01.06.15
Offenheit beim Evangelischen Kirchentag in Stuttgart eine Farce
Die Kirchentagsleitung wendet das Toleranzgebot mit subjektiver Willkür an
(MEDRUM) Längst nicht jeder, der sein Christsein ernst nimmt, ist beim Evangelischen Kirchentag vom 3. bis 7. Juni 2015 willkommen. Das zeigen die Ausgrenzungen, die die Kirchentagsleitung offenbar mit System betreibt. Weiterlesen »
1. Juni 2015
Offener Brief
an Professor Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh, Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Baden und
an den Evangelischen Oberkirchenrat Karlsruhe
Anfrage
In der Lebensordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden, Ehe und kirchliche Trauung II. S. 5 Punkt 26, heißt es:
"Ob der Bitte um eine kirchliche Segenshandlung für Menschen in eheähnlichen oder homosexuellen Lebensgemeinschaften entsprochen werden kann, ist umstritten. Die Seelsorge an Menschen in einem eheähnlichen oder homosexuellen Lebensverhältnis kann in einem persönlichen Segenszuspruch ihren Ausdruck finden. Damit ist keine Institutionalisierung von Lebensgemeinschaften neben der Ehe oder als Alternative zu ihr verbunden. Der Leitbildcharakter von Ehe und Familie darf nicht undeutlich gemacht werden."
Auf der Homepage der Evangelischen Landeskirche in Baden heißt es:
"Können homosexuelle Menschen kirchlich heiraten?
Der Wunsch nach Segnung homosexueller Menschen oder ihrer Partnerschaft ist in den letzten Jahren ausgesprochen worden. Ob der Bitte um eine kirchliche Segnung für Menschen in homosexuellen Lebensgemeinschaften entsprochen werden kann, ist allerdings umstritten. Es gibt innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland mehrere Landeskirchen, in denen Segnungsgottesdienste oder Andachten aus diesem Anlass möglich sind; der Ausdruck "Heirat/Trauung" wird dabei generell vermieden.
Andere Landeskirchen, so auch die badische Landeskirche, sehen eine geistliche Begleitung für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften ausschließlich in der Seelsorge vor. Im Raum der Evangelischen Kirche in Baden sind bisher entsprechende öffentliche kirchliche Segenshandlungen nicht vorgesehen."
So weit die Regel.
In Pforzheim fand am Samstag, den 16.5.15 in der Christuskirche Folgendes statt: Zwei Männer erhielten – so die Überschrift in der Pforzheimer Zeitung - den kirchlichen Segen zum Männer-Bund fürs Leben.
Es war eine vorher in dieser Zeitung (also öffentlich) angekündigte Veranstaltung, umrahmt von Glockengeläut. Eine große Menge von Menschen (örtliche Prominenz, Freunde und Weggefährten) nahm teil. Die Veranstaltung fand in der Kirche statt, also in aller Öffentlichkeit, nicht in einem geschützten Raum, Pfarrerin Nakatenus hielt eine Predigt (in der sie betonte, wie wichtig dem Paar der kirchliche Segen sei; sie verwendete auch explizit die Begriffe „Ehe" und „heiraten"), die beiden Männer gaben sich öffentlich das Eheversprechen, tauschten Ringe, wurden von der Pfarrerin gesegnet. Pfarrer im Probedienst Torsten Resack überreichte eine Bibel, der Chor der Altstadtgemeinde und der Organist bereicherten die Feier, schließlich wurde auch eine Kollekte eingesammelt.
So weit die Pforzheimer Zeitung am 18.5.2015.
Diese Veranstaltung kann selbst bei weitherzigster Auslegung nicht als persönlicher Segenszuspruch im Rahmen der Seelsorge oder als geistliche Begleitung in der Seelsorge bezeichnet werden. Sie war keine Seelsorge, sondern für jeden erkennbar ein Traugottesdienst. Damit setzten sich die Veranstalter nicht nur über die kirchlichen Regeln (s.o.) hinweg, sondern überboten sogar noch die staatlichen Regelungen, nach denen gleichgeschlechtliche Partnerschaften noch nicht der Ehe gleichgestellt sind.
Entgegen der oben angeführten kirchlichen Regeln wurde also der Leitbildcharakter von Ehe und Familie in diesem Fall sicher nicht unabsichtlich undeutlich gemacht und versucht, Lebensgemeinschaften neben der Ehe als Ehe zu institutionalisieren. Es fand – im Gegensatz zur expliziten Regelung (s.o.) – eine öffentliche kirchliche Segens- bzw. Trauhandlung statt (die Begriffe „Ehe" und „heiraten" wurden nicht etwa vermieden, sondern explizit verwendet und noch hervorgehoben). Es gab also nicht wie vorgesehen eine geistliche Begleitung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ausschließlich in der Seelsorge.
Umso verwunderlicher ist für uns deshalb die Erklärung des Pressesprechers der Landeskirche Daniel Meier (PZ vom 20.5.2015), diese Veranstaltung habe den Vorgaben der evangelischen Landeskirche Baden entsprochen.
Nimmt man die oben zitierten Texte ernst, dann war die Veranstaltung in Pforzheim ein Verstoß gegen die Regeln der Landeskirche.
Nimmt man den Pressesprecher der Badischen Landeskirche (und damit – da bisher keinerlei Dementi erfolgte – die Kirchenleitung, für die er ja spricht) ernst, dann war sie regelkonform.
Wir als Betroffene, die immer wieder Trauungen durchführen, wir fragen nun: Hat die Landeskirche ihre Regeln in der letzten Zeit geändert, ohne es uns mitzuteilen?
Vor allem aber fragen wir - und viele erheblich irritierte Pfarrer, Diakone, Prädikanten und Gemeindeglieder mit uns - : Was gilt denn nun heute in unserer Landeskirche? Gilt die Lebensordnung Ehe und kirchliche Trauung/der Beschluss der Landessynode von 2003 oder gilt das ihr entgegenstehende Handeln einzelner und dessen Rechtfertigung durch Pressesprecher und damit der Kirchenleitung? Kann in dieser Kirche jeder einfach tun und lassen, was er will oder ist das gemeinsam Vereinbarte, sind die Regeln noch verbindlich - und zwar für alle?
Und inhaltlich gefragt: Will die Kirchenleitung etwa auf diesem Wege den klugen, nach langen und theologisch tiefgehenden Beratungen mit großer Mehrheit gefassten Beschluss der Synode von 2003 (geistliche Begleitung ausschließlich in der Seelsorge) aushebeln, will sie stillschweigend dem Zeitgeist - entgegen dem klaren und eindeutigen biblischen Zeugnis - folgen und gleichgeschlechtliche Paare öffentlich kirchlich trauen und segnen, hat sie die Absicht, den Leitbildcharakter von Ehe und Familie undeutlich zu machen, ja will sie der erwähnten Lebensordnung, die die Ehe durchgehend als eine zwischen einem Mann und einer Frau geschlossene Verbindung ansieht, widersprechen und damit letztlich auch dem Wort Gottes zuwiderhandeln?
Wir wollen unserer Kirche weiterhin im Lichte des Evangeliums und in der Bindung an Schrift und Bekenntnis in Treue dienen. Wir wollen deshalb Hindernisse, die durch die erwähnten Ereignisse und Handlungen entstanden sind, ausräumen.
Damit dies gelingt, brauchen wir das Gespräch miteinander.
Weil die Veranstalter des Gottesdienstes – sicher mit Bedacht – öffentlich handelten, und weil auch die Kirchenleitung sich öffentlich äußerte (und eben damit viel an Unruhe in die Gemeinden getragen hat), sehen wir uns gezwungen, ebenfalls öffentlich unsere Irritation kundzutun und öffentlich die Fragen zu stellen, die vielen anderen Christen auch auf den Nägeln brennen.
In der Hoffnung auf Antworten...
Mit freundlichem Gruß!
03.06.15
Irritation wegen kirchlicher Segnungshandlungen
Pfarrer erwarten vom badischen Landesbischof Cornelius-Bundschuh Klarheit über die kirchlich gültigen Regeln für Trauungen und ihre Verbindlichkeit
(MEDRUM) In einem Offenen Brief an den badischen Landesbischof greifen Pfarrerinnen und Pfarrer das Thema kirchliche Segnungshandlungen für die Ehe und andere Lebensgemeinschaften auf und bitten den Landesbischof um Klarstellung, welche Regeln in ihrer Kirche gelten. Weiterlesen »