29.05.09
"Respekt" und "Anerkennung": Argumente für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe?
Zum Plädoyer der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries für eine Änderung des Grundgesetzes
Eine Gegenrede von Kurt J. Heinz
(MEDRUM) Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verfolgt unbeirrt ihr Ziel, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften der Ehe gleichzustellen. Was ist von ihrer Begründung zu halten, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen den gleichen Respekt und die gleiche Anerkennung wie die Ehe verdienen und deswegen wie die Ehe im Grundgesetz besonders geschützt werden müssen? Hat der Verfassungsgeber etwa die Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates gestellt, weil er Menschen, die in anderen Lebensformen leben, weniger Respekt und menschliche Anerkennung entgegengebracht hat? Es liegt auf der Hand, dass dies nicht der Grund sein kann. Die wahren Gründe werden erkennbar, wenn nach dem Typus der partnerschaftlichen Verbindung "Ehe", ihrem Sinn und ihrer Bedeutung für die Gesellschaft gefragt wird.
Die Ehe ist eine partnerschaftliche Verbindung von Mann und Frau. Ihr Typus ist eine Zweierbeziehung zwischen zwei Menschen verschiedenen Geschlechts, weil genau aus dieser Verbindung und der sie tragenden Geschlechtlichkeit Kinder und Familien hervorgehen. Sie ist auf Lebenszeit angelegt, weil Menschen in ihrem engsten Vertrauensbereich stabiler sozialer Strukturen bedürfen. Die natürlichen Vertrauten sind für Kinder stets ihre Mutter und ihr Vater. Für Mutter und Vater sind ihrerseits die Kinder natürlich angestammte, eng vertraute Nachkommen und schließlich auch Erben. Aufbau und Entwicklung von Vertrauen setzen soziale Stabilität und enge Bindung voraus. Die natürliche, leibliche Eltern-Kind-Eltern-Beziehung ist nicht auflöslich, sondern besteht lebenslang, unabhängig davon, ob sich Eltern trennen oder in Gemeinschaft leben. Es gibt den Ex-Mann, die Ex-Frau, aber es gibt eben nicht das Ex-Kind oder den Ex-Vater oder die Ex-Mutter. Genau darin liegt der wichtigste Grund, weshalb die Ehe eine auf Lebenszeit angelegte Verbindung zwischen zwei Menschen ist. Sie sind die elementaren Pole, auf deren Bindung Familien und unsere Gesellschaft ruhen. Die enge und vertraute Bindung der Ehepartner ist der Urschoß, in den Kinder hineinwachsen, und in dem sie Teil einer Partnerschaft werden, die das Kind mit hinein nimmt und ihm familiären, sozialen Halt und Sicherheit gibt. Dieses Bindungsgefüge schafft eine soziale Stabilität für die Eltern-Kind-Beziehung, die für das Leben der Eltern, und noch mehr für das Leben der Kinder als nachwachsende Generation von unverzichtbarer Bedeutung für die Gesellschaft ist, und dies über die Generationen hinweg. Die Bindung von Mann und Frau in der Ehe ist der natürliche Schutz- und Vertrauensraum, den Kinder für eine gesunde Entwicklung und ihre Identitätsbildung brauchen. Dies ist der Grund, weshalb das Grundgesetz Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt.
All diese Überlegungen gelten für eine Beziehung zwischen „Mann und Mann" oder zwischen „Frau und Frau" nicht! Aus einer gleichgeschlechtlichen Verbindung können von Natur aus keine Kinder hervorgehen. Die leibliche „Vater-Mutter-Kind"-Beziehung kann in solchen Beziehungen nicht entstehen, eben auch dann nicht, wenn ein Kind im Ausnahmefall der Fremdbefruchtung oder Adoption den rechtlichen Status eines Kindes von Partnern in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft erwirbt. Geschlechtsgleiche Beziehungen müssen auch wegen ihres grundsätzlich anderen Charakters im Unterschied zur Ehe nicht auf Lebenszeit angelegt sein. Trennung und Wechsel von Partnern betrifft lediglich die Partner und ihre Beziehung zueinander selbst. Aufgrund ihres grundsätzlich anderen, kindunabhängigen Typus bedarf die gleichgeschlechtliche Beziehung - anders als die Ehe - daher keines "besonderen" Schutzes. Schließlich verliert auch das grundsätzliche Verständnis der Ehe als einer Partnerschaft zwischen zwei Personen bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die sinnhafte Begründung, die bei Ehepartnern in ihrer natürlich angelegten Funktion als Vater und Mutter ihrer Kinder liegt. Daher gibt es bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften letztlich keinen rationalen und sozialen Grund, sie auf eine Zweierbeziehung zu begrenzen. Es können ebenso drei Männer oder vier Frauen vereinbaren, in einer Lebenspartnerschaft zu leben. Es gibt weder einen einleuchtenden Grund, eine Multi-Partnerschaft noch einen häufigeren Beziehungswechsel in solchen Partnerschaften zu untersagen und sie grundsätzlich anders als eine geschlechtsgleiche Zweierbeziehung zu behandeln.
Wer daher - wie Frau Zypries - argumentiert, jede Lebenspartnerschaft verdiene gleichen Respekt und die gleiche Anerkennung wie die Ehe, der versucht mit vordergründigen und irrelevanten Argumenten das politische Ziel durchzusetzen, unterschiedliche Lebensformen als gleichwertig zu behandeln, obwohl sie für die Gesellschaft und den Generationenzusammenhang eine höchst unterschiedliche Bedeutung und Wertigkeit haben.
Wer - wie Frau Zypries - den Sinn der Ehe und ihre Funktion für Kinder und Familien in seinem Gleichstellungsplädoyer für die Gleichstellung ignoriert und sich über diese Tatsachen hinwegsetzt, setzt sich dem Verdacht aus, seine politische Auseinandersetzung mit Scheinargumenten führen zu wollen. Von einer Bundesjustizministerin muß erwartet werden, dass sie es besser weiß.
Wer mit den Argumenten von Brigitte Zypries, nämlich mit den Kategorien "Respekt" und "Anerkennung", begründen will, weshalb er für die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit der Ehe plädiert, bleibt ebenso eine Antwort auf die Frage schuldig, auf wieviele Partner er gleichgeschlechtliche Partnerschaften begrenzen will. Der Logik von Brigitte Zypries folgend, verdienen gleichgeschlechtliche Partnerschaften zwischen drei oder vier Frauen den gleichen Respekt und die gleiche Anerkennung wie Partnerschaften zwischen zwei Frauen. Wer also in der Weise argumentiert wie die Bundesjustizministerin, sollte auch auf diese Frage eine schlüssige Antwort geben. Eine überzeugende Antwort dürfte schwer fallen.
Schlüssig ist indes eines: die Ablehnung der Gleichstellung anderer Lebenspartnerschaften mit der Ehe ist wohl begründet, und dies nicht aus Gründen mangelnden Respekts oder mangelnder menschlicher Anerkennung anders denkender und fühlender Menschen, sondern weil geschlechtsgleichen Partnerschaften nicht die der Ehe zukommende Sinngebung und Funktion für Kinder, Familie und Gesellschaft innewohnt. Geschlechtsgleiche Partnerschaften sind Verbindungen eigener Art und eines anderen Typus. Sie sind Interessengemeinschaften Erwachsener, die weder auf natürliche Nachkommenschaft, noch auf Gründung und Entwicklung von authentischen Familien angelegt sind. Deshalb sprechen gewichtige Gründe dagegen, sie der Ehe gleichzustellen und sie für die Gesellschaft als gleichwertig zu betrachten. Die besondere Schutzwürdigkeit der Ehe kann deswegen nicht für geschlechtsgleiche Beziehungen, einerlei, ob zwischen zwei oder mehr Männern oder Frauen, reklamiert werden, sondern muß allein der Ehe im Interesse der Kinder, Familien und nachwachsenden Generationen vorbehalten bleiben.
Die Bundesjustizministerin will eine apodiktische Forderung durchsetzen, die an den Bedürfnissen von Kindern, von Familien und am langfristigen Wohl der Gesellschaft vorbeigeht. Wer so plädiert wie Zypries, erkennt der Ehe ihre besondere Bedeutung ab. Das ist der Preis, den Zypries zu zahlen bereit ist.
MEDRUM-Artikel -> Zypries will weiterhin gleichgeschlechtliche Partnerschaften künftig wie Ehen behandeln
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Leserbriefe
Zu kurz
Sie hacken auf gleichgeschlechtlichen Handlungen herum. Abzulehnen sind jedoch alle Handlungen, die nicht in der Liebe geschehen! Wer eine Frau in der Ehe vergewaltigt ist schuld an der Gleichstellungs-Forderung, denn das kann man auch einer Person des eigenenen Geschlechts antun. Wer seine Frau künstlich sterilisieren lässt - wie die deutschen Bischöfe das dem Gewissensentscheid anheim stellen - vergewaltigt sie. HUMANAE VITAE - oder gar nichts. Nicht die Logik ist falsch sondern der Beschluss der deutschen Bischofskonferenz. Treue ist der zuweite Baustein für eine ausgefüllte persönliche und sozial nützliche Beziehung. Was meinen Sie? Gruß, Chris