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Union lehnt Leutheusser-Schnarrenbergers Gleichmachungsvorstoß für homosexuelle Partnerschaften ab


01.08.11

Union lehnt Leutheusser-Schnarrenbergers Gleichmachungsvorstoß für homosexuelle Partnerschaften ab

Was unterschiedlich ist, muß auch im Gesetz unterschiedlich behandelt werden

(MEDRUM) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will homosexuelle Partnerschaften völlig der Ehe gleichstellen. Ein jetziger Vorstoß von ihr ist bei der Union jedoch nicht auf Zustimmung gestoßen.

Was unterschiedlich ist, muß auch im Gesetz unterschiedlich behandelt werden. Das ist im Kern die Begründung für die Unionsführung von CDU und CSU, dem Vorstoß der FDP-Politikerin Leutheusser-Schnarrenberger nicht zuzustimmen. Der Vorstoß von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) entbehre jeder Grundlage, sagte der Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Krings: "Es gibt Unterschiede zwischen Ehe und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft. Und die müssen sich auch im Gesetz widerspiegeln.“

Die Unionsparteien treten im Gegensatz zu Leutheusser-Schnarrenberger für den besonderen Schutz der Ehe als einer Institution ein, die sich auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wesentlich von homosexuellen Partnerschaften unterscheidet und deshalb auch unterschiedlich betrachtet werden muß.

Die FDP-Politikerin, die der Humanistischen Union angehört (MEDRUM berichtete → Odenwaldschule und Humanistische Union - Blick auf Binnenverhältnisse ), hat sich in der Vergangenheit wiederholt als "Lobbyistin" für lesben- und schwulenpolitische Interessen betätigt. So hatte Leutheusser-Schnarrenberger in Ihrem Einzelplan für den Bundeshaushalt 2011 trotz hoher Verschuldung des Bundes eine Summe von 10 Millionen Euro eingebracht, um die Magnus-Hirschfeld-Stiftung einzurichten, die sich für die Interessen des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschlands (LSVD) einsetzt. In dessen Interesse ist es nicht, an einer unterschiedlichen Behandlung der Ehe und homosexuellen Partnerschaften festzuhalten. Der LSVD will - unabhängig von der Bedeutung der beiden Rechtsinstitute für die Gesellschaft - eine völlige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe.

Auch die ARD scheint die Unterscheidung zwischen Ehe und homosexueller Partnerschaft zu beklagen. In einem heutigen Beitrag der Tagesschau schreibt sie: "Dem am 1. August 2001 in Kraft getretenen Lebenspartnerschaftsgesetz war ein langer Kampf um die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften vorausgegangen. Volle Gleichstellung mit der Ehe ist allerdings noch immer nicht erreicht." Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2002 sei die volle Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe keine Frage des rechtlichen, sondern des politischen Willens mehr, so Daniela Sting für die Tagesschau der ARD, deren Beitrag die Überschrift "Die etwas andere Ehe" trägt.  Sting zitiert als einen der "erbittersten Gegner der Homo-Ehe" den Unionspolitiker Norbert Geis. Der damalige rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, habe 2001 auf seiner Bundestags-Website "gewettert", Homosexualität sei eine "Perversion". Das Lebenspartnerschaftsgesetz stünde im Widerspruch zur Verfassung und "den Prinzipien der drei großen Religionen".  Mit solchen journalistischen Attacken beteiligt sich die ARD an einer Irreführung, denn eine homosexuelle Partnerschaft ist keine Ehe, auch keine etwas andere. Dies verdeutlicht nicht zuletzt erneut Norbert Geis, dessen heutige Position im Artikel "Die Zerstörung der Ehekultur darf nicht weiter voranschreiten" heute in MEDRUM veröffentlicht ist.

Die homosexuelle Partnerschaft unterscheidet sich grundlegend von Ehe dadurch, daß homosexuelle Partner niemals natürliche Eltern gemeinsamer Kinder sein können. Und dies ist der für die Gesellschaft und ihre Fortexistenz entscheidende Unterschied, der einer Bundesjustizministerin ebenso wie den Redaktionsverantwortlichen bei der ARD bekannt sein sollte. Wer diesen Unterschied ignoriert, macht sich zwar zum Erfüllungsgehilfen schwulen-politischer Interessen, schadet aber der Gesellschaft und dem Gemeinwohl. Leider kann das Bundesverfassungsgericht von dieser Kritik nicht gänzlich ausgenommen werden, wie der Artikel von Norbert Geis verdeutlicht.

 


 

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