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Erzwingungshaftwelle erfasst jetzt auch Mutter von 14 Kindern


18.06.10

Erzwingungshaftwelle erfasst jetzt auch Mutter von 14 Kindern

Salzkottener Mutter muß wegen Nichtteilnahme ihrer Kinder an Theateraufführungen in der Grundschule für 15 Tage in die Justizvollzugsanstalt

(MEDRUM) Luisa Bühler ist Mutter von 14 Kindern und soll ab heute 15 Tage in der Justizvollzugsanstalt verbringen, weil zwei ihrer Kinder nicht an Theateraufführungen ihrer Grundschule teilgenommen hatten. Dieses Schicksal widerfuhr zuvor bereits anderen Müttern und Vätern aus Salzkotten, weil ihre Kinder nicht an bestimmten Unterrichtsveranstaltungen zur Sexualerziehung teilgenommen hatten und sie das daraufhin verhängte Bußgeld nicht bezahlten.

ImageWie in etlichen Fällen zuvor lässt die Schulleitern der Liboriusgrundschule in Salzkotten nicht mit sich spaßen. Für die Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen zur Sexualerziehung von Kindern, die an ihrer Grundschule unterrichtet werden, erteilt sie keine Befreiung, auch wenn die Eltern der betroffenen Kinder in Gewissensnot geraten und inständig darum bitten. So verfuhr sie auch bei Luisa Bühler. Weil die Mutter von 14 Kindern sich dem Willen der Schulleiterin nicht beugte und zwei ihrer Kindern nicht an Theateraufführungen teilnahmen, ließ die Schulleiterin vom Schulamt Bußgeld verhängen.

Luisa Bühler sah allerdings nicht ein, weshalb sie ein Bußgeld bezahlen soll. Sie fühlt sich im Recht, wenn sie ihr Kind vor einer Sexualerziehungsveranstaltung und Theateraufführungen bewahren will, die nicht dem Wohl ihres Kindes dienen, sondern ihm schaden. Die Mutter hält es vielmehr für Unrecht bestraft zu werden, weil sie sich selbst um die Erziehung ihrer Kinder kümmern will. Diese sieht sie in erster Linie als Aufgabe der Eltern und nicht der Schule an. Doch dafür haben weder die Schulleiterin noch das Schulamt Verständnis. Sie wollen der Familie ihren Willen aufzwingen und gehen deswegen auch mit Bußgeldern und gerichtlichen Zwangsmaßnahmen gegen die Eltern vor. Das Gericht unterstützte die schulischen Anordnungen, indem es auch in diesem Fall Erzwingungshaft wegen Nichtzahlung des Bußgeldes verhängte. Nun soll Luisa Bühler von heute an 15 Tage Haft in einer Justizvollzugsanstalt verbringen. Ihre 14 Kinder müssen unterdessen ohne ihre Mutter auskommen.

Warum es zu dieser Erzwingungshaft kommt, erläutert die Juristin Gabriele Eckermann: "Das Bußgeld ist keine gewöhnliche Geldschuld, die der Staat wie ein gewöhnlicher Gläubiger beitreiben muß. Vielmehr kann er diese Zahlung mit der Verhängung von Erzwingungshaft durchsetzen.

Das Kalkül Erzwingungshaft funktioniert in diesen wie in anderen Fällen jedoch nicht. Die bisher betroffenen Eltern aus Salzkotten - wie auch die nunmehr inhaftierte Mutter - lehnen diese Bußgeldzahlungen ab. Sie sind nicht bereit, mit der Zahlung einer Buße ein "konkludentes" Schuldanerkenntnis abzugeben. Nach ihrer festen Überzeugung haben sie die Schulpflicht nicht verletzt, sondern von ihrem Elternrecht Gebrauch gemacht. Die Eltern berufen sich auf ihr grundgesetzlich verankertes Recht auf Erziehung ihrer Kinder, das mindestens gleichrangig nehmen der gesetzlich verordneten Schulpflicht steht. Dieses Recht sehen sie jedoch durch die Praxis in der Grundschule ihrer Kinder verletzt. Die Schule habe kein die Eltern ausschließendes Erziehungsrecht, sondern müsse ihnen Mitsprache gewähren, so Eckermann. Doch das werde bei den Behörden und in der Gerichtspraxis übersehen. Eckermann verweist hierzu auf die Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 47,46/74):

„Die gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule, welche die Bildung der einen Persönlichkeit des Kindes zum Ziel hat, läßt sich nicht in einzelne Komponenten verlegen. Sie ist vielmehr in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken zu erfüllen."

Eckermann hebt hervor, daß dieses Zusammenwirken in der Grundschule von Salzkotten nicht mehr stattfindet. "Eltern werden dort gezwungen - gegen ihr Gewissen! -, ihre Kinder an Sexualerziehungsmaßnahmen und Schulveranstaltungen teilnehmen zu lassen, die sie mit ihrer Elternverantwortung und ihrem Gewissen nicht vereinbaren können", sagt Eckermann. Den Eindruck, daß nur die Salzkottener Eltern Probleme mit der staatlichen Schule hätten, weist Eckermann zurück: "Auch andere Eltern in NRW haben die gleichen Probleme wie die Salzkottener Eltern. Aber in den meisten Fällen praktizieren die Schulen ein respektvolles Zusammenwirken mit den Eltern zum Wohle der Kinder, statt Bußgeldverfahren in Gang zu setzen, die die Eltern und Familien in Erzwingungshaft treibt."

Von der Staatskanzlei des Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers in NRW wurde die Verfahrensweise der Schulbehörden nicht beanstandet. Die Eltern seien nicht berechtigt, ihre Kinder nur dann zu Schule zu schicken, wenn ihnen der Unterrichtsinhalt gerade zusage. Sonderrechte für einzelne Bevölkerungsgruppen aufgrund ihrer religiösen Überzeugung könne es nicht geben. So lautete der Tenor der Antwort auf eine schriftliche Mitteilung an Rüttgers, in der er auf die bedrängte Lage von Familien im Raum Paderborn hingewiesen wurde. Die betroffenen Familien stehen dieser Antwort mit Fassungslosigkeit gegenüber. Sie halten die Unterstellung, sie würden ihre Kinder nur dann zur Schule schicken, wenn ihnen der Unterrichtsinhalt gerade zusage, für abwegig. Sie handeln nach einem ganz anderen Maßstab. Sie schicken ihre Kinder nur dann nicht zu einer Schulveranstaltung, wenn die Schule ihren Kindern Anschauungen vermitteln will, die sie aus der erzieherischen Verantwortung als christliche Eltern für bedenklich halten, und wenn die Schulbehörden sich bedenkenlos über ihre Elternrechte hinwegsetzen. Das ist auf Ausnahmefälle beschränkt. Sie können daher nicht verstehen wie ein Ministerpräsident, der sich als christlicher Politiker ausgibt, das Vorgehen der Schulbehörden für gut befinden kann. Aus Sicht der Eltern zeugt dies weder von christlichem noch von freiheitlich-demokratischem Geist noch von Achtung ihrer Elternrechte und ihrer Gewissensfreiheit.

Nach Information von MEDRUM wurde Luisa Bühler heute Vormittag zum Antritt ihrer Erzwingungshaft in der JVA Gelsenkirchen abgeholt. Sie wird dort unter folgender Adresse postalisch erreichbar sein:

JVA Gelsenkirchen
Frau Luisa Bühler
Aldenhofstr. 99-101
45883 Gelsenkirchen


Wegen der Verhängung von Erzwingungshaft bittet die christliche Gemeinde, der die betroffenen Familien angehören, um Unterstützung einer Bittschrift, für die eine Online-Aktion "Schutz der Gewissensfreiheit" in MEDRUM eingerichtet wurde:

Online-Aktion → Schutz der Gewissensfreiheit

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Kontaktadressen:

CDU-Landesverband NRW: info@cdu-nrw.de

SPD-Landtagsfraktion: spd-fraktion@landtag.nrw.de

FDP-Landesverband NRW: info@fdp-nrw.de

Schulamt: 600774@schule.nrw.de

Elternverein NRW: info@elternverein-nrw.de


MEDRUM → Inhaftierungswelle geht weiter

MEDRUM → Gnadengesuch von 11 Kindern für ihre Mutter

MEDRUM → Jürgen Rüttgers für sexuelle Zwangserziehung von Grundschülern


Leserbriefe

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Danke für den Hinweis. Ist korrigiert.

Der Sexualkundeunterricht in der Schule ist nicht das, als was er bezeichnet wird, sondern er ist zu einen ideologischen Umerziehungsprojekt geworden. Deshalb ist es das gute Recht der Eltern, ihre Kinder vom Sexualkundeunterricht fernzuhalten, wenn sie sie nicht diesem Einfluß aussetzen wollen. Aus unserem Grundgesetz, das zumindest pro forma immer noch gilt: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." Sarkastisch möchte ich hinzufügen: Für eine deutsche Familienmutter, die sich nicht der Schaffung des sozialistischen und gleichgeschalteten Menschen unterordnen will, ist im Kittchen bei uns immer noch ein Platz frei. Für multikulturelle Intensiv-Straftäter dagegen nur recht selten.

In Berlin gibt es etwa 5000 Kinder, die nicht regelmäßig zur Schule gehen. Die meisten von ihnen haben einen Migrations-Hintergrund. Die Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Stefanie Vogelsang will Eltern mit finanziellen Sanktionen belegen, wenn diese ihre Kinder nicht zur Schule schicken. – Was gäbe das für einen Aufschrei in den Medien, wenn das realisiert werden sollte! Und die bestehenden Gefängnisse reichten nicht aus. Aber für die paar christlichen Eltern, die ihr grundgesetzliches verbrieftes Erziehungsrecht bewusst wahrnehmen, findet man selbstverständlich noch einige freie Zellen.