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Zwangszuführung einer Grundschülerin zur Sexualerziehung in Salzkotten


09.02.12

Zwangszuführung einer Grundschülerin zur Sexualerziehung in Salzkotten

Einwände der Schülerin und Besorgnisse ihrer Eltern um die Entwicklung ihres Kindes finden kein Gehör

(MEDRUM) Die Leiterin einer katholischen Grundschule in Salzkotten hat dem Elternpaar einer Schülerin angekündigt, ihre Tochter zwangsweise der Sexualerziehung zuführen zu lassen. Entwicklungsbedingte Einwände der Eltern zum Schutz ihres Kindes, ihr Töchterchen von Sexualerziehungsveranstaltungen zu befreien, ließ die Schulleiterin nicht gelten.

Tochter kam verstört nach Hause

Aufgrund schlechter Erfahrungen baten die Eltern einer Grundschülerin die Liboriusschule in Salzkotten Ende Januar 2012, ihre 9-jährige Tochter von der Teilnahme an der Sexualerziehung zu befreien. Zu ihren Gründen sagten die Eltern: "Die Teilnahme ist unserer Tochter an diesen Stunden nicht mehr zumutbar, da der Inhalt nicht wertneutral durchgeführt wird, nicht ihrer Reife entspricht und sie in ihrer Entwicklung massiv beeinträchtigt. Durch die Teilnahme an dieser Unterrichtseinheit wird sie quasi seelisch vergewaltigt. Außerdem entspricht derartige Sexualerziehung nicht der, die wir als christliche Eltern unserer Tochter zu Hause vermitteln und wirkt sich auf das Kind deswegen schockierend aus." Wie die Eltern berichten, kam ihre Tochter zuvor "verstört" aus der Schule nach Hause und weigerte sich, die weiteren Sexualunterrichtsstunden zu besuchen. Sie bekäme dort „sehr ekelige Dinge" zu hören.

Sexualerziehung kein Schulfach wie jedes andere

Für die Eltern waren die Negativeindrücke ihrer Tochter trifftiger Grund, die Freistellung ihres Kindes von den Sexualkundeveranstaltungen zu beantragen. Sie wiesen die Schulleiterin darauf hin, dass die staatliche Sexualerziehung ein "Schulfach besonderer Art" sei. Deshalb habe es für die Unterrichtung dieses Faches auch einer besonderen gesetzlichen Regelung bedurft und sei nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, die vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben seien. Die Eltern in ihrem Antrag: "Dazu gehört u.a. dass die schulische Sexualerziehung auf den Entwicklungsstand des Kindes Rücksicht zu nehmen hat. Die Belehrung soll erst erfolgen, nachdem der Lehrer sich gründlich über die psychologische Situation und den Reifegrad der Kinder informiert hat". Die Erfahrung lehre, so die Eltern weiter, dass gerade Jugendliche durch pädagogisch falsch angelegte Erziehungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Sexualität seelisch verletzt und in ihrer Entwicklung schwer beeinträchtigt werden können. Wenn die schulische Sexualerziehung Verletzung und Schädigung bei Jugendlichen verursachen könne, umso größer seien diese bei Kindern. Solche Verletzungen und Schäden richte Mathematikuntericht nicht an, betonten die Eltern gegenüber der Schule in ihrem Befreiungsantrag.

Zwangsweise Zuführung durch die Ordnungsbehörde angekündigt

Die Schulleiterin setzte sich über die Einwände der Eltern hinweg. Auf die ablehnende Reaktion der Schülerin bezogen meinte die Schulleiterin, es sei nicht nachzuvollziehen, was an den Unterrichtsinhalten "eklig" sei. Die Unterrichtsinhalte seien gemäß § 33 Abs. 2 SchulG NRW ordnungsgemäß auf der Klassenpflegschaftssitzung von der Klassenleitung vorgestellt und erörtert worden. Eine Befreiung vom Unterricht stehe nicht in ihrem Ermessen und könne sie nicht aussprechen. Die Eltern seien als Erziehungsberechtigte nach §§ 34-41, 125 SchulG verpflichtet, für eine Teilnahme ihrer Tochter am Unterricht zu sorgen, teilte sie den Eltern mit und kündigte ihnen an, sie beabsichtige, das Kind zwangsweise durch die Ordnungsbehörde der Schule zuführen zu lassen.

Bis zu 40 Tage Erzwingungshaft

Wie MEDRUM wiederholt berichtete, kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Zwangsmaßnahmen gegen die Eltern von Grundschülern im Raum Salzkotten. Gegen Väter und Mütter wurden vielfach empfindliche Geldbußen und in einigen Fällen sogar bis zu 40 Tage Erzwingungshaft in Justizvollzogsanstalten vollstreckt, weil sie ihre Kinder vor schädlichen Folgen des Sexualkundeunterrichtes schützen wollten und die Teilnahme ihrer Kinder an bestimmten Schulveranstaltungen aus elterlicher Sorge verweigerten.

SchuzH: Grundgesetzlich garantiertes Erziehungsrecht muß verwirklicht werden

Gegen derartige Eingriffe in die elterlichen Erziehungsrechte setzt sich insbesondere der bundesweite Verein "Schulunterricht zu Hause e.V. (Schuzh)"  ein. Er engagiert sich für die Verwirklichung des grundgesetzlich garantierten Erziehungsrechts der Eltern und lehnt Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung einer staatlichen Sexualerziehung wie im Fall Salkotten entschieden ab (weitere Info über SchuzH: Schulunterricht zu Hause e.V.).

Resolution des Forums Deutscher Katholiken gegen staatliche Sexualisierung von Kindern

Auch das Forum Deutscher Katholiken hat sich gegen staatliche Eingriffe in die Sexualerziehung ausgesprochen. In seiner Resolution fordert das Katholikenforum Kirchen, Christen und Bürger auf, sich dagegen zu wehren. Die Resolution ist unterzeichnet von Prof. Dr. Hubert Gindert, dem Vorsitzenden des Forums Deutscher Katholiken.

Jeder MEDRUM-Leser hat - unabhängig von seiner Zugehörigkeit zu einer Kirche oder christlichen Gemeinschaft - die Möglichkeit, seine Unterstützung für diese Resolution "online" in MEDRUM-Portal zu bekunden.

Zur Online-Unterstützung der Resolution des Forums Deutscher Katholiken
→ "Gegen die staatliche Sexualisierung von Kindern"

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Die Liboriusschule über sich: "An unserer Grundschule setzen wir auf ein vertrauensvolles Miteinander, das durch die intensive Zusammenarbeit zwischen Lehrern, Eltern und Kindern entsteht."

Die Liboriusschule Salzkotten im Internet → http://www.liboriusschule.de

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Buchhinweis: Neuerscheinung

"Vergewaltigung der menschlichen Identität -Über die Irrtümer der Gender-Ideologie"


26.08.10 MEDRUM Keine Fingerbreite Gewissensfreiheit bei staatlicher Sexualerziehung in NRW
15.09.11 MEDRUM Staatliche Sexualisierung von Kindern grundgesetzwidrig

Leserbriefe

Das Hauptproblem dürft die verklemmten und spätmittelalterlichen Anschauungen der Christen sein. Von der der Antike bis zum Mittelalter war man nicht so verklemmt. Wenn dieses Mädchen verstört von der Schule kommt, weil es dort "sehr ekelige Dinge" gehört haben soll, dann ist diese Einstellung nicht naturgegeben. Diese Einstellung ist durch die christliche Erziehung in dieser Art in dieses Mädchen hineingepresst worden. In der DDR gab es zwar in den 60er Jahren auch keinen Sexualunterricht. Trotzdem sprachen wir als Kinder darüber. Und genau solche Aussagen wie die obigen "So etwas machen meine Eltern nicht!" kamen von Kindern diesen Alters aus Elternhäusern, die zwar nicht christlich, aber streng SED orientiert, und damit auch sehr verkrampft, waren. Die anderen hatten damit keine Probleme. Und das ist den allen nicht schlecht bekommen - wir treffen uns noch heute zu Klassentreffen. Nein, als dieses Schuldgerede der Kirche und das verkrampfte Denken und vor allem Reden über die Sexualität sind schuld an diesen völlig unnötigen Komplexen. Kein Gott ist nachtragend. Es gibt keine Erbsünde und keine Schuld der Menschen - sonst würden das auch alle Menschen wissen. Und kein Gott hat je die Unterdrückung der Sexualität verlangt.

Ein Rundumschlag, der vermutlich mit Pauschalitäten und Behauptungen mehr hantiert als mit Erfahrungen. Die Christen gibt es nicht. Es gibt Christen, die Gott lieben und in einer Beziehung zu IHM leben und Christen, die eine Tradition leben. Welche sind gemeint? Haben Sie schon mal eine Tochter groß gezogen? Wenn Kinder etwas ekelig finden, dann kann das auch heißen, dass sie der Sache n o c h nicht gewachsen sind. Dort mit aufklärerischem Eifer zwanghaft zu reagieren, heißt psychische und soziale Probleme inkauf zu nehmen. Jedes Kind hat hier das Recht auf eine eigene Entwicklung. Aber hier geht es um eine Erziehungskompetenz, wie immer sie ausgeübt wird wie schlecht sie auch sei. Zu den Eltern gibt es keine Alternative. Gott legt die Verantwortung in die Hände der Eltern und jeder Versuch sie der Familie zu entreißen ist geschichtlich wohl bis heute ziemlich fragwürdig oder gar gescheitert. Wenn Eltern die Verantwortung an Schule abgeben, gut. Aber auf der anderen Seite sollte sich der Staat hüten, seine Befugnisse zu überschreiten, es wird teuer. Die Liste staatlicher Fehlentscheidungen, die im Nachhinein durch Sozialleistungen wieder aufgefangen werden müssen, ist wohl gar nicht so kurz.

Es mag für den einen oder anderen kein "triftiges Argument" darstellen, aber ich kann dazu eigentlich nur folgendes anmerken: In was für einer Welt leben wir eigentlich? Sind alle Werte, die noch vor wenigen Jahrzehnten ('60er, '70er, '80er z.B.) selbstverständlich waren heute als falsch anzusehen? MUSS in jeder Beziehung immer weiter gegangen werden, MUSS Werteverfall bis an die Grenzen ausgelotet werden? MUSS die gescheiterte '68er heute mit allen Mitteln an die Macht gelangen und unterstützt werden, obwohl der überwiegende Teil der Bevölkerung dies strikt ablehnt? MUSS die Welt vor die Hunde gehen bzw. schon vorsätzlich dahin gebracht werden? Ich bin sicher kein "gestriger, verklemmter, stockkonservativer, althergebrachter etc." Zeitgenosse, obwohl über 50 (Rockmusiker, lange Haare, Jeans etc.....) - aber manchmal weiß ich wirklich nicht, ob ich froh sein soll, nicht mehr ewig hier leben zu müssen oder ob ich nur noch heulen soll.

ich empfehle zur aktuellen Thematik ein Interview, daß die Vorsitzende des Elternverein Nordrheinwestphalen vor einiger Zeit dem christlichen Sendetaem "TAK - Treff Am Kreuz" auf ALEX Offener Kanal Berlin gab. Wenn Eltern direkt auf die Themaik antworten, weil sie die Reaktionen ihrer Kinder sehen und darauf hin Einfluß auf die Erziehung ihrer Kinder nehmen, dann ist das aus meiner Sicht als Vater und Großvater die Wahrnehmung ihrer natürlichen, tatsächlichen und auch gesetzlich vorgeschriebenen Kompetenz. Frau Schwarzhoff geht in wunderbarer Weise auf diese Kompetenz ein und erörtert sachlich die Situationen, auf die Eltern Einfluß nehmen und nehmen sollten. Das Interview wird heute Abend wiederholt: 11.02.2012 um 21 Uhr livestream http://alex.radio.de/ Es ist möglich, während der Sendung anzurufen und seine Meinung zum Ausdruck zu bringen oder Fragen zu stellen. Studiotelefon 030 464 00 517

http://www.dieter-schimmelpfennig.de

Offener Brief an die Leiterin der Liborius-Grundschule, Salzkotten:

Sehr geehrte Frau Kollegin,

da Sie eine katholische Grundschule leiten, nehme ich an, dass Sie sich ungeachtet Ihrer Vorgehensweise doch als Christin fühlen. Dann könnte Ihnen vielleicht das ernste Christus-Wort aus dem Matthäus-Evangelium, 18,6, geläufig sein "Wer einem von diesen Kleinen, die an Mich glauben, Ärgernis gibt ( d.h. Anlass zur Sünde oder seelischer Verstörtheit aus Gewissensnot ) für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den Hals im Meer versenkt würde, wo es am tiefsten ist."

Mit der Androhung der zwangsweisen Vorführung zum Sexualkundeunterricht erfüllen Sie m.E. genau das von Christus gemeinte Kriterium. Wenn Sie argumentieren, Sie könnten nicht einsehen, was am Sexualkundeunterricht "eklig" sein solle, beweisen Sie , dass Ihnen die psychologischen Voraussetzungen fehlen, um Kinder zu unterrichten. Sonst müsste Ihnen bekannt sein, dass Ekelgefühle, gerade wenn um es um den genitalen Intimbereich geht, zur Kategorie der subjektiv-individuellen Empfindungen gehören, die man nicht gewaltsam in das - oftmals unnatürliche - Denkschema rationaler Erwägungen von Erwachsenen pressen kann. Wer so etwas versucht, begeht, mit Verlaub, eine psychische Vergewaltigung, deren Auswirkungen nicht weniger folgenschwer sein können als eine körperliche Vergewaltigung. Deshalb frage ich mich , ob Sie sich der ungeheuren Verantwortung und Tragweite Ihrer Handlungsweise überhaupt bewusst sind?

Mit freundlichem Gruß
Rainer Kochinke , Kath.Religionslehrer i.R.

Abgesehen von der Frage, ob Sexualkunde wirklich in die Schule gehört, ist es in der Grundschule auf jeden Fall viel zu früh. Dies kann in der Tat zu psychischen Problemen führen, da die Kinder in diesem Alter noch nicht reif dafür sind. Auch fehlt in diesem Alter das Interesse. Sehr bedenklich ist, daß es sich im vorliegenden Fall, um eine katholische Schule handelt.

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