29.06.09
idea, Factum, und Pro Medienmagazin durch Internetfilter "gesperrt" - MEDRUM: frei ab 14 Jahren
Jugendschutzfilterprogramm JusProg sperrt im Modellversuch Christliche Medien
(MEDRUM) Der Internet-Blog "Bibelblick" setzt sich kritisch mit den Internetsperrfiltern für den Jugendschutz auseinander. Er berichtet über die Ergebnisse des Jugenschutzfilters JusProg, der christliche Medien sperrt.
Bibelblick berichtet über sonderbare Ergebnisse, die der Jugendschutzfilter JusProg liefert, der Bibelblick zufolge als einziges Filtersystem zu einem Modellversuch der staatlichen Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassen wurde. Beim Einsatz dieses Internetfiltersystems werden eine Reihe von christlichen Seiten gesperrt. Als Beispiele nennt Bibelblick Idea, das Factum-Magazin, das Pro Medienmagazin ebenso wie dessen Blog und die Seite des Islaminstituts, die als 'Standard gesperrt' eingestuft werden. Das christliche Informationsforum MEDRUM werde immerhin 'nur' als 'Default ab 14' eingestuft.
Das JusProg ist im Internet erhältlich und kann von Eltern als Filtersystem eingesetzt werden, um Internetseiten auf den PCs von Kindern zu sperren. Herausgeber ist "JusProg e.V.", ein gemeinnütziger Verein zur Förderung des Kinder- und Jugendschutzes in den Telemedien e.V. mit Sitz in Hamburg.
Artikel in Bibelblick -> Auf dem Weg nach 1984
Der JusProg-Filter -> http://jugendschutzprogramm.de/
Leserbriefe
Einer der Grundsätze des
Einer der Grundsätze des Journalismus ist: "Audiatur et altera pars". Höre auch immer die andere Seite. Warum veröffentlicht Medrum also diese Meldung, ohne wenigstens bei den Erstellern des Programms nachzufragen, warum es sich so verhält? Dass Bibelblick es selbst nicht getan hat, ist schlimm genug - aber gerade ein so profiliertes Magazin wie Medrum sollte nicht einfach bedenkenlos aus einem Blogg abkupfern! Vielleicht gibt es ganz banale technische Gründe, an die im ersten Moment kein erregter Evangelikaler denkt...
Anonymisierung und Freiheit im Netz
RE: Anonymisierung und Freiheit im Netz
@ K. Baschang
Vielleicht ist Ihnen ja entgangen, dass es bei meinem Artikel gar nicht um anonymes Mobbing im Netz ging. Anscheinend hat Sie ja das BGH Urteil zu „spickmich“ erregt. Offensichtlich gestattet nun unsere Demokratie und unsere verfassungsmäßigen Rechte aber doch solche Informationsplattformen. Ich will mich hier nicht näher darauf einlassen, da dies nichts mit meinem Artikel zu tun hat, aber doch in diesem Zusammenhang auf das große Machtgefälle zwischen Schülern und Lehrern verweisen.
Sie meinen, dass das BKA allen Hinweisen nach KiPo im Netz nachgehe und Seiten nur deshalb nicht löschen könne, weil sie in „Schmuddel-Ländern“ produziert (und gespeichert) würden. Dies betrifft aber weniger als 4 Prozent der gesperrten Seiten auf ähnlichen Listen anderer Länder (wie auch in meinem Artikel erwähnt), alle anderen KiPo-Seiten befinden sich in Ländern, v.a. den USA und der EU, bei denen das Sperren kein Problem wäre.
Was Schäuble will und teilweise durchgesetzt hat (Stichwort: Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung) finde ich nicht gut. Warum muss bei jedem Anruf auf mein Handy der Anrufer, mein Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt etc. gespeichert werden? Und wie soll ich mich je gegen eine ungerechtfertigte Online-Durchsuchung zur Wehr setzen, wenn gerade in dem Fall, dass keine Anzeige erfolgt (weil nichts gefunden wurde), ich niemals über die Durchsuchung informiert werde? Bei Hausdurchsuchungen kommt es immer wieder vor, dass diese rechtswidrig angeordnet wurden, wie ein Gericht dann im Nachhinein feststellt. Solch eine gerichtliche Überprüfung kann ein online Durchsuchter niemals veranlassen. Damit ist aber der Bürger eines wichtigen Grundrechts beraubt worden.
Was nun die parlamentarische Kontrolle betrifft: Das Parlament hat keinerlei Handhabe, die vom BKA herausgegebene Sperrliste auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Würde ein Parlamentarier gesperrte Seiten zur Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Sperre aufrufen (und evtl. die Sperre dazu umgehen), macht er sich ja sofort der KiPo-Beschaffung strafbar. Soll es mich jetzt beruhigen, dass der Bundesdatenbeauftragte mit ein paar Mitarbeitern stichprobenartig (!) die Sperrliste überprüfen darf (v.a. wenn er selbst gesagt hat, dass seine Behörde dafür gar nicht ausgerüstet ist)?
Es ist eine grundlegende demokratische und christliche Erkenntnis, dass menschliche Macht immer der Kontrolle bedarf (Stichwort: Gewaltenteilung). Und gerade diese Kontrolle ist im Fall der Netzsperren nicht vorhanden. Deshalb lehne ich diese entschieden ab.
Stefan (Bibelblick-Blog)
http://bibelblick.blogspot.com
Thema nicht verstanden
Leider hat Herr Baschang überhaupt nicht verstanden, worum es hier geht.
Es geht darum, daß zentrale staatliche Behörden einen Web-Content-Filter als Standard "approven" wollen, der den Zugang zu biblisch-christlichen Inhalten und Gedankengut für Jugendliche unter 18 Jahren defaultmäßig sperren würde - während beispielsweise BZgA-Material zur "sexuellen Aufklärung" oder die Webseiten von CDU, SPD, DIE LINKE usw. selbstverständlich frei zugänglich wären. Solche Web-Content-Filter werden auch bei großen Konzernen eingesetzt, um zu verhindern, daß ihre Mitarbeiter "unerwünschte" Inhalte aufrufen.
Ich habe jahrelang für ein Unternehmen aus der Luftfahrtbranche gearbeitet und habe dabei selbst eine ähnliche Erfahrung gemacht, als ein solcher Filter dort eingeführt wurde: Der Aufruf der Website der PBC wurde als "religion, worldview, chat" geblockt, während die Websites von CDU, SPD, DIE LINKE usw. weiterhin einwandfrei aufrufbar waren. Immerhin wurde die PBC-Website nach einem Call bei den Intranet-Admins wieder freigeschaltet.