04.01.10
"Kulturkampf gegen die Glaubenserziehung christlicher Eltern"
Offener Brief an Amtsgericht zur Wahrung elterlicher Rechte auf christliche Erziehung ihrer Kinder
(MEDRUM) In einem Offenen Brief wendet sich "Schulunterricht zu Hause e.V. (SchuzH)" an das Amtsgericht Paderborn, um schulische Eingriffe in das elterliche Recht auf christliche Erziehung ihrer Kinder abzuwehren.
SchuzH sieht die Entscheidungen der Schulleiterin einer Grundschule in Salzkotten als Teil eines Kampfes gegen die christliche Glaubenserziehung von Kindern durch ihre Eltern. In einem Offenen Brief wendet sich SchuZH an das Amtsgericht Paderborn und appelliert an das Gericht, diesen Kampf gegen die elterliche Erziehung nicht zuzulassen, sondern das elterliche Erziehungsrecht zu wahren. SchuzH zieht den Vergleich zur Stellungnahme "Kulturkampf 2.0" von Thomas Schirrmacher, in der er im Zusammenhang mit der Manhattan Declaration in den USA auf den Kampf gegen die christliche Ethik hingewiesen hat. Der Offene Brief von SchuzH an das Amtsgericht wird hier abgedruckt.
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Offener Brief
Verein zur Verwirklichung des grundgesetzlich garantierten Erziehungsrechts der Eltern
Schulunterricht zu Hause e.V. (SchuzH)
Datum: 04.01.2010
An das
Amtsgericht Paderborn
Bußgeldsache
Bitte sofort vorlegen: Termin zur Hauptverhandlung 05.01.2010
Am 05.01.10 haben Sie darüber zu entscheiden, ob Grundschüler gegen die Glaubenserziehung ihrer Eltern zu einem Theaterbesuch aufgrund der Schulpflicht mittels Bußgeldbescheid gezwungen werden dürfen.
Die betroffenen Eltern, Baptisten, lehnen Theaterbesuche für sich und ihre Kinder aus Glaubens- und Gewissensgründen ab. Sie meinen, solche Veranstaltungen müssten freiwillig sein und niemand dürfe gegen sein Gewissen zum Theaterbesuch gezwungen werden. Sie berufen sich dabei auf entsprechende biblische Gebote, die Lehre ihrer Glaubensgemeinschaft und namhafte Christen (Tertullian, Cyprian und Augustinus). Der Katholik Prof. Spirago (im "Katholischen Volks-Katechismus", 1927, S. 466 f) schreibt: "Die Sittenlehre der Bühne ist der des Evangeliums entgegengesetzt. ... Die Theater sind die Tempel des Weltgeistes". So sehen auch die betroffenen Eltern das Theater als Stätte, die die herrschende Weltanschauung durch Wort und Darstellung mit Nachdruck den Zuschauern vermittelt.
Die Schulleiterin erklärte zu Beginn ihrer Tätigkeit an der Liboriusschule im Jahre 2005, dass sie keine Befreiung vom Schulunterricht und von Schulpflichtveranstaltungen erteilen kann und nicht will - auch nicht aus Glaubensgründen, was bis dahin möglich war und auch praktiziert wurde. So legte sie sich fest in einem Gespräch mit den leitenden Baptisten-Brüdern im Bethaus der Evangeliums-Christen-Baptisten in Salzkotten und in einem Schreiben an eine andere Familie aus Salzkotten im Nov. 2005. Seitdem gilt an der Liboriusschule diese "Lex" - gegen Gesetz und Recht mit Billigung der Schulbehörde und der Gerichte. Zum Beispiel entgegen:
Vom Theaterbesuch wird an der Liboriusschule nur befreit, wer ein ärztliches Attest vorlegt. Gegen die Betroffenen wurde deshalb ein Bußgeld in Höhe von je 450 € verhängt - wegen Schulpflichtverletzung.
Die Schulpflicht wird hier zur Waffe gegen Eltern positioniert, die ihre Gewissensentscheidung nicht zugunsten der Schulethik aufgeben. Die Schulpflicht wird zu einem übermächtigen Recht, das missbraucht wird, um die menschen- und grundrechtlich geschützte christliche Glaubenserziehung von Eltern auszuschalten. Prof. Dr. mult. Thomas Schirrmacher bringt es auf den Punkt (Schirrmacher, "Der aufziehende Kulturkampf 2.0", s. beigefügte Anlage):
"Christen sollen nichts mehr für falsch halten dürfen, was andere tun. Sie sollen ihre Ethik ad acta legen, nicht etwa zugunsten keiner Ethik oder einer freien Ethik nach Gutdünken, sondern zugunsten der Ethik derer, die den Kulturkampf führen, ... oder anderenfalls völlig aus dem öffentlichen Leben verdrängt werden."
Es geht hier letztlich nicht um ein bestimmtes Elternpaar, sondern es geht darum, dass der Staat mittels Schule, Schulbehörden und Gerichte bewusst oder unbewusst das elterliche Erziehungsrecht, wie es im Grundgesetz und den Menschenrechten manifestiert und gewährleistet ist, auflöst, indem die Gerichte die Grund- und Menschenrechte, die Eltern die Erziehung - auch die christliche Glaubenserziehung - garantieren, nicht mehr anwenden und somit Eltern rechtlos stellen.
SchuzH appelliert an Sie:
Bremsen Sie den ausufernden Kulturkampf gegen die Glaubenserziehung christlicher Eltern, die loyale Bürger unserer Gesellschaft sind und deren Kinder die Schulpflicht an der Liboriusschule ansonsten vorbildlich erfüllen, im Rahmen Ihrer Amtspflicht durch Augenmaß und friedliche Lösungen und sprechen Sie die Betroffenen frei.
Mit freundlichen Grüßen
Schulunterricht zu Hause e.V.
Armin Eckermann, Vorsitzender
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In einem vergleichbaren Fall wurde Anfang Dezember ein Familienvater aus dem Raum Paderborn inhaftiert. Aus Gründen seines christlichen Glaubens wollte der Vater von acht Kindern seiner Tochter nicht eine Sexualmoral vermitteln lassen, für die unter Berufung auf den Lehrplan für die Sexualerziehung in einer katholischen Grundschule eine Veranstaltung angeordnet worden war, die er aufgrund seiner christlichen Verantwortung für die Erziehung seiner Kinder als schädlich ansieht. So lehnte er eine Teilnahme seiner Tochter am Theaterprojekt "Mein Körper gehört mir" ab. Nachdem er die verhängten Bußgelder nicht zahlte, verbrachte er mehrere Adventstage in Erzwingungshaft. Über die Geschichte seiner Einlieferung und seine Schilderung des Haftaufenthaltes berichtete MEDRUM als Adventsgeschichte aus einer Justizvollzugsanstalt.
Weitere Information
SchuzH, e-mail: AE-RA@t-online.de
Liboriusschule, mail: liboriusschule@t-online.de
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