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  • Nachgefragt: Warum wurde das Kinderbuch "Wo bitte geht's zu Gott? fragte das kleine Ferkel" nicht indiziert


    13.03.08

    Nachgefragt: Warum wurde das Kinderbuch "Wo bitte geht's zu Gott? fragte das kleine Ferkel" nicht indiziert

    (MEDRUM) Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) sieht keinen Anlaß, das anti-christlich geprägte Kinderbuch "Wo bitte geht's zu Gott?" als jugendgefährdend einzustufen.

    Die BPjM erklärte ihr Prüfergebnis wie folgt:

    "Das 12er-Gremium der Bundesprüfstelle hat in seiner Sitzung vom 06. März 2008 folgende Entscheidung getroffen: Das Buch "Wo bitte geht's zu Gott? fragte das kleine Ferkel" wird nicht in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen.

    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte den Antrag gestellt, das Buch hinsichtlich einer möglichen Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien zu überprüfen.

    Das 12er-Gremium, das sich aus ehrenamtlichen, weisungsunabhängigen Beisitzerinnen und Beisitzern aus unterschiedlichen gesellschaftlich relevanten Gruppen zusammensetzt, hat im Hinblick auf diese Entscheidung umfassend diskutiert. Es ist zu der Auffassung gelangt, dass das Buch, da vorliegend alle drei Religionen gleichermaßen angegriffen werden, nicht als antisemitisch einzustufen ist. Diese Ansicht vertritt auch der Zentralrat der Juden in Deutschland in seiner Presseerklärung vom 6. Februar 2008.

    Dass in dem Buch Religionskritik geübt wird und dessen Inhalt möglicherweise das religiöse Empfinden der Gläubigen der drei dargestellten Religionen verletzt, war für die Bundesprüfstelle nicht entscheidungserheblich, da dies keinen Tatbestand der Jugendgefährdung darstellt."

     

    Nachfrage zu dieser Begründung

    Die Begründung der Prüfstelle wirft eine Reihe von Fragen auf.

    Ist die Eigenschaft "antisemitisch" schon deswegen aufgehoben, weil es in gleicher Weise auch "anti-christlich" und "anti-islamistisch" ist? Ist dieses Rational plausibel und logisch? Hieße das nicht auch, der gleichen Logik folgend, wer nicht nur eine jüdische, sondern gleichzeitig auch eine christliche und islamische Familie beleidigt, ist nicht wegen Beleidigung einer jüdischen Familie zu verurteilen, weil er schließlich Familien von drei Religiositäten beleidigt hat? Wird Hetze gegen eine Gruppe dadurch aufgehoben, dass auch Hetze gegen andere Gruppen betrieben wird? Kann dieses Rational Maxime für staatliches und gesellschaftliches Denken und Handeln sein?

    Wäre die BPjM zum gleichen Ergebnis gelangt, wenn ein Buch zu prüfen gewesen wäre, dass die Orientierung von Homosexuellen, Transvestiten und lesbischen Menschen der Lächerlichkeit preisgibt? Hätte man in einem solchen Fall auch festgestellt, ein solches Buch erfülle nicht den Tatbestand der Diskriminierung von Homosexuellen, weil es sich schließlich auch gegen Transvestiten und lesbische Menschen richtet?

    Wenn die Verletzung des religiösen Empfindens für die Jugendgefährdung nicht entscheidungserheblich ist, darf daraus geschlossen werden, dass dem Gebot der Rücksichtnahme und Achtung der Glaubensüberzeugungen bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen keine oder nur geringe Bedeutung beizumessen ist? Soll diese Maxime Grundlage für die Erziehung in der Gesellschaft einschl. Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sein?

    Muss in der Erziehung von Kindern und Jugendlichen nicht ein ganz besonders strenger Maßstab angelegt werden, weil diese in ihrer Entwicklung noch stark beeinfluss- und irritierbar sind und nach Orientierung suchen? Ist bei Medien, die sich an Kinder wenden, nicht ganz besondere Behutsamkeit erforderlich und die Verletzung des religiösen Empfindens und die Herabwürdigung religiöser Einstellungen gerade hier ganz besonders entscheidungsrelevant?

  • Leben im Dienst für die Mission in Papua-Neuguina


    13.03.08

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    Leben im Dienst

    für die Mission in Papua-Neuguina

    Fahrt in die Dörfer am Wario River

    im Auftrag der LIEBENZELLER MISSION

     

     

     

    Missionar Gerhard Stamm stellt schon fast 20 Jahre seines Lebens in den Dienst der Missionsarbeit. Zusammen mit seiner Frau Brigitte ist er im Auftrag der LIEBENZELLER MISSION in Papua-Neuguinea unterwegs und führt dort die Menschen im oft unwegsamen Dschungel zu Jesus Christus und lebendigem Glauben. Einen aktuellen Einblick in den Missions-Alltag, weit ab von der uns vertrauten Zivilisation, gibt jetzt sein jüngster Bericht vom 11. März. Er schildert eine mehrtägige Missionsfahrt, die Stamm und seine Begleiter Anfang März den Wariofluss im nördlich gelegenen Sepik-Bezirk hinunterführte. Zwar gehört die Mehrheit der dortigen Einwohner christlichen Religionen an, es gibt aber immer noch Gegenden und Dörfer, in denen es keine Gemeinde gibt und in denen die Missionsarbeit besonders wichtig erscheint. Dort werden erfahrene Menschen wie Gerhard und Brigitte Stamm als Missionsarbeiter gebraucht.

    Ihr Bericht "Wario Out Reach" ist im Anhang beigefügt zum Herunterladen.


    AnhangGröße
    PDF Icon Der Wario Out Reach.pdf771.76 KB
  • Festakt 50 Jahre Aktion Sühnezeichen Friedensdienste

    Thema: 
    Gedicht

     


    Festakt zum 50-jährigen Bestehen von Aktion Sühnezeichen
    Friedensdienste (ASF)

    mit Ansprachen von:

    • Bundespräsident Horst Köhler
    • dem EKD-Ratsvorsitzenden Bischof Wolfgang Huber
    • dem Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz Erzbischof Dr. Robert
      Zollitsch (angefragt)
    • der Präsidentin des Zentralrates der Juden in Deutschland Charlotte
      Knobloch
    • der NS-Überlebenden und ASF-Projektpartnerin aus Prag Michaela
      Vidláková

  • Peter Hahne: "Nötig ist eine Große Koalition der Evangelisierung"

    13. März 2008


    Peter Hahne: "Nötig ist eine Große Koalition der Evangelisierung"

    Wio die evangelische Presseagentur berichtet, hat der ZDF-Journalist und Autor Peter Hahne gemeinsame Anstrengungen der großen Kirchen gefordert. Nötig sei
    eine "große Koalition der Evangelisierung", sagte Hahne nach einer Mitteilung
    des Bistums Münster von Donnerstag. Wer anders als die Kirche könne auf
    Grundlage des Evangeliums sagen, was gut und was böse sei, was human oder
    inhuman sei, sagte er mit Blick auf die Debatte über die Stammzellforschung. Wie
    human eine Gesellschaft sei, erkenne man an ihrem Umgang mit Kindern und alten
    Menschen.

    Christen dürfen sich nach Auffassung Hahnes nicht von einer weit verbreiteten
    Resignation anstecken lassen. In der Gesellschaft sei ein Wandel zu einem
    werteorientierten Reden und Handeln zu beobachten, erklärte das Mitglied des
    Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. So sehnten sich die Menschen
    zunehmend nach Wahrheit, Glaubwürdigkeit und Vertrauen. Als Beleg führte Hahne
    eine große Nachfrage bei konfessionellen Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser
    und Alteneinrichtungen an.

     

  • Deutsche Islam Konferenz: Einführung islamischen Religionsunterrichtes

    14.03.08


    Deutsche Islam Konferenz: Einführung islamischen Religionsunterrichtes

    Beim dritten Treffen im Plenum der Deutschen Islam Konferenz (DIK) unter Leitung von Bundesinnenminister Schäuble am 13.03.08 wurde beschlossen, islamischen
    Religionsunterricht überall einzuführen, wo Bedarf besteht. Damit folgte man der Empfehlung der entsprechenden Arbeitsgruppen und Gesprächskreise, die dazu eingerichtet wurden. In der Empfehlung der Arbeitsgruppe zum islamischen Religionsunterricht hieß es:

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    "Es besteht Übereinstimmung, dass islamischer
    Religionsunterricht
    als ordentliches Unterrichtsfach in deutscher
    Sprache an öffentlichen Schulen eingeführt werden soll. Die Arbeitsgruppe 2 der
    DIK hat dem
    Plenum der DIK
    deshalb eine Empfehlung vorgelegt, welche die Voraussetzungen formuliert, die
    erfüllt sein müssen, damit ein konfessioneller Religionsunterricht an den
    öffentlichen Schulen eingeführt werden darf, und Wege beschreibt, wie möglichst
    rasch auf der Grundlage der derzeitigen Sach- und Rechtslage im Konsens der
    Beteiligten Religionsunterricht eingeführt werden kann."

    Die Umsetzung dieser Empfehlung ist an eine ganze Reihe von Voraussetzungen gebunden, die konkretisiert werden und weiter behandelt werden müssen. Dabei spielt die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz eine ebenso zentrale Rolle wie die Rechtsprechung des Bu BVerwG vom 23. Februar 2005 (BVerwGE 123, 49), wenn es um die Frage geht, welche Anforderungen, eine Religionsgemeinschaft erfüllen muss, um die Erteilung von Religionsunterricht i.S.d. Art. Abs. 3 GG verlangen zu können. Hier werden vor allem auch in den Bundesländern, da bei ihnen die Kulturhoheit liegt, noch eine Menge von Fragen und Einzelheiten in deren Verantwortung zu behandeln sein.

    Im Anhang ist ein Auszug aus dem Zwischenresümee der Arbeitsgruppe enthalten, in dem die Voraussetzungen beschrieben werden, die für islamischen Religionsunterricht erfüllt sein müssen.

    Quelle: BMI


    Zur Deutschen Islam Konferenz (DIK)
    Muslime in Deutschland - deutsche Muslime

    Am 27. September 2006 hat Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble in Berlin die Deutsche Islam Konferenz (DIK) eröffnet. Damit wurde ein gesamtstaatlicher Rahmen für den interkulturellen Dialog zwischen dem deutschen Staat und den Muslimen in Deutschland geschaffen. Ziel des Dialogs ist eine bessere religions- und gesellschaftspolitische Integration der muslimischen Bevölkerung und ein gutes Miteinander aller Menschen, gleich welchen Glaubens.

    Info dazu: http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/Internet/Content/Broschueren/20...


    Die Zeit berichtet in einem Artikel von Jörg Lau am 13.03.08 über die Thematik.

    http://blog.zeit.de/joerglau/2008/03/13/auf-dem-weg-zur-zweiten-deutsche...


     

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    PDF Icon DIK_Zwischenresuemee[1] Auszug.pdf136.7 KB

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