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Veranstaltungen

  • Woche für das Leben

    10.03.08

    Woche für das Leben -

    Eine Initiative der katholischen und der evangelischen Kirche

    Schwerpunktthemen

    2008

    Gesund oder krank - von Gott geliebt
    Gesundheit - höchstes Gut?

    2007

    KinderSegen - Hoffnung für das Leben
    Mit Kindern in die Zukunft gehen

    2006

    KinderSegen - Hoffnung für das Leben
    Von Anfang an uns anvertraut.
    Menschsein beginnt vor der Geburt

    2005

    KinderSegen - Hoffnung für das Leben
    Mit Kindern ein neuer Aufbruch

    2004

    Um Gottes Willen für den Menschen!
    Die Würde des Menschen am Ende seines Lebens

    2003

    Um Gottes Willen für den Menschen!
    Chancen und Grenzen des medizinischen Fortschritts

    2002

    Um Gottes Willen für den Menschen!
    Von Anfang an das Leben wählen statt auswählen

    2001

    Menschen würdig pflegen

    2000

    Leben als Gottes Bild

    1999

    Gottes Erde - Zum Wohnen gemacht
    Unsere Verantwortung für die Schöpfung

    1998

    Worauf du dich verlassen kannst
    Miteinander leben in Ehe und Familie

    1997

    Jedes Kind ist l(i)ebenswert
    Leben annehmen statt auswählen

    1996

    Leben bis zuletzt
    Sterben als Teil des Lebens

    1995

    Sinn statt Sucht

    1994

    unBehindert miteinander leben

    1993

    Leben im Alter

    1992

    Kinderfreundliche Gesellschaft

    1991

    Schutz des ungeborenen Kindes

    Info dazu: http://dbk.de/initiativen/woche_fuer_das_leben/home/index.html


  • Die Synode der EKD

    Die Synode der EKD

    Die Synode hat die Aufgabe, Angelegenheiten, die die EKD betreffen, zu
    beraten und über sie zu beschließen. Dazu gehören Kirchengesetze (so
    z.B. Haushalt, Arbeitsrechtsregelungen, Datenschutz etc.), sowie
    Vorlagen des Rates und der Kirchenkonferenz; und unter bestimmten
    Voraussetzungen auch Anträge und Eingaben. Die Mitglieder der Synode
    sind dabei an Weisungen nicht gebunden. Nach der Grundordnung der EKD
    besteht die Synode aus 126 Mitgliedern. 106 Synodale werden durch die
    Synoden der 23 Gliedkirchen gewählt, 20 Synodale beruft der Rat unter
    besonderer Berücksichtigung von Persönlichkeiten, die für das Leben der
    Gesamtkirche und die Arbeit der kirchlichen Werke Bedeutung haben. Für
    jeden Synodalen werden zwei Stellvertreter gewählt bzw. berufen.

    Für die erste wieder gesamtdeutsche EKD-Synode (8. Synode von
    1991-1997) wurde von dieser Grundordnungsregelung insoweit abgewichen,
    als diese Synode aus 160 Mitgliedern (134 gewählten und 26 berufenen)
    Mitgliedern bestand. Damit wurde der besonderen Situation nach der
    Zusammenführung von EKD und dem Bund der Evangelischen Kirchen in der
    DDR (BEK) Rechnung getragen.

    Mit der Änderung des "Kirchengesetzes über die Verteilung der von den
    Gliedkirchen zu wählenden Mitglieder der Synode der Evangelischen
    Kirche in Deutschland" wurden die Änderungen der Grundordnung im Rahmen
    des Verbindungsmodells nachvollzogen und die Vorgaben des Art. 24 Abs.
    1 und 2 GO-EKD erfüllt. Die Erhöhung der gesetzlichen Mitglieder der
    Synode der EKD von 100 auf 106 tritt zwar erst mit der neuen
    Synodalperiode in Kraft. Die Regelung war jedoch bereits im Jahr 2007
    erforderlich, damit im Vorfeld der Konstituierung der Synode (Mai 2009)
    in den Gliedkirchen die jeweiligen Wahlen der Synodalen durchgeführt
    werden können. Die Anzahl der zu wählenden Synodalen hängt von der
    Größe der jeweiligen Landeskirche ab und ist ebenfalls durch das o. g.
    Kirchengesetz geregelt.

    Die Synode wird jeweils für die Dauer von sechs Jahren gebildet; an
    ihrer Spitze steht ein siebenköpfiges Präsidium, das ebenso wie die
    ständigen Ausschüsse während der konstituierenden Tagung von den
    Synodalen aus ihrer Mitte gewählt wird.

    Seit 1991 hat die Synode neun ständige Ausschüsse ("Schrift und
    Verkündigung", "Diakonie, Mission und Ökumene", "Recht", "Kirche,
    Gesellschaft und Staat", "Erziehung, Bildung und Jugend", "Haushalt",
    "Europa", "Bewahrung der Schöpfung (Umwelt und Entwicklung)" und
    Nominierungsausschuss"). Daneben wählt die Synode bei der ersten, der
    konstituierenden Tagung zehn Mitglieder, die - zusammen mit drei
    Vertreterinnen und Vertretern der Kirchenkonferenz - den
    "Ratswahlausschuss" bilden.

    Die Ausschüsse leisten einen wesentlichen Teil der Sacharbeit der
    Synode. Jeder Ausschuss bereitet in seinem Bereich die Beratungen für
    die Tagung vor. Während der Tagungen der Synode werden alle
    Tagesordnungspunkte, auch Anträge und Eingaben an die Synode, nach
    ihrer Einbringung und einer ersten Aussprache im Plenum an die
    betreffenden Ausschüsse zur Beratung überwiesen.

    Aus der Arbeit der Ausschüsse resultieren in der Regel
    Beschlussvorlagen zur Beratung und endgültigen Beschlussfassung durch
    die Synode. Diese können auch als öffentliche Erklärungen formuliert
    werden, deren wichtigste Form die Kundgebung ist.

    Die Synode der EKD kommt in der Regel einmal im Jahr an wechselnden
    Orten zu einer mehrtägigen Tagung zusammen. Diese Tagungen sind
    öffentlich. Fast immer behandelt die Synode ein sogenanntes
    "Schwerpunktthema". Zur inhaltlichen Vorbereitung dieses Themas setzt
    das Präsidium der Synode einen so genannten Vorbereitungsausschuss ein,
    der je zur Hälfte aus Synodalen und Fachleute aus dem öffentlichen
    Leben besetzt ist.

    Über jede Tagung der Synode wird ein Berichtsband herausgegeben, der
    die Plenarverhandlungen im Wortlaut wiedergibt und die Beschlüsse
    enthält.


    Kontakt:

    Geschäftsstelle der Synode
    Kirchenamt der EKD
    Herrenhäuser Straße 12
    30419 Hannover

    Tel.: 0511 / 27 96 - 114
    Fax: 0511 / 27 96 - 707
    E-Mail: synode@ekd.de

    Quelle: http://www.ekd.de/ekd_kirchen/synode.html

  • Deutsche Bischofskonferenz


    Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der Bischöfe
    aller Diözesen in Deutschland. Neben den Diözesanbischöfen gehören ihr
    die Koadjutoren, die Diözesanadministratoren und die Weihbischöfe an.

    Aufgaben der Deutschen Bischofskonferenz sind:

    • Studium und Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben
    • gegenseitige Beratung
    • notwendige Koordinierung der kirchlichen Arbeit
    • gemeinsame Entscheidungen
    • Pflege der Verbindung zu anderen Bischofskonferenzen

    Weitere Info: http://dbk.de/wirueberuns/index.html


    Schriften der Deutschen Bischofskonferenz

    http://www.dbk.de/schriften/index.html


     

  • Publizistik

    Zur christlichen Publizistik finden Sie in dieser Rubrik Information über publizistische Arbeitskreise, Publizisten und Verlage.

  • Die GKP

    Die GKP hat derzeit etwa 500
    Mitglieder aus den Bereichen weltlicher und kirchlicher Medien:
    Fernseh- und Zeitungsredakteure, Pressesprecher, Verleger,
    Kommunikationswissenschaftler, Volontäre und Studenten mit journalistischem
    Berufsziel.

    In der GKP finden sich Menschen zu
    Erfahrungsaustausch und Gespräch zusammen. 1948 in einer Art Schulterschluß der
    verbleibenden katholischen Publizisten nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet, ist
    die GKP heute ein Verband, der auf Dialog und Kommunikation angelegt ist. Ein
    Drittel neue und überwiegend jüngere Mitglieder sind in den letzten zehn Jahren
    hinzugekommen.

    Weitere Info: http://www.gkp.de

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