01.04.11
Lesben- und Schwulenverband macht Druck auf Regierung zur Änderung des Grundgesetzes
Fünfzigtausend Unterschriften für die Einführung einer "sexuellen Identität" in die deutsche Verfassung
(MEDRUM) Der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) hat am Mittwoch dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) neun Pakete mit Unterstützungslisten zur Forderung nach Ergänzung von Artikel 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität überreicht.
Leutheusser-Schnarrenberger soll Werteorientierung der Gesellschaft ändern
Axel Hochrein, Sprecher des LSVD, erkärte zur Forderung nach einer Grundgesetzänderung:
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert eine Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität. Lesben, Schwule, Transgender und intersexuelle Menschen sollen so ausdrücklich in den Diskriminierungsschutz des Gleichbehandlungsartikels aufgenommen werden. Unserer Verfassung fehlt bislang ein klares Bekenntnis zu den Rechten von Lesben, Schwulen, Transgender und intersexuellen Menschen. Das hat negative Auswirkungen auf die Gesetzgebung, die Werteorientierung der Gesellschaft und die Lebenssituation der betroffenen Menschen.
Mit der Aktion 3+ haben wir zahlreiche Bürgerinnen und Bürger und viele gesellschaftliche Gruppen für dieses Anliegen gewinnen können. 50.000 Unterschriften für die Ergänzung von Artikel 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität wurden heute dem BMJ überreicht, ebenso eine umfangreiche Liste von Verbänden, Gewerkschaften und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen, die unser Anliegen unterstützen. Die lange und vielfältige Liste der Unterstützenden macht deutlich: Unsere Forderung ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Wir haben Sabine Leutheusser-Schnarrenberger als die fachlich zuständige Ministerin aufgefordert, sich des Anliegens anzunehmen.
10 Millionen Euro Steuergeld für die Unterstützung einer Stiftung
Mit der Übergabe des Unterschriftenpaketes verbindet der LSVD berechtigter Weise die Hoffnung, daß sich die FDP-Politikerin Leutheusser-Schnarrenberger wirkungsvoll für eine Grundgesetzänderung einsetzen wird. Sie bewies erst Ende 2010, daß sie sich die Forderungen von Lesben und Schwulen erfolgreich zu eigen macht. Leutheusser-Schnarrenberger ließ im November 2010 mitteilen, daß sie sich mit Erfolg für die finanzielle Unterstützung einer Stiftung eingesetzt hat, die sich mit der Gleichstellung homosexueller Männer und Frauen befassen will. Wie aus einer Information des Bundesjustizministeriums hervorgeht, hat der Hausshaltsausschuß des Deutschen Bundestages beschlossen, für eine solche Stiftung eine Unterstützung in Höhe von 10 Millionen Euro bereitzustellen (Abbildung links). Leutheusser-Schnarrenberger hatte dazu erklärt:
"Der Beschluss des Haushaltsausschusses ebnet den Weg für eine Stiftung, die die Gleichstellung von Homosexuellen vorantreiben soll. Die neue Bundesstiftung wird die Rechte von Homosexuellen durch Bilden, Forschen und Erinnern stärken. Mit der Errichtung der Stiftung löst diese Bundesregierung ein Versprechen des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2000 ein, für das ich mich seit Jahren eingesetzt habe."
Völlige Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft
Wie MEDRUM berichtete, hatte sich bereits die Amtsvorgängerin von Leutheusser-Schnarrenberger, die SPD-Politikerin Brigitte Zypries, für eine Grundgesetzänderung stark gemacht, um eine völlige Gleichstellung von Ehe und homosexuellen Partnerschaften durchsetzen zu können. Zypries hatte dazu in einer Rede im Bundesrat erklärt:
„Wenn dagegen das Merkmal «sexuelle Identität» ausdrücklich im Grundgesetz steht, dann werden die Unterschiede zwischen der Ehe und der Lebenspartnerschaft im einfachen Recht keinen Bestand mehr haben. Das würde endlich die Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaft und Ehe schaffen und ich bin überzeugt: Das wäre ein großer Gewinn für die Gerechtigkeit.“
Im Saarland hat der Landtag in erster Lesung eine solche Änderung der saarländischen Verfassung bereits beraten. Die "sexuelle Identität" soll dementsprechend als verfassungsrechtlich zu schützendes Merkmal in die Verfassung des Bundeslandes Saarland aufgenommen werden. Zuvor war im Jahr 2009 eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes gescheitert. Auch eine entsprechende parlamentarische Initiative im Bundestag fand im Rechtsausschuß Anfang 2011 keine Mehrheit.
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