07.06.13
Evangelische Allianz: Gleichstellungsurteil untergräbt die Verfassung mit 6 zu 2 Stimmen
Hartmut Steeb: Bundesverfassungsgericht setzt seine Einschätzung an die Stelle des hierzu alleine berufenen Gesetzgebers und löst mit der Gleichstellung homosexueller Partnerschaften den besonderen Schutz von Ehe und Familie faktisch auf
(MEDRUM) Das Ehegattensplitting im Steuerrecht soll auch den homosexuellen Partnerschaften gewährt werden, entschied am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht mit einem Mehrheitsvotum von 6 gegen 2 Richterstimmen. Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, sieht darin eine Untergrabung der Verfassung. Der besondere Schutz von Ehe und Familie werde durch das Verfassungsgericht faktisch aufgelöst, so Steeb. Diese Einschätzung lässt sich mehrfach belegen.
In seiner Begründung argumentierten sechs Richter des zweiten Senats: "Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt."
Dieser Auffassung wurde von zwei Richtern widersprochen. So stellten Richter Landau und Richterin Kessal-Wulf unter anderem fest: "Es wäre dem Gesetzgeber angesichts des familienpolitischen Normzwecks des Splittingverfahrens zuzubilligen gewesen, zunächst die eingetragene Lebenspartnerschaft im Hinblick auf ihre Vorwirkung für die Familie und Generationenfolge zu evaluieren und hieraus gegebenenfalls steuerliche Konsequenzen zu ziehen. Diesen Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers übergeht der Senat durch seine rückwirkende Unvereinbarkeitserklärung und verengt dessen Gestaltungsmöglichkeiten zusätzlich."
Begriffe "Ehe und Familie" bleiben als ausgezehrte Hülle stehen
Durch die richterlichen Gegenvoten kann sich der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, in seiner Kritik am Gleichstellungsurteil bestärkt fühlen. Er erklärte (Bild unten):
„Mit seiner heutigen Entscheidung untergräbt ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht die Verfassung. Dass in Artikel 6 GG Ehe und Familie „dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ anvertraut werden, wird mit dem heutigen Richterspruch obsolet. Die Begriffe „Ehe und Familie“ bleiben zwar als wertlose Hülle inhaltlich ausgezehrt noch stehen, werden aber in ihrer Bedeutung verkannt. Wenn man der Begründung der Karlsruher Entscheidung folgt, stand nicht der notwendige Schutz der hohen Verfassungsgüter Ehe und Familie im Mittelpunkt, sondern das Bestreben, Menschen, die eine Lebenspartnerschaft mit gleichgeschlechtlichen Partnern eingehen, die gleichen Rechte zu gewähren. Ungleiches gleich zu behandeln, ist aber kein Akt der Gleichberechtigung. Das Bundesverfassungsgericht verkennt in seiner Mehrheitsentscheidung, dass die „Verpflichtungen zwischen den Lebenspartnern“ keineswegs in „auch nur annähernd vergleichbarem Umfang bestanden hätten“, wie es die Richter Sibylle Kessal-Wulf und Herbert Landau in ihrem abweichenden Minderheitsvotum schreiben. Während der Gesetzgeber – meines Erachtens völlig zu Recht – absichtlich keine volle Gleichstellung der unvergleichbaren Lebensgemeinschaften eingeführt hat, macht der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entgegen seinem Auftrag eigenständig Politik – in den Worten des Minderheitsvotums: „Somit setzt der Senat seine Einschätzung an die Stelle des hierzu alleine berufenen Gesetzgebers.“
Dank an Richter Landau und Richterin Kessal-Wulf für ihr Minderheitsvotum
Steeb dankt den beiden Richtern, dass sie auf die Bedeutung von Kindern für den besonderen Schutz von Ehe und Familie hingewiesen haben. Er zitiert aus deren Minderheitsvotum: „Entsprechend der sozialen Wirklichkeit konnte der Gesetzgeber bei der Einführung des Splittingverfahrens davon ausgehen, dass die weit überwiegende Mehrzahl der Ehen auf die Erziehung von Kindern ausgerichtet war“. Dass auch heute 91 Prozent des Splittingvolumens auf Ehepaare mit Kindern entfällt, beschreibt der Senat zwar, zieht daraus aber keine Konsequenzen. Seine eigenen Kinder zu erziehen und zum Erwachsen-Werden zu begleiten, oder es über viele Jahre hinweg getan zu haben – diese Leistung wird damit vom Bundesverfassungsgericht in sträflicher Absicht vernachlässigt. Die Verantwortungsgemeinschaft von Ehe und Familie wird damit künftig steuerlich nicht weiter bevorzugt behandelt. Hier zeigt sich erneut, dass eine Gleichbehandlung von Ungleichem nicht mehr Gerechtigkeit schafft, sondern Ehen und Familien mit ihrem natürlichen Beitrag zur Generationenfolge diskriminiert – ein großer Verlust an Nachhaltigkeit!“
Bundesverfassungsgericht hat sich vom Verfassungswert Ehe und Familie entfernt
Auch wenn die steuerrechtliche Entscheidung als Konsequenz aus dem Grundsatz "gleiche Pflichten - gleiche Rechte" zunächst nachvollziehbar erscheint, ist unverkennbar, dass sich 6 Richter des Zweiten Senats vom Verfassungswert Ehe und Familie entfernt haben. Denn in seiner Entscheidung im Jahr 2002 hatte das BVerfG unter anderem zur Ehe und ihrem Schutz sowie ihrer Förderung noch ausgeführt: "Um dem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, einerseits alles zu unterlassen, was die Ehe schädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie andererseits durch geeignete Maßnahmen zu fördern. ... Dem Gesetzgeber ist es wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe aus Art. 6 Abs. 1 GG nicht verwehrt, diese gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen." Den Verfechtern der Gleichstellung und sogenannten Öffnung der Ehe ist es offenbar auch gleichgültig, dass das Bundesverfassungsgericht 2002 hervorgehoben hatte, dass "die Ehe als Form einer engen Zweierbeziehung zwischen Mann und Frau eine personelle Exklusivität auszeichnet". Weiter hatte das BVerfG festgestellt: "Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist. ... Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist keine Ehe im Sinne von Art. 6 Abs. 1 GG."
Wer dem damaligen Richterspruch folgt, kommt zu dem Schluss, dass der Zweite Senat beim jetzigen Urteilsspruch über das Ehegattensplitting für Ungleiches die Gleichbehandlung fordert. Der Vorwurf, das Bundesverfassungsgericht untergrabe die Verfassung, ist also auch mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung selbst belegbar. Der Verfassungsgeber, der alleine für eine derartige Änderung der Verfassung zuständig ist, wird dadurch übergangen. Auch in diesem Punkt ist Hartmut Steeb zuzustimmen.
09.06.13 | Volker Becks demagogische Rhetorik gegen Angela Merkel | MEDRUM |
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Leserbriefe
Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsgericht
Diesen Leserbrief habe ich an unsere Tageszeitung geschickt: Jeder Schüler kennt das: Der Lehrer erklärt einen komplizierten Sachverhalt und fragt anschließend ob das jeder verstanden hat. Keiner meldet sich. Tatsächlich hat aber keiner etwas verstanden. Jeder meint jetzt, dass er der einzige Dumme in der Klasse ist. Daran musste ich jetzt wieder denken, als in der HNP vom 07.06.2013 vom “Recht der Homo-Paare auf Ehegattensplitting” berichtet wurde, wobei beim Tagesthema “Gleichauf”, die rhetorische Frage “Regt sich jemand auf?”, gestellt wurde. Anders als in Frankreich regt sich hierzulande natürlich niemand auf, was auch daran liegt, dass uns von interessierten Kreisen, über Jahrzehnte hinweg, ständig weisgemacht wurde, dass Homosexualität “völlig normal” ist. Krank – nämlich homophob – ist allenfalls der, der das anders sieht. Und weil das niemand sein möchte, sagt natürlich keiner was, zumal er fürchten muss, den Zorn “interessierter Kreise” auf sich zu ziehen und “ausgegrenzt” zu werden. Erst wenn er sich traut mit anderen darüber zu sprechen, merkt er, dass er keinesfalls der einzige “Homophobe” ist, sondern dass das andere ganz genau so sehen. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat mit seinem Urteil zum Ehegattensplitting für Homopaare einen weiteren Schritt in Richtung “Homo-Ehe” getan. Das Grundgesetz privilegiert die Ehe, als natürliche Lebensordnung, die es, was auch immer noch beschlossen werden mag, tatsächlich nur zwischen einem Mann und einer Frau geben kann. Dass die natürliche Lebensordnung, ebenso wie das Grundgesetz, durch das BVG-Urteil unterminiert wird, muss das BVG, in einer Zeit des allgemeinen Relativismus und zunehmender Unverbindlichkeit, nicht weiter stören. Weil das aber nicht folgenlos bleiben kann, müsste die eingangs zitierte rhetorische Frage richtig lauten, “wer schützt die Verfassung vor dem Bundesverfassungsgericht”.
Der Wahnsinn hat Methode
Da kann ich auch gleich einmal medial anregen, dass ich in naher Zukunft meinen Hund oder Staubsauger heiraten darf, das wäre dann der erste Schritt zu einem ähnlichen Ehegattensplitting.
Ich bin entsetzt
Ja, Herr Bauer hat Recht: wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsgericht. Aber noch mehr: wer schützt unser Volk vor solch verblendeten Richtern. Die m.E. da gar nicht unbedingt ihre eigene Meinung einbrachten, sondern nur als ach so liberal und tolerant dastehen wollen. Danke, dass ein Richter und eine Richterin den Mut hatten, gegen den Strom zu schwimmen. Sie werden mit Sicherheit in Zukunft von Volker Beck angeprangert. Denn er duldet nie Widerspruch zu seiner Meinung. Und vielen Dank, lieber Hartmut Steeb, für die klaren Worte!!! Die meisten Leute reden jetzt nur von dem Geld, was dem Finanzamt verloren geht. Gut, das ist auch ein Argument. Aber uns geht viel mehr verloren: der Schutz und das besondere Recht von Ehe und Familie. Ich will Homosexuelle nicht diskriminieren, aber sie sind nun mal anders. Aus welchem Grund auch immer. Die Bibel sagt es klar: Gott hat die Ehe von Mann und Frau geschaffen - nichts anderes. Und wenn auch schon die ev. Kirche alles abnickt und nur verschwommen mit "Hauptsache, sie lieben sich" redet, was erwarten wir dann noch von solchen Richtern, die wohl kaum nach Gott und seiner guten Ordnung fragen? Die kath. Kirche wird dann als ewig gestrig dargestellt und beschimpft. Nun, besser so als gegen Gottes Gebot zu handeln. Ich hoffe, die Evangelische Allianz ist sich da auf der ganzen Linie einig. Herr Beck und einige andere Grüne wollen doch nur davon ablenken, dass es in ihrer Partei vor einigen Jahrzehnten das Bestreben gab, Pädophilie auch als "normal" darzustellen und es straffrei zu stellen. Einige wollten sich da entschuldigen, jetzt sind sie froh, einfach wieder "Schwamm drüber" zu machen. Ich frage mich halt auch, ob die Bevölkerung in unserem Land so viel weniger Durchblick hat als die Franzosen. Oder so viel weniger Mut.
Briefe schreiben!
Ich freue mich über die Informationen, die ich hier zusätzlich erhielt, und rufe alle auf, einen Brief an das Bundesverfassungsgericht zu schreiben. Sicher kann MEDRUM links oder Adressen besorgen?
Karlsruher Urteil und Flutkatastrophe
Es fällt auf, dass die Durchpeitschung des Karlsruher Urteils einen zeitlichen Zusammenhang mit der auffallend raschen Wiederholung und Steigerung der Flutkatastrophe von 2002 hat. Der Begriff der Sündflut wird heute glücklicherweise immer noch beim Benutzen des Ausdrucks "sündflutartige Regenfälle" auch von denen gebraucht, die an keinen Schöpfer mehr glauben, nur noch an dessen Wirkungen in der "Natur".
Verfassungsparagraf praktisch außer Kraft gesetzt
Wenn ich dieses neue Karlsruher Urteil bezgl. "Gleichstellung von homosex. Partnerschaften mit der Ehe = im christlichen Verständnis von Ehe zwischen einem Mann und einer Frau, nun konsequenterweise bedenke, komme ich, als bekennnender Christ zu der Schlußfolgerung, daß ich vom christlichen Ehe- und Familienverständnis nun - in Deutschland - endgültig Abstand nehmen müßte ! Würde ich sonst gegen unsere "alte" Verfassung verstoßen oder eigentlich gegen dieses sogen. neue Karlsruher Urteil, gefällt von 6 -gegen 2 Richtern- ?!
Überhaupt, für mich als Christ gilt aber immer noch - und so war es auch für meine Eltern und vielen anderen Christen während der gottlosen Nazizeit ähnlich unverrückbar bestimmend wie es in der Bibel, in der Apostelgeschichte (5, 29) steht: "Man (ein Christ) muß Gott mehr gehorchen als den Menschen!" Bedeutet das jetzt, daß die 6 Karlsruher Richter mit ihrem neuen Urteil den alten Verfassungsparagrafen praktisch so außer Kraft geschoben haben? Und gleichzeitig sich so gegen "Gottes heilige Schöpfungsordnung" (Altbischof Ulrich Wilkens, Lübeck), stellen und unsereinen auch dazu zwingen wollen? Werden wir Christen heute das so einfach hinnehmen müssen und nur "schlucken" ? - oder ...
Gehalt und Gestalt
Das Kernproblem des bezeichneten Gleichstellungsurteils wird namentlich von der Grundsatzentscheidung zur Ehe des BVerfG aus dem Jahre 2002 her deutlich: Die Verkennung des Gehaltes, d. i. des Inhaltes dessen, was seinerzeit im Grundgesetz eigens als Rechtswert formuliert und fixiert, somit der Rechtssprechung aufgegeben worden ist. Von d a h e r ist auf das Wohl des Kindes zu sehen - von einer Lebensgemeinschaft also her, deren personelle Exklusivität mithin konstitutives Moment der Primärsozialisation resp. familialen Erziehungs- und Bildungspraxis ist. Die rechtliche Ausgestaltung des Ehebundes hat demnach eine ihm dienende, von seinem Gehalt (vgl. Eph 5, 31.32) eben nicht zu isolierende, gar auf gleichgeschlechtliche Lebensverhältnisse zu übertragende Funktion. Vornehmlich hierin ist Herrn Steeb in der Tat nur zuzustimmen.