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Akte Cohn-Bendit gesperrt


30.04.13

Akte Cohn-Bendit gesperrt

Unterlagen der Heinrich-Böll-Stiftung zum Schlagwort "Kindesmissbrauch" stehen für Forschung und Recherche nicht zur Verfügung

(MEDRUM) Archivmaterial der Heinrich-Böll-Stiftung über den diesjährigen Theodor-Heuss-Preisträger und Europapolitiker der Grünen, Daniel Cohn-Bendit, wurde gesperrt. Dies berichtet die FAZ unter der Überschrift "Danys Phantasien und Träume" in ihrer Ausgabe vom 29.04.2013.

Daniel Cohn-Bendit, Vorzeigepolitiker der Grünen, steht weiter im Brennpunkt der Berichterstattung einiger Medien. Noch vor wenigen Tagen wurde er - trotz seiner umstrittenen Vergangenheit wegen seiner Haltung zu Sex mit Kindern - von der Theodor-Heuss-Stiftung geehrt. Zuvor hatte der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, es abgelehnt, die Festrede bei der Preisverleihung zu halten. Die FAZ fragte in ihrer Berichterstattung über die Ehrung durch die Theodor-Heuss-Stiftung, weshalb jemand ausgezeichnet werde, bei dem so viel Entschuldigungsprosa nötig sei.

Der Eklat um die Heuss-Preisverleihung war dennoch kein Grund für Verantwortliche prominenter Medien in Deutschland und Frankreich, Daniel Cohn-Bendit mit einem weiteren Preis auszuzeichnen. Er sollte den Medienpreis 2013 des Deutsch-Französischen Journalistenpreises (DFJP) erhalten. Dieser Preis wurde 1983 vom Saarländischen Rundfunk ins Leben gerufen wurde. Weitere Partner der Preisvergabe sind laut Saarländischem Rundfunk der Sender ARTE, das Deutsch-Französische Jugendwerk, Deutschlandradio, France Télévisions, Radio France, Le Républicain Lorrain, die Robert Bosch Stiftung, die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck und das ZDF. Die Preisverleihung war im Juli 2013 vorgesehen. Dies hätte vermutlich den nächsten Eklat provoziert und Cohn-Bendit wohl mehr geschadet als genützt. Cohn-Bendit zog die Notbremse und erklärte seinen "Verzicht" auf den Medienpreis.

Eine zweite Notbremse wurde jetzt bei der Heinrich-Böll-Stiftung gezogen. Wie die FAZ berichtet, wurden dort Unterlagen, die zur umstrittenen Vergangenheit von Daniel Cohn-Bendit gehören, in einer Akte Cohn-Bendit gesammelt und gesperrt. In der Akte sollen sich Dokumente befinden, die unter dem Schlagwort "Kindesmissbrauch" Aufschluss über seine Aktivitäten in den 1970er Jahren geben. Durch die Sperrung stehen die Dokumente nicht für die Forschung und Recherche zur Verfügung. Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier Verfehlungen der Vergangenheit, gezielt vertuscht werden sollen.

So umstritten wie Cohn-Bendits Vergangenheit ist die Frage, wer für die Sperrung des Archiv-Materials bis zum Jahr 2031 gesorgt hat. Laut FAZ will Cohn-Bendit mit der Sperrung nichts zu tun gehabt haben. Er soll sich einer Freigabe der Unterlagen widersetzt haben. Das sei Sache der Stiftung, so Cohn-Bendit laut FAZ. Der Information aus der Heinrich-Böll-Stiftung zufolge soll die Sperrung jedoch aufgrund der Intervention des Büros von Cohn-Bendit vorgenommen worden sein.

Es dürfte nicht schwierig sein zu erraten, wo die Wahrheit liegt. Doch an dieser Wahrheit scheinen - ganz anders als in anderen Verdachtsfällen - weder Cohn-Bendit noch die Verantwortlichen in Stiftungen und Medien ein Interesse zu haben.


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Leserbriefe

Anfragen, die im Vorwege der genannten Preisvergabe blieben, bleiben. Vornehmlich an Cohn-Bendit gerichtet, klar - aber eben auch an beteiligte Vertreter der Theodor-Heuss-Stiftung, nunmehr zudem an die Heinrich-Böll-Stiftung im Zusammenhang mit der im Beitrag thematisierten Aktensperrung. Daniel Cohn-Bendit und seine Unterstützer - ihr Verhältnis insbesondere zu den rechtlichen Grundprinzipien unserer Gesellschaft, also zu den grundlegenden Rechtssätzen unseres Staates, wie sie u. a. von Helmut Schmidt repräsentiert wurden, steht weiterhin auf dem Prüfstand.

Wenn von der Kirche eine lückenlose Aufklärung über die Mißbrauchsfälle gefordert wird, so hat dies für alle anderen auch zu gelten. Somit sind die Unterlagen über Cohn-Bendits Vergangenheit unverzüglich freizugeben.