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Bischof Tebartz-van Elst gegen eine Verkürzung des Eheverständnisses


25.02.13

Bischof Tebartz-van Elst gegen eine Verkürzung des Eheverständnisses

Vorsitzender der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz warnt vor den Folgen einer Gleichsetzung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe

(MEDRUM) In der aktuellen Debatte um Fragen eingetragener Lebenspartnerschaften spricht sich der Vorsitzende der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst (Limburg), entschieden gegen eine sogenannte Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften aus. Dies führe zu einer wesentlichen Verkürzung des Eheverständnisses, weil die Ehe nicht nur die Ehepartner, sondern auch das Ehepaar als Elternpaar zum Bezugspunkt habe.

MEDRUM dokumentiert die Erklärung von Bischof Tebartz-van Elst:

„Am Wochenende wurden Meldungen bekannt, nach denen die CDU‑Bundestagsfraktion plane – wie auch die anderen Fraktionen –, eingetragene Lebenspartner mit Ehegatten im Adoptionsrecht und beim so genannten Ehegattensplitting rechtlich gleichzustellen. Anlass hierfür ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. Februar 2013, die dem Gesetzgeber aufgibt, die Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartner und Ehepartner gleich zu regeln.

In der Union selbst sind Stimmen laut geworden, die vor einem übereilten Vorgehen warnen. Wir schließen uns diesen Bedenken an. Denn hinter diesen Einzelfragen kommen nach mehr als zehn Jahren, in denen Regelungen für eingetragene Lebenspartner geschaffen und Urteile zum Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft gefällt wurden, die grundsätzlichen Fragen immer stärker zum Vorschein, worin sich Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft wesensgemäß unterscheiden und ob es angezeigt ist, wie es politisch bereits gefordert wird, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partner zu öffnen.

Diese Forderung geht nach unserer Auffassung deutlich zu weit. Das Rechtsinstitut der Ehe hat nicht nur die Partnerschaft zwischen Frau und Mann allein zum Bezugspunkt, sondern auch das Ehepaar, das Elternpaar geworden ist und Sorge und Verantwortung für Kinder trägt. Auf diese Weise ist die Ehe Keimzelle der Gesellschaft. Daher gehört es auch zur Grundstruktur des verfassungsrechtlichen Eheverständnisses, dass die Ehe von einer Frau und einem Mann eingegangen wird. Denn Ehe und Familie sind wesenhaft miteinander verknüpft.

In der Diskussion um die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft wurde von ihren Befürwortern häufig das Argument gebraucht, es werde ja der Ehe und den Ehepaaren nichts weggenommen. Dabei stellt sich sehr wohl die Frage, ob ein Verzicht auf das geltende Ehestrukturmerkmal ‚Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner' nicht dazu beitragen könnte, das bisherige Eheverständnis um eine wesentliche Dimension zu verkürzen. Dieser Sorge haben wir in unseren Stellungnahmen zu dem Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaften von Anfang an Ausdruck verliehen.

Im Hinblick auf die Einzelfragen halten wir deshalb an unserer bisherigen Position fest: Die deutschen Bischöfe haben sich bei ihrer ablehnenden Haltung zum Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner von der Überzeugung leiten lassen, dass ein Aufwachsen mit Mutter und Vater für die Identitätsfindung und Persönlichkeitsentwicklung des Kindes von großer Bedeutung ist. Daher sind wir der Auffassung, dass die Annahme eines Kindes durch ein Ehepaar grundsätzlich die besten Voraussetzungen für die Entwicklung eines Kindes bietet. Daher halten wir eine besondere Stellung von Ehepaaren im Adoptionsrecht insbesondere bei der so genannten gemeinsamen Fremdkindadoption nach wie vor für überzeugend.

Dies gilt auch für die besondere Stellung von Ehepaaren im Steuerrecht. Das so genannte Ehegattensplitting wird damit gerechtfertigt, dass aus wirtschaftlicher Sicht die Ehe regelmäßig eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs ist. Darüber hinaus wird der Ehe aber auch eine besondere Stellung im Einkommensteuerrecht eingeräumt, weil der Staat berechtigt hofft, dass Ehen regelmäßig zu Familien führen. So entfallen derzeit rund 90 Prozent der Splittingwirkung auf Ehepaare, bei denen aktuell Kinder im Haushalt leben oder gelebt haben."

Welche gravierenden Folgen die politischen Vorstellungen zur Durchsetzung einer Gleichstellung homosexueller Partnerschaften in vielen Köpfen haben, wurde in der PHOENIX-Runde am vergangenen Mittwoch am Beispiel des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes deutlich. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, warf dem Bundestagsabgeordneten Norbert Geis in der Sendung vor, er habe einen "sehr eigenwilligen Naturbegriff". Schneider kreidete es Geis an, Vater und Mutter als die natürlichen Eltern eines Kindes anzusehen und davon die rechtliche Elternschaft zu unterscheiden, wie sie bei Adoptivkindern, insbesondere bei gleichgeschlechtlichen Partnern, besteht. Schneider war die Differenzierung von Geis offenbar zuwider. Denn er vermied es, die antropologischen Fakten und ihre Bedeutung für den Begriff der Elternschaft und die Eltern-Kind-Beziehung anzuerkennen. Schneider beharrte darauf, dass der Kinderwunsch von homosexuellen Partnern ebenso naturgemäß sei wie der eines Ehepaares. Die Entwicklung der menschlichen Identität und die besondere Rolle der Ehe für die Gesellschaft, wie sie von Bischof Tebartz-van Elst hervorgehoben werden, sind für den Paritätischen Wohlfahrtsverband augenscheinlich nebensächlich. Schneider blendet hier die Wirklichkeit aus. Teil dieser Wirklichkeit ist es, dass in Deutschland mehr als 80 Prozent der Kinder von Mehrkindfamilien in ehelichen Familien aufwachsen, meint dazu Norbert Geis (CSU) auf Anfrage. Dies unterstreicht die herausragende Rolle, die der Ehe auch in der heutigen Gesellschaft unverändert zukommt und die Notwendigkeit, die Ehe im Verhältnis zu anderen Lebensmodellen besonders zu schützen, so wie es der Verfassungsgeber im Grundgesetz verankert hatte.

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Doch diese Wirklichkeit steht ebenso wie die bischöfliche Erklärung im Kontrast zum rechtlichen Rahmen, der mit der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes durch die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2001 geschaffen wurde. Dies wird durch den Hinweis des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, unterstrichen, der laut SPIEGEL-ONLINE sagte, dass dadurch die Würfel gefallen seien (Zitat links).

Geis wendet sich dennoch gegen unbedachte Veränderungen, die sich in erster Linie an den Interessen homosexueller Partner orientieren. Dies werde von den Vertretern einer Gleichstellung zwar als fortschrittlich und modern verkauft, schade aber letztlich den Kindern und schwäche die so dringende Stärkung von Ehe und Familie. Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes merkte Norbert Geis an, die besondere Rolle der Ehe dürfe auch nicht weggerichtert werden. In Wahrheit führe die Egalisierung heutiger Lebensformen zu erheblichen Rückschritten für die Kinder, die für Geis im Mittelpunkt stehen müssen.


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21.02.13 Chef des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes erklärt Norbert Geis was natürliche Elternschaft ist MEDRUM

 

Leserbriefe

"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen (!) Schutze der staatlichen Ordnung." (Art 6 GG). Wer allen möglichen und unmöglichen "Sozialgemeinschaften" gleiche Privilegien einräumen will, hat offensichtlich den Sinn dieses Satzes nicht verstanden und hat damit zuletzt nichts mehr, was er noch unter besonderen Schutz stellen könnte. Wenn verantwortliche Politiker in fast allen Parteien und nicht einmal die Verfassungsrichter das Grundgesetz lesen können, wozu haben wir es dann überhaupt noch?

Mit der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft/ Ehe werden die natürliche Beziehung und soziale Ordnung aus den Angeln gehoben. Ehe ist nicht ein Zustand, der mit der Trauung beginnt. Das ganze Leben vorher richtet sich auf die Begegnung der beiden Geschlechter aus. Vater und Mutter sind die entscheidenden Wegbereiter. Vorausgesetzt sie nehmen ihre von Gott verliehene Aufgabe wahr. Jede (künstliche) Alternative zu diesem Lebenskonzept führt die Jungend in ein heilloses Beziehungschaos. Klare biologische Verhaltensweisen werden infrage gestellt und Verunsicherung der eigenen Natur ist die Folge. Der Staat als Förderer von Homosexualität gerät in Interessenskonflikte. Stichwort: Geburtenrückgang, Integration von Muslims, Bindungsprobleme unter Jugendlichen, Scheidungsrate...

Die Stellungnahme der Bischöfe ist trügerisch. Bekenntnisse wären weitaus besser. So geben sie sich den Anstrich, aus eigenem Rat und aus eigener Weisheit die Dinge zu beurteilen, heute so, morgen so. Dabei geht es um ganz grundsätzliche Fragen, die Gottes Wort schon vor aller Zeit beantwortet hat. Bald gilt vielleicht auch für sie: "ICH will die Weisheit der Weisen zunichte machen…." Beispiel Herr Schneider: ".. dass der Kinderwunsch von homosexuellen Partnern ebenso naturgemäß sei wie der eines Ehepaares" Mit großem Seufzen kann man diese irrige Aussage nur der Gnade des HERRN anbefehlen. 

Je mehr sich politische und wirtschaftliche Freiheit verringern, desto mehr pflegt die sexuelle Freiheit sich kompensatorisch auszuweiten ... Für die Homosexuellen selbst wird sich dieser Sieg als Pyrrhussieg herausstellen, denn der gleichzeitig vorangetriebene Multikulturalismus. der im Gefolge die letzten Strukturen der christlich abendländischen Kultur zerstört, wird ersetzt durch andere Ordnungsstrukturen, insbesondere der islamischen Gegenkultur, der Scharia. Wie diese mit Homosexuellen umgeht, ist bekannt und Solidarität von den immer weniger werdenden einheimischen Familien bzw. deren Kinder können sie dann auch nicht erwarten, die werden ihre ganze Kraft für das eigene Überleben aufbringen müssen. Ein Homoehe ist begrifflich übrigens das gleiche wie ein kreisrundes Dreieck.