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Vater wegen schulischer Sexualerziehung im Gefängnis


09.10.09

Vater wegen schulischer Sexualerziehung im Gefängnis

Zum Sexualunterricht gehört auch die Abschaffung der Darstellung der Frau in Mutterrolle als "sexistisch"

(MEDRUM) Der Familienvater Eduard E. aus Salzkotten hatte sich dagegen gewehrt, seine Tochter der schulischen Sexualerziehung auszusetzen. Deshalb sitzt er jetzt seit gestern im Gefängnis.

Eduard E. konnte das, was die Schule als Sexualerziehung mit seiner Tochter betreiben wollte, nicht mit seinem Gewissen und seiner elterlichen Verantwortung vereinbaren. Deswegen wollte er seine Tochter vor einer Sexualaufklärung schützen, die ihrem Kindeswohl schadet. Nach vergeblichem Protest ließ er seine Tochter nicht an einschlägigen Schulveranstaltungen teilnehmen. Die Folge: Am Donnerstag, den 08.10.2009, um 17.00 Uhr, wurde er von zu Hause abgeholt und für 6 Tage ins Gefängnis gebracht.

Vorangegangen war die Verhängung eines Bußgeldes gegen den Familienvater durch die Schulbehörde, gegen das er vor Gericht klagte. Sein Widerspruch fand jedoch vor mehreren Gerichten kein Gehör. Die Gründe seines Einspruches wurden in der Sache nicht einmal geprüft. Seine Verurteilung empfindet er als großes Unrecht. Eine Zahlung des Bußgeldes kam für den entschiedenen Christen aber schon aus Gewissensgründen nicht in Frage. Er wollte nicht den Schein erwecken, daß er über sein Handeln Buße tue und umdenke.

Kritische Stimmen aus dem vertrauten Personenkreis der Familie stehen dem Familienvater zur Seite und weisen darauf hin, dass die heutige schulische Sexualaufklärung nichts mehr mit dem Verständnis von sexueller Aufklärung zu tun habe, wie sie vom Bundesverfassungsgericht noch 1977 gesehen wurde. Auch nach den Empfehlungen zur Sexualerziehung in den Schulen durch die Kultusministerkonferenz (Beschluß vom 3. Oktober 1968) wurde Sexualerziehung in der Vergangenheit in erster Linie als Aufgabe der Eltern gesehen. Der Schule wurde dabei nur eine Mitwirkungspflicht zugesprochen.

Die Gewichte haben sich in den politischen Vorgaben und der schulischen Praxis seither verschoben. In der Sexualerziehung haben die Schulen eine zunehmend aktive Rolle übernommen. Sie vermitteln mittlerweile erzieherische Inhalte, die im Widerspruch zu Vorstellungen von Eltern über die Pflege und Erziehung ihrer Kinder geraten. Die Politik hat sich dabei auf Artikel 7 Abs. 1 Grundgesetz berufen und daraus abgeleitet, der Staat sei aufgrund seines Erziehungs- und Bildungsauftrages berechtigt, Sexualunterricht in den Schulen durchzuführen. Mit Hilfe dieser Begründung wird im Rahmen des Sexualunterrichtes nicht nur rein aufklärende Information, sondern auch weltanschaulich fundierte und politisch gelenkte Sexualerziehung betrieben (siehe auch MEDRUM-Artikel Gender-Aufruhr in Hamburg).

So geht aus einer Antwort der Bundesregierung  auf eine parlamentarische Anfrage im Jahr 2002 hervor, dass es auch Ziel dieses Sexualunterrichtes sein soll, die Darstellung der Frau in ihrer Mutterrolle als "sexistisch" zu verurteilen und deswegen abzuschaffen. Wörtlich hieß es in der Anfrage der Bundestagsabgeordneten:

"Sind der Bundesregierung Maßnahmen in den Ländern bekannt, die darauf abzielen, den immer noch vorhandenen Sexismus in Schulbüchern (zum Beispiel die Darstellung der Frau als Mutter oder nur in traditionellen Frauenberufen in Deutsch- und Rechenbüchern) abzuschaffen?"

In ihrer Antwort bestätigt die damalige Bundesregierung, dass die Abschaffung männlicher und weiblicher Rollenbilder erklärtes Ziel der Sexualerziehung sei, und die Abschaffung "sexistischer" Darstellungen  (also im vorgenannten Sinne auch die Abschaffung der Darstellung der Frau in einer Mutterrolle ) positiv bewertet werde. Für die Ausrichtung von Unterrichtsmaterialien für die Sexualaufklärung nannte die Bundesregierung  als leitende Fragestellungen:

  • Verstößt das Werk gegen das Diskriminierungsverbot aus Gründen des Geschlechts?
  • Reproduziert das Unterrichtswerk Rollenklischees (insbesondere die Zuweisung von „typisch männlichen" und „typisch weiblichen" Eigenschaften und Verhaltensweisen)?
  • Nimmt das Werk Identifikationsangebote für Schülerinnen auf, die Mädchen und Frauen nicht auf benachteiligende Rollen verpflichten?

Die Bundesregierung stellte dazu fest: "Inzwischen gibt es in den Ländern eine Reihe von Unterrichtsmaterialien, die zum Teil im Auftrag der Landesregierungen erarbeitet worden sind und positive Beispiele vermitteln." Die Bundesregierung rechtfertigte ihre Haltung mit der Notwendigkeit, die schulische Sexualerziehung den gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Diese Entwicklung wird von Betroffenen, ihren Anwälten und Beobachtern kritisiert. Nach deren Auffassung widerspricht die schulische Sexualerziehung häufig dem verfassungsrechtlichen Gebot an Schule und Staat, weltanschauliche Neutralität zu wahren und nicht in die elterlichen Vorstellungen über die Pflege und Erziehung ihrer Kinder einzugreifen.

Doch die Realität sieht anders aus. So nimmt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine zentrale Aufgabe in der Produktion von Unterrichtsmaterialien für die Sexualaufklärung wahr, mit der sie politisch gewollten Einfluß auf die Erziehung nimmt. In ihrer Antwort auf die Parlamentarische Anfrage wies die Bundesregierung darauf hin, dass die Bundeszentrale beauftragt ist, bundeseinheitliche Aufklärungsmaterialien zu verbreiten, in denen unter anderem Verhütungsmethoden und Verhütungsmittel umfassend dargestellt werden. Die BZgA entfaltet in dieser Aufklärungsrolle seit Jahren zahlreiche weitreichende, oft auch fachlich und pädagogisch umstrittene Aktivitäten. So hatte die BZgA eine Broschüre "Körper, Liebe, Doktorspiele" herausgegeben, die in den Medien als „staatliche Anleitung zur Sexualisierung von Kleinkindern" kritisiert und nach erheblichem öffentlichem Protest 2007 zurückgezogen wurde. Eine andere Broschüre aus dem Jahr 2002 wird unverändert von der BZgA angeboten. Darin wird unter anderem erklärt, dass der After "eigentlich" zu den Geschlechtsorganen gerechnet werden müsse (MEDRUM-Artikel Wissenswertes für Jungen und Männer).

Vor dem Hintergrund des staatlichen Eingriffes in eine politisch und weltanschaulich ausgerichtete Sexualerziehung in der Schule, wird Eduard E. seine Tochter auch weiterhin vor einem Sex-Unterricht schützen, den er mit seiner Gewissensverantwortung und seinem christlichen Glauben nicht vereinbaren kann, berichteten Vertraute der Familie gegenüber MEDRUM. Sie bitten darum, dem Vater Mut zuzusprechen und ihm Solidarität zu bekunden:

"Es wäre gut, wenn er möglichst viel Post bImageekäme, damit es deutlich wird, daß er nicht allein steht mit seiner Haltung. Post ins Gefängnis hat alle bisher um ihres Glaubens willen inhaftierte Eltern ermutigt und im Glauben gestärkt."

 

Die Adresse lautet: Eduard Elscheidt, Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede 1, Umlostraße 100, 33649 Bielefeld (Briefe werden nur ausgehändigt, wenn sie auf dem Postweg eingehen, Adresse ist bestätigt) Weitere Information: info(at)schuzh.de


MEDRUM -> Bundesverfassungsgericht: Schulpflicht beschränkt elterliches Erziehungsrecht

MEDRUM -> Eltern müssen dem Schulamtsdirektor mehr als Gott gehorchen


 

Leserbriefe

Es ist für mich wiederum erschütternd, solch einen Fall in Deutschland erleben zu müssen. Auf der anderen Seite bewundere ich es sehr, wenn Eltern fest für ihre Gewissensentscheidung einstehen und alle Konsequenzen tragen. Diese Entscheidung, das Kind vor schamloser schulischer SE zu bewahren, kann ich nur unterstreichen. Danke für die Veröffentlichung der Postadresse der JVA, habe meine Kondolenzpost dorthin soeben in den Briefkasten eingeworfen.

Vielen Dank für diesen Bericht und die klare Darlegung, die uns Eltern in unserer Ablehnung schulischer Sexualerziehung bestätigt und unterstützt. Vielleicht könnten Sie ebenfalls die Fälle recherchieren, in denen bei muslimischen Eltern völlig andere Maßstäbe angelegt werden? In solchen Fällen halten sich Schulleiter nämlich mit ihren Zwangsmaßnahmen sehr zurück, wohl aus Angst, als diskriminierend zu gelten. Aber Christen darf man wegen ihrer religiösen Haltung diskriminieren. Warum das Recht soll für Christen anders gelten als für Muslime?