Sie sind hier

Katholische Bischöfe gegen Adoptionsrecht homosexueller Partnerschaften


02.08.09

Katholische Bischöfe gegen Adoptionsrecht homosexueller Partnerschaften

Kardinal Meisner: Recht und Wohl des Kindes hat Vorrang vor Wahlkampfinteresse der SPD

(MEDRUM) Kardinal Meisner hat in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 31.07.09 klar Position bezogen: Bei der Adoption geht es nicht um Rechte von Geschlechtspartnern, sondern um das Kindeswohl.

Die SPD propagiert unter Führung ihrer Justizministerin Brigitte Zypries in ihrem Bundestagswahlkampf, ein Adoptionsrecht für homosexuelle Partner einzuführen. Meisner sieht darin einen vordergründigen Versuch, auf Stimmenfang von Wählern zu gehen. Aus Sicht des Kölner Kardinals darf es in der Frage der Adoption nicht um Rechte heterosexueller oder homosexueller Partner gehen, sondern ausschließlich um das Recht und Wohl des Kindes. Der Ideal für das Wohl des Kindes sei die Familie in der Beziehung von Vater, Mutter und Kind. Für Kinder, die zur Adoption freigegeben werden, müsse deshalb diese Konstellation gesucht werden, so Meisner.

Kardinal Meisner macht damit dieselben Einwände gelten, die bereits von der Deutschen Bischofskonferenz 2003 erhoben wurden. Die Konferenz der Bischöfe wies in ihrer Erklärung vom 31.07.2003 auf die scharfe Ablehnung der Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare durch die Glaubenskongregation der Katholischen Kirche hin, die nachdrücklich betont hatte, dass in jedem Fall das Kindeswohl das oberste zu schützende Interesse darstellt.

In der Erklärung der Deutschen Bischöfe heißt es, dass der ungerechten Diskriminierung homosexueller Menschen ebenso entgegenzutreten werden muß wie einer allgemeinen Billigung homosexueller Beziehungen im privaten und öffentlichen Bereich. Es gilt, den instrumentalen oder ideologischen Missbrauch einer solchen Toleranz aufzudecken, damit nicht durch das verbreitete Denkmuster "Was nicht verboten ist, ist erlaubt" eine falsche Akzeptanz und Billigung dieser Lebensform – gerade auch in der jungen Generation – um sich greift. Gegen eine gesetzliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften und gegen ihre rechtliche Gleichstellung mit der Ehe erhebt die Katholische Kirche unter vier Perspektiven grundsätzliche Einwände:
  1. Gesetze, die dem Gemeinwohl schaden und andere Rechtsgüter gefährden, widersprechen dem natürlichen Sittengesetz, das sich in der Vernunft erschließt. Gesetze, die eine Analogie zwischen der Ehe und homosexuellen Lebenspartnerschaften herstellen, verdunkeln den Wert der Ehe für das persönliche und gesellschaftliche Leben und untergraben so die Fundamente der gesellschaftlichen Ordnung.
  2. In biologischer und anthropologischer Hinsicht wird der Blick besonders auf die Fortpflanzung und den Fortbestand der Menschheit gelenkt, die in homosexuellen Lebensgemeinschaften nicht gewährleistet sind. Auch Methoden künstlicher Fortpflanzung können unter ethischen und praktischen Gesichtspunkten diese Unzulänglichkeit nicht beheben. Die steht einer Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare entgegen.  In jedem Fall stellt das Kindeswohl das oberste zu schützende Interesse dar.
  3. Unter sozialer Perspektive werden die negativen Auswirkungen einer gesetzlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften auf den institutionellen, rechtlichen und sozialen Status von Ehe und Familie hervorgehoben, die längerfristig zu einem schweren Schaden für das Gemeinwohl führen. Die Legalisierung homosexueller Lebensgemeinschaften kann auch nicht unter Berufung auf die Prinzipien der persönlichen Autonomie und der Nicht-Diskriminierung jeder Person begründet werden. Es widerspricht nicht der Gerechtigkeit und Personenwürde, wenn Lebensformen, die weder ehelich sind noch sein können, nicht denselben sozialen und rechtlichen Status wie die Ehe erhalten.
  4. In rechtlicher Hinsicht wird darauf hingewiesen, dass der begründete Anspruch homosexueller Menschen auf die Wahrnehmung bestimmter persönlicher und bürgerlicher Rechte auch ohne eine gesetzliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften oder ihrer Gleichstellung mit der Ehe möglich ist.

An dieser Haltung hat sich seither nichts geändert. Die Parteien SPD, Grüne und LINKE ignorieren jedoch diese biologisch, anthropologisch, rechtlich und sozial begründeten ethischen Forderungen der katholischen Kirche. In besonders scharfem Gegensatz steht vor allem auch der Beschlußantrag der Partei Die Grünen, die mit einem so genannten Nationalen Aktionsplan gegen Homophobie anstreben, die "Vielfalt" sexueller Lebensformen aktiv zu fördern und dazu die Schule als Ort der Verbreitung homosexueller Lebensweisen ins Visier genommen haben. In Berlin wurde ein solcher Aktionsplan bereits durch das Abgeordnetenhaus in Kraft gesetzt.


kath.net -> Politik versucht, das Wohl dieser Kinder dem Wahlstimmenfang zu opfern

Erzbistum Köln -> Kardinal Meisner zu Adoption: Kirche auf Seite der Kinder

MEDRUM -> Die Gesellschaftslüge über ein Adoptionsrecht für homosexuelle Partnerschaften

MEDRUM -> Dürfen homosexuelle Paare bald adoptieren?

MEDRUM -> Familie ist mehr als der Ort, wo Kinder sind