworden ist.“
„Doch selbst wenn man den grundgesetzlichen Lebensschutz bereits mit
dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnen lässt, schließt
dies nicht aus, dass der Gesetzgeber einen abgestuften vorgeburtlichen
Lebensschutz auf den Gesetzesvorbehalt des Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG stützt. Im
einen wie im anderen Fall nimmt man eine jener vielen Stufungen vor, die
verbreiteter moralischer Empfindung und ethischer Beurteilung entsprechen und
die in allen Rechtsordnungen etwas ganz Selbstverständliches sind. An solchen
Stufungen ist auch die bundesdeutsche Rechtsordnung reich, wie dies nicht
zuletzt die den Schwangerschaftsabbruch regelnden Normen (insbesondere die
Dreimonatsfrist für den Abbruch nach erfolgter Beratung) und die Zulässigkeit
des Gebrauchs von so genannten Nidationshemmern (Spirale) zum Ausdruck
bringen.“
„Postuliert man hingegen für Embryonen in vitro den gleichen Lebens- und Würdeschutz wie für geborene Menschen, so zieht das schwerwiegende und nicht zu rechtfertigende rechtliche Wertungswidersprüche nach sich. Denn nach dem
derzeit geltenden und verfassungsrechtlich unumstrittenen Recht ist die Verwendung nidationshemmender
Mittel, die befruchtete Eizellen an der Einnistung hindern und somit
Embryonen abtöten, uneingeschränkt
möglich. Dieser Befund wird auch nicht dadurch
infrage gestellt, dass die Nidationshemmer vielleicht in vielen Fällen schon die Befruchtung
verhindern. Der Gesetzgeber ging
seit jeher davon aus, dass die Nidation gehemmt wird, und hat dies ebenso für zulässig erklärt wie das
Bundesverfassungsgericht in seiner einschlägigen Judikatur.“
Das Generalhaus der Priesterbruderschaft St. Pius X. bezüglich der Antwort auf das Ultimatum, das der Bruderschaft gestellt wurde, hat folgende Erklärung abgegeben:
Am 4. Juni 2008 hat sich Mgr.
Bernard Fellay, Generaloberer der Priesterbruderschaft St. Pius X., begleitet
von Pater Alain-Marc Nély, dem 2. Generalassistenten, auf die Bitte von
Kardinal Dario Castrillón Hoyos, Präsident der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, nach Rom begeben.
Im Verlauf der Unterhaltung hat
ihm der Kardinal ein Memorandum in Form eines Ultimatums überreicht und
gefordert, bis zum Ende des Monats Juni darauf zu antworten. Am 23. Juni machte
die italienische Tageszeitung Il Giornale
entgegen der gebräuchlichen Umgangsform die Existenz dieses Ultimatums bekannt
und gab am folgenden Tag in ihrer elektronischen Ausgabe den Inhalt preis. Die
Information wurde in den folgenden Tagen durch die gesamte internationale
Presse aufgegriffen. So kam zur Dringlichkeit des Ultimatums der Druck der
Massenmedien hinzu.
Das Dokument von Kardinal
Castrillón Hoyos stellt fünf Forderungen auf: Außer einer positiven Antwort vor
Ende Juni muss sich die Priesterbruderschaft St. Pius X. in der Person ihres
Generaloberen zu Folgendem verpflichten:
Man sieht, wie der sehr
allgemeine, um nicht zu sagen ungenaue Charakter der vorgebrachten Forderungen
sich bemerkenswert abhebt von der Dringlichkeit des Ultimatums. Diese
Bedingungen scheinen eher ein günstiges Klima für einen zukünftigen Dialog im
Auge zu haben als genaue Verpflichtungen bezüglich feststehender Punkte. Die
Priesterbruderschaft St. Pius X. wünscht, dass dieser Dialog im lehrmäßigen
Bereich geführt werde und alle Fragen einschließt, welche, wenn sie umgangen
würden, das Risiko eines in der Überstürzung erarbeiteten kirchenrechtlichen
Status nichtig machen würden. Sie glaubt, dass die Zurücknahme der
Exkommunikationsdekrete des Jahres 1988 die ruhige Gelassenheit eines solchen
Dialoges begünstigen würde.
Die Priesterbruderschaft St. Pius
X. maßt sich nicht an, ein über dem Heiligen Vater stehendes Lehramt auszuüben,
noch sucht sie sich der Kirche zu widersetzen. In der Nachfolge ihres Gründers
will sie weitergeben, was sie selbst empfangen hat, d. h. „was immer, was
überall und was von allen geglaubt worden ist“. Sie macht das
Glaubensbekenntnis von Erzbischof Lefebvre vom 24. September 1975, das er an
Paul VI. richtete, zum ihrigen: „Jesus Christus hat seinem Stellvertreter das
Amt übertragen, seine Brüder im Glauben zu stärken und ihn beauftragt, darüber
zu wachen, dass jeder Bischof das Glaubensgut treu bewahrt, gemäß den Worten
des hl. Paulus an Timotheus.“
In diesem Sinn hat Mgr. Fellay am
Donnerstag, dem 26. Juni 2008 auf das Ultimatum hin Papst Benedikt XVI.
geantwortet. Kardinal Castrillón Hoyos
hat am Tag darauf einfach den Eingang dieser Antwort bestätigt.
Bis auf weitreichendere
Informationen wird es keinen Kommentar geben.
Menzingen, am 1. 07. 2008
Die Priesterbruderschaft St. Pius X. erklärt über sich selbst:
Die Priesterbruderschaft St. Pius X. wurde am 1. November 1970 durch den Bischof von Freiburg, Genf und Lausanne, Mgr. Charrière, als Glied der römisch-katholischen Kirche kanonisch errichtet. Ihr Gründer ist der französische Erzbischof Marcel Lefebvre (1905-1991), ehemaliger Missionar und Apostolischer Delegat für das französischsprechende Afrika.
Im Jahre 1974 erklärte Mgr. Lefebvre: "Wir hängen mit ganzem Herzen und mit ganzer Seele am katholischen Rom, der Hüterin des katholischen Glaubens und der für die Erhaltung dieses Glaubens notwendigen Traditionen, am Ewigen Rom, der Lehrerin der Weisheit und Wahrheit. Wir lehnen es hingegen ab, und haben es immer abgelehnt, dem Rom der neo-modernistischen und neo-protestantischen Tendenz zu folgen, die klar im Zweiten Vatikanischen Konzil und nach dem Konzil in allen Reformen, die daraus hervorgingen, zum Durchbruch kamen."
Insbesondere lehnt die Priesterbruderschaft St. Pius X. die Umformung der hl. Messe ab, wie sie im Gefolge des II. Vatikanischen Konzils durchgeführt wurde. Die sog. "Neue Messe" Papst Pauls VI. enthält nach den Worten Erzbischof Lefebvres "ein für den Glauben schädliches Gift".
03. Juli 2008
Auch CSU-Chef Huber fordert Verbesserungen für Bürger und Familien
Im Gespräch mit der "FAZ" (Freitagsausgabe) äußerte sich auch der CSU-Vorsitzende Erwin Huber besorgt über die schwachen Umfragewerte der Union. Er erklärte, dass sich die CDU und CSU nicht auf die Popularität der Bundeskanzlerin verlassen dürften, sondern ihr Parteiprofil schärfen müssten.
Huber habe die Politik einiger Kabinettsmitglieder angegriffen, indem er Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) als „entlarvend" unsozial und Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen als „ungerecht" bezeichnet habe, berichtet die FAZ. Erwin Huber kritisiert damit die gegenwärtige Politik der Regierung in ähnlicher Weise wie Friedrich Merz (MEDRUM-Artikel).
Bei der Bundesratssitzung an diesem Freitag will Bayern einen
Gesetzesantrag zur Erhöhung der Pendlerpauschale, des Kinderfreibetrags und des
Kindergelds einbringen.
In der Wiedereinführung der vollen Pendlerpauschale sieht Huber kein Steuergeschenk oder eine Subvention, sondern „Glaubwürdigkeit und Gerechtigkeit". Da die große Koalition 2006 die Entlastung großer Unternehmen beschlossen und die Körperschaftsteuer auf 15 Prozent gesenkt habe, muss sie jetzt auch an die Arbeitnehmer denken, sonst gebe es ein echtes Glaubwürdigkeitsproblem, sagte Huber. Er zeigte wenig Verständnis für die Haltung von Finanzminister Steinbrück (SPD), weil er die Pläne der CSU schlicht ablehne. Gegen diese Position des Finanzministers müsse die Union ihr Profil schärfen, sagte Huber.
Die Vorschläge von Bundesfamilienministerin von der Leyen lehnt Huber ab, wonach die Familien erst ab dem dritten Kind mehr Kindergeld erhalten sollen. Der Vorschlag von Frau von der Leyen sei ungerecht, denn danach bekämen von den 17 Millionen Kindern in Deutschland gerade einmal 428.000 Kinder etwas von der Milliarde ab, also nicht einmal jedes zehnte Kind. Es wäre für die CSU völlig inakzeptabel, wenn die geplante Erhöhung an 84 Prozent der Eltern vorbeiginge. Familien mit ein und zwei Kindern dürften nicht im Stich gelassen werden, meinte Huber.
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