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Sexuelle Neigung soll keinen Verfassungsrang erhalten


10.02.11

Sexuelle Neigung soll keinen Verfassungsrang erhalten

Kein Merkmal "sexuelle Identität" ins Grundgesetz? SPD, Grüne und Linken scheitern mit Versuch der Grundgesetzänderung im Rechtsausschuß des Bundestages an CDU/CSU und FDP

(MEDRUM) SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE wollen seit geraumer Zeit das Grundgesetz ändern, um unterschiedliche sexuelle Neigungen und Orientierungen in den Rang eines von der Verfassung besonders zu schützenden Merkmals zu erheben. Mit diesem Vorhaben sind die linken Parteien in der Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am Mittwoch gescheitert. Eine Mehrheit von CDU/CSU und FDP hat sich gegen eine derartige Verfassungsänderung ausgesprochen.

Ziel von SPD, Grünen und DIE LINKE ist es, im Grundgesetz ein Merkmal "sexuelle Identität" einzuführen. Damit sollen die unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und Bedürfnisse von Bürgern, beispielsweise homosexuelle,  bisexuelle oder anderweitige Orientierungen, unter den besonderen Schutz der Verfassung gestellt werden.

Zur Begründung hatten die drei Oppositionsfraktionen angeführt, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Bürger seien Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Es sei angeblich notwendig, Klarheit für den Gesetzgeber zu schaffen, meinten Vertreter der Opposition weiter. Die SPD hat es als "dringend" notwendig bezeichnet, dass das Problem gelöst werden müsse. Die Linksfraktion bezeichnete die dafür vorgesehene Grundgesetzänderung als eine "Symbolwirkung", die dringend notwendig sei.

CDU/CDU und FDP sehen dies anders. Auch sie sprachen sich gegen die Diskriminierung von Menschen aus. Nach ihrer Auffassung habe die Anhörung im Rechtsausschuß jedoch gezeigt, dass eine Änderung des Grundgesetzes nicht erforderlich sei. Sie lehnten die parlamentarischen Initiativen der Opposition ab (SPD: 17/472, Linksfraktion: 17/254, Bündnis 90/Die Grünen 17/88).

Das Grundgesetz und Strafgesetzbuch enthält bereits einen umfassenden Schutz der Bürger. So schreibt das allgemeine Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes vor, Menschen vor dem Gesetz gleichzubehandeln. Die ehemalige Justizministerin der SPD, Brigitte Zypries, bezeichnete diese Verfassungsnorm allerdings abwertend als eine Gleichheit "zweiter Klasse". Absatz 3 Artikel 3 enthält jedoch weiter das konkrete Verbot, Menschen wegen angestammter, vom Menschen nicht veränderbarer Merkmale und seiner religiösen oder politischen Anschauungen nicht zu benachteiligen oder zu bevorzugen. Zu den unveränderbaren Merkmalen rechnet das Grundgesetz das Geschlecht, die Abstammung, die Rasse, die Sprache sowie Heimat und Herkunft des Menschen. Darüber hinaus verbietet Artikel 3, Menschen wegen einer Behinderung zu benachteiligen.

Nicht enthalten und umstritten ist jedoch das Merkmal der "sexuellen Identität". Eine solche Verfassungsänderung geht weit über eine reine "Symbolwirkung" hinaus. Sie zielt auf eine generelle Gleichbehandlung individueller Sexualvorstellungen durch den Gesetzgebers, also auf gesetzgeberische Gleichstellung von Neigungen und Orientierungen unterschiedlicher Art, die mit der Einführung des Begriffs der «sexuellen Identität» nach Auffassung von SPD, Grünen und Linke den Rang einer Verfassungsnorm erhalten sollen. Im Gegensatz zu dem Merkmal des Geschlechtes oder der Abstammung ist die sogenannte sexuelle Identität in das Belieben des Individuums gestellt und kann von ihm nach seinen ureigenen Bedürfnissen und Vorstellungen festgelegt werden. Verbunden damit sind auch Lebensweisen und Lebensformen. Mit Partnern welchen Geschlechtes, welcher sexuellen Orientierung und mit wie vielen Partnern jemand zusammenleben will ist letztlich davon abhängig, wie er seine sexuelle Identität definiert. Falls ein Merkmal der sexuellen Identität Verfassungsrang erhalten würde, müssten - jedenfalls im Grundsatz - auch alle daraus resultierenden unterschiedlichen Lebensweisen und Lebensformen vom Gesetzgeber als gleichwertig angesehen und gleichbehandelt werden. Der besondere Schutz von Ehe und Familie, wie er derzeit noch im Grundgesetz verankert ist, wäre kaum noch aufrechtzuerhalten, um nicht die "sexuelle Identität" jener zu diskriminieren, die in anderen, nicht nur homosexuell, sondern etwa in bisexuell orientierten (polyamore) oder polygamen Beziehungen leben wollen. Deshalb hatte Brigitte Zypries in ihrer Rede im Bundesrat 2009 dazu erklärt: „Wenn dagegen das Merkmal «sexuelle Identität» ausdrücklich im Grundgesetz steht, dann werden die Unterschiede zwischen der Ehe und der Lebenspartnerschaft im einfachen Recht keinen Bestand mehr haben. Auch die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zur Gleichbehandlung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe, die durch die Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes für gleichgeschlechtliche Lebensformen ausgelöst wurden, haben die Dimension und Konsequenzen einer solchen Entwicklung aufgezeigt.

SPD und Grüne hatten bereits 2009 durch eine Bundesratsinitative versucht, ihr Vorhaben einer Verfassungsänderung anzustoßen. Am 16.10.09 befasste sich der Bundesrat mit einem Gesetzesantrag der drei Bundesländer Berlin, Bremen und Hamburg. In diesem Antrag (Drucksache 741/09 vom 29.09.09) ging es hauptsächlich um Interessen homosexueller Partnerschaften. Der Antrag forderte: "Einfügung des Merkmals der „sexuellen Identität“ in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz ("Sexuelle Identität" ins Grundgesetz?)." Sie scheiterten  jedoch an der erforderlichen Mehrheit im Bundesrat.

Um das Grundgesetz im Sinne von SPD, Grünen und der Linken zu ändern, ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, über die diese Parteien derzeit noch nicht verfügen. Anders war dies 2010 in Bremen. Dort gelang es diesen Parteien, die Landesverfassung zu ändern, um homosexuelle Partnerschaften mit der Ehe völlig gleichzustellen. Die Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit wurde dort möglich, weil der CDU genau ein Landtagsmandat fehlte, um eine Änderung der bremischen Landesverfassung zu verhindern.


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