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Schweizer stimmen über Ausschaffung krimineller Ausländer ab


28.11.10

Schweizer stimmen über Ausschaffung krimineller Ausländer ab

Kein Aufenthaltsrecht bei Mord, Vergewaltigung, Raub und Einbruch, Menschen- und Drogenhandel sowie Sozialbetrug

(MEDRUM) Die Bürger der Schweiz stimmen heute über die Ausschaffungsinitiative ab. Mit dieser Initiative der SVP sollen kriminelle Ausländer bei schweren Delikten und bei Sozialmissbrauch künftig konsequent das Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren.

Argumente der Initiative

Die Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ nennt als Hauptargumente für ein Ja zur Initiative:

  • konsequente Ausschaffung krimineller Ausländer:
    Nur die Ausschaffungsinitiative führt wirklich zu einer einheitlichen und konsequenten Ausschaffungspolitik.
  • mehr Sicherheit durch weniger Ausländerkriminalität:
    Wer sich nicht an unsere Regeln hält, muss die Schweiz verlassen. Die drohende Ausschaffung wird auch präventiv für mehr Sicherheit im Land sorgen.
  • Sicherung der Sozialwerke durch Senkung des Sozialmissbrauchs:
    Nur die Drohung mit der Ausschaffung kann den Sozialmissbrauch durch Ausländer wirkungsvoll senken.
  • Schutz von integrierten Ausländern:
    Anständige und integrationswillige Ausländer sind von der Initiative nicht betroffen und werden nicht mehr länger durch kriminelle Landsleute in Verruf gebracht.

Änderung der Bundesverfassung

Gegenstand der Abstimmung ist im Kern die Neufassung von Art. 121 Abs. 3 der Bundesverfassung der Schweiz. Er soll künftig lauten:

3 Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:

a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder

b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.

Nach Umfragen über das Meinungsbild der Abstimmungsberechtigten kann damit gerechnet werden, daß die Initiative eine Mehrheit erreicht.

Europäischer Gerichtshof veurteilte Ausschaffung eines Türken

Der Entzug des Aufenthaltsrechtes von kriminellen Ausländern in der Schweiz war in der Vergangenheit bereits Gegenstand der Justiz auf europäischer Ebene. In einem medienbekannten Fall urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, daß der Täter entgegen der Entscheidung staatlicher Instanzen der Schweiz weiterhin das Aufenthaltsrecht in der Schweiz genießen soll und sprach einem kriminellen Ausländer sogar 3.000 Euro Entschädigung für erfahrene "Unbill" zu. Damit blieb das Gericht allerdings weit unterhalb der Forderung des Kriminellen, der eine halbe Million Euro verlangt hatte. Sein Argument: Wegen der psychischen Folgen ("Traumatisierung") durch die Ausschaffung sei er für den Rest seines Lebens nicht mehr arbeitsfähig.

Ergänzung vom  29.11.10 zum Abstimmungsergebnis

Der Ja-Anteil der Abstimmung betrug 52,9%. 17,5 Kantone sagten Ja - am deutlichsten Schwyz, Appenzell Innerrhoden, Tessin und Thurgau. Abgelehnt wurde das Volksbegehren dagegen mit Ausnahme des Kantons Wallis in in den Westschweizer Kantonen sowie in Basel-Stadt. Die Stimmbeteiligung lag bei 53,1%.


28.05.08 Weltwoche Eurojustiz - Täter wird Opfer

 

Leserbriefe

Das Einzige, was mich an dieser Initiative wundert, ist, dass das nicht schon lange selbstverständlich ist und nicht in allen Ländern angewandt wird. Auf kriminelle Ausländer können wir doch verzichten.