25.05.11
Lebenszentrum protestiert gegen Verbannung der Gehsteiginformation in München
"Ab dem heutigen Tag sind jedes Jahr 50-100 Babys im Mutterschoß zum Tode verurteilt ..."
(MEDRUM) Dem "Lebenszentrum e.V." ist verboten worden, schwangeren Frauen Information über die Folgen der Abtreibung und Hilfsmöglichkeiten für Schwangere auf dem Gehsteig vor einer Münchner Abtreibungspraxis anzubieten. Gegen das Verbot des Kreisverwaltungsreferates der Landeshauptstadt München legt das Lebenszentrum Protest ein und hat rechtliche Schritte angekündigt.
„Heute ist der traurigste Tag unserer Vereinsgeschichte, weil wir zum ersten Mal seit September 1999 keine Hilfe in letzter Sekunde für jene Frauen anbieten dürfen, die auf dem Weg zur Tötung ihres eigenen Kindes doch noch einmal in Zweifel über ihre Entscheidung geraten", so Wolfgang Hering, Gründer und erster Vorsitzender des Lebenszentrum e.V.. Er warnt vor einer traurigen Perspektive: „Ab dem heutigen Tag sind jedes Jahr 50-100 Babys im Mutterschoß zum Tode verurteilt, die nicht sterben müssten! Und ebenso viele Mütter, die in ihrer Verzweiflung keinen anderen Ausweg als die Abtreibung sehen, erfahren keine Hilfe in letzter Sekunde und sind durch den Bescheid der Stadt dazu verdammt, womöglich Jahrzehnte lang an den Folgen des Post-Abortion-Syndroms (PAS) zu leiden!"
Wie das Lebenszentrum mitteilte, darf der Verein zum ersten Mal seit Beginn seiner Tätigkeit im September 1999 vor dem Praxisgebäude des Münchner Arztes Stapf in der Fäustlestraße, in dem alltäglich Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, keine Information mehr anbieten, die über Hilfsmöglichkeiten für Schwangere und unter Abtreibung leidende Frauen aufklären soll. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Landeshauptstadt München hat einen Bescheid erlassen, der die sogenannte Gehsteigberatung vor dem Praxiskomplex mit sofortiger Wirkung untersagt. Nach Angaben des Lebensschutzvereins handelt es sich bei der medienbekannten Praxis um Deutschlands "größte Abtreibungsklinik". "Etwa 4000 vorgeburtliche Kindstötungen finden dort jährlich statt", so „Lebenszentrum e.V.".
In seiner Erklärung stellt der Lebensschutzverein im Einzelnen fest:
Der deutsche Zweig des auf allen fünf Kontinenten vertretenen katholischen Lebensschutz-Apostolates hat seit seiner Gründung ca. 700-800 ungeborene Kinder vor dem Abtreibungstod bewahrt und ebenso vielen Müttern bzw. Familien konkrete Hilfe, zum Teil seit über zehn Jahren, zukommen lassen. „Was auch immer du brauchst, Mama, wir stehen zu Dir und gehen mit Dir durch Dick und Dünn!" ist einer der meistgebrauchten Zusicherungen an Frauen, die sich vor der „Klinik" auf ein Gespräch mit den Gehsteigberatern einlassen. Die Dankbarkeit vieler Mütter und Väter, die glücklich und stolz ihre neugeborenen Babys im Lebenszentrum präsentieren, hält oft jahrelang an. So hielt eine Mutter die ganze Zeit ein Foto ihres siebenjährigen Sohnes vor sich, als sie am 13. April 2011 einem Vertreter des Kreisverwaltungsreferates vortrug, dass ihr Kind nicht leben würde, wenn sie nicht vor der Abtreibungsklinik angesprochen worden wäre. Weitere vier Mütter und ein Vater bekundeten eindeutig dasselbe. Insgesamt dreizehn Babyrettungszeugnisse dieser Art wurden im sogenannten Gehsteigsberatungsprozess „Stapf gegen Lebenszentrum" am 25. Juli 2006 beim Landgericht München I vorgetragen. In mehr als achtstündiger Beweisaufnahme hatte der vorsitzende Richter den Hilfsdienst des Lebenszentrums akribisch genau untersucht. Obwohl auch der Abtreibungsarzt Stapf mehrere Zeugen ins Feld führte, ergaben sich keinerlei Ansatzpunkte, die eine Belästigung oder gar Rücksichtslosigkeit gegenüber den stets freundlich und respektvoll angesprochenen Frauen ergaben. Der vorgenannte Gerichtsprozess ist im Bescheid der Stadt - trotz mehrfacher Hinweise des Lebenszentrum e.V. - nicht einmal erwähnt. „Ich messe dem Selbstbestimmungsrecht der Frau einen sehr hohen Stellenwert bei!" so der LG-Richter im Juli 2006 in seiner Urteilsbegründung. „Und damit auch, ob sie sich aus eigenem Antrieb auf ein Gespräch vor der Klinik einlassen will oder nicht."
Auch die elementaren Kernsätze des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 28. Mai 1993 finden bei der Landeshauptstadt München offensichtlich wenig Beachtung. Das vorgenannte Urteil bildet die verfassungsrechtliche Grundlage für die gesamte Gesetzgebung zu Schwangerschaftsabbruch und -konfliktberatung. Die Verfassungsrichter haben zweifelsfrei dokumentiert, dass es sich um die Tötung eines Menschen und somit um eine Straftat handelt, die unter Beachtung der vom Gesetzgeber festgelegten Richtlinien straffrei bleiben kann. Niemand hat das Recht auf die Tötung eines ungeborenen Kindes. Im Gegenteil: Auch das ungeborene Kind hat gemäß Artikel 1 GG - „Die Würde des Menschen ist unantastbar." - ein eigenständiges Recht auf Leben, unabhängig von den Persönlichkeitsrechten der Mutter, so die eindeutige Aussage des BVG.
„Das eigenständige Recht des ungeborenen Kindes auf Leben findet im Bescheid des KVR überhaupt keine Beachtung", so Wolfgang Hering. "Die völlig ungestörte Atmosphäre einer Frau - die womöglich auch noch verzweifelt und alleingelassen ist - auf dem Weg zur Tötungsanstalt für ihr ungeborenes Kind genießt im KVR München seit Neuestem einen weitaus höheren Stellenwert, als das Lebensrecht eines kleinen, wehrlosen und schutzlos ausgelieferten Kindes im Mutterschoß."
Den Mitarbeitern des Lebenszentrums e.V. springen zwei weitere Dinge aus dem Bescheid offenkundig ins Auge:
"1. Obwohl wir unsere Arbeit gegenüber KVR und Polizei elfeinhalb Jahre lang transparent und ehrlich dargestellt haben, scheint man im KVR nicht (mehr?) wahrhaben zu wollen, wie wertvoll der Dienst vor der Abtreibungsklinik von direkt Betroffenen wahrgenommen wird. Anders können wir uns die plötzlich - u. E. vielleicht politisch motivierte? - völlig neue Rechtsauffassung des KVR nicht erklären. Die Ansicht des KVR, die Frauen könnten freiwillig auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Abtreibungsklinik die Helfer des Lebenszentrums - dort dürfen wir noch verweilen - ansprechen, ist absolut praxisfremd und weder lebensrettend fürs Kind noch hilfreich für die Mütter, wie diese selbst deutlich artikulieren.
2. Sie haben keine Ahnung von den Leiden vieler Frauen nach Abtreibung, auf deren Heilung sich die Mitarbeiter des Lebenszentrums in besonderer Weise spezialisiert haben."
Wir klagen an: Mit ihrem Bescheid nimmt die Landeshauptstadt München nicht nur die grausame Tötung ungeborener Kinder in Kauf, die nicht sterben müssten, wenn wir sie weiterhin aus höchster Lebensgefahr retten dürften. Darüber hinaus lässt sie viele Mütter ins offene Messer des Post-Abortion-Syndroms laufen, weil keine Chance mehr besteht, sie in letzter Sekunde vor diesem selbstverletzenden Schritt zu warnen.
Lebenszentrum e.V. hat angekündigt, gegen den Bescheid des KVR gerichtlich vorgehen zu wollen. „Das sind wir den wehrlosen ungeborenen Kindern ebenso schuldig wie den notleidenden Frauen, sei es vor oder nach einer Abtreibung. Unsere nun fast zwölfjährige konkrete praktische Erfahrung mit Müttern, Kindern und Vätern stellen wir gegen die an KVR-Schreibtischen erdachten Theorien", so der Verein.
Die Entscheidung der Münchner Behörde ist offenbar maßgeblich durch eine Reportage des ARD-Magazins "Kontraste" beeinflußt worden, in der das Engagement des Lebensschutzvereins in ausgesprochen negativer Weise dargestellt wurde. In der Fernsehsendung, die im April 2011 ausgestrahlt wurde, wurde davon gesprochen, daß Frauen auf dem Weg in die Abtreibungspraxis drangsaliert würden. Und der Münchner Arzt Friedrich Stapf werde seit Jahren schikaniert. Im Begleittext zur Sendung dazu weiter: "Nach langer Untätigkeit will die Stadt München diese Vorgänge unterbinden - allerdings erst, nachdem KONTRASTE die Behörden aufschreckte." Auch das Engagement des Vorsitzenden von "Lebenszentrum e.V." stellte Kontraste negativ dar. In seinem Weltbild scheine die Frau eine Art "Gebär-Container" zu sein, so das Magazin. Die Notwendigkeit, das Lebensrecht des ungeborenen Kindes vor seiner rechtswidrigen Tötung zu schützen, spielte in der Sendung ebenso wenig eine bedeutsame Rolle wie die Tatsache, daß der Arzt Friedrich Stapf die Abtreibung in großem Umfang geschäftsmäßig betreibt, indem er seit seit Jahrzehnten sein Geld mit jährlich mehreren tausend Abtreibungen verdient, wie beispielsweise schon die Berichte der Berliner Zeitung und des FOCUS aus dem Jahr 1996 belegen. Kontraste machte sich mit seiner Sendung zum Aktivisten gegen den Lebensschutz. Jahrelang habe die Stadt München der Gehsteigberatung tatenlos zugesehen, erst nach Anfrage von KONTRASTE werde sie "endlich aktiv", so Kontraste.
Das ARD-Magazin und die Münchner Kreisverwaltung stehen selbst im Kontrast zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das im Juni 2010 das Recht betonte, gegen den rechtswidrigen Akt der Abtreibung zu demonstrieren, auch vor einer Praxis, in der Abtreibungen durchgeführt werden, als ein vom Grundgesetz geschütztes Recht (MEDRUM berichtete). Eine Verbannung unerwünschter Information ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes unzulässig. Das verfassungsmäßig geschützte Recht zur Demonstration und freien Meinungsäußerung sollte ebenso wie das Recht des ungeborenen Lebens eines Kindes gerade von einem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender der Öffentlichkeit bewußt gemacht und verteidigt werden. Mit seiner Sendung hat Kontraste in einem unrühmlichen, propagandistischen Stil das Gegenteil getan. Das zeigt gerade auch die Entscheidung des Münchner KVR, mit der das Informationsangebot von Lebenshilfe e.V. für schwangere Frauen vom Gehsteig vor der Münchner Abtreibungspraxis verbannt wurde.
14.04.11 | ARD | Comeback der Abtreibungsgegner - Wie Frauen in Not drangsaliert werden |
29.06.10 | MEDRUM | Verbreitung der Wahrheit über Abtreibung wichtiger als Interessen eines Arztes |
26.11.96 | Berliner Zeitung | "Wir passen nicht in dieses katholische Land" |
05.08.96 | FOCUS | § 218: Per Bahn zum Abbruch |
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Leserbriefe
Untersagte Gehsteigberatung
Dem Bescheid einer unteren Verwaltungsbehörde sollte keine allzu große Bedeutung zugemessen werden. Trotzdem hat er rechtliche Bindungswirkung. Interessant wäre zu erfahren, wie der Bescheid genau formuliert ist und was konkret untersagt wurde. Hier könnten eventuell sich ergebende Lücken genutzt werden. In jedem Fall sollten hier alle Rechtsmittel, wie Widerspruch gegen den Bescheid und wenn diesem nicht abgeholfen wird, der Rechtsweg der Verwaltungsgerichtsbarkeit beschritten werden. Flankierend sollte das Verhalten der Verwaltung in den dafür infrage kommenden Presseerzeugnissen publiziert und sowohl Verwaltung als auch Presse mit Leserbriefen und Briefen "empörter Bürger" eingedeckt werden.
Gehsteigberatung
Ich gebe Herrn Bauer absolut recht. Bitte unternehmen Sie alles, dass dieses Urteil aufgehoben bzw. zurückgenommen wird. Für eine Unterschriftenaktion oder andere Unterstützung stehe ich jederzeit zur Verfügung.