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Widerspruch gegen Schulamtsbescheid zwecklos


14.04.10

Widerspruch gegen Schulamtsbescheid zwecklos

Amtsgericht lehnte Widerspruch der Homeschool-Eltern Dudek gegen Bußgeld ab

(MEDRUM) Das Amtsgericht Eschwege lehnte heute den Widerspruch von Jürgen Dudek gegen das Bußgeld ab, das er zahlen soll, weil er seine Kinder selbst unterrichtet.

Wie MEDRUM zuvor berichtete (Weitere Gerichtsverhandlung gegen erfolgreiche Homeschool-Familie), besteht das Staatliche Schulamt darauf, daß Jürgen und Rosemarie Dudek ihren Sohn Noah in die Grundschule schicken anstatt ihn selbst zu unterrichten. Es hatte deswegen ein Bußgeld gegen die Eltern verhängt.

Über den Einspruch hatte heute ein Amtsrichter zu entscheiden, der sich in der Vergangenheit eingehend mit dem Thema Schule beschäftigt hat. Er promovierte in den Rechtswissenschaften mit der Dissertation über das Thema "Dorfschule zwischen Pastor und Schulmeister - Zur Säkularisierung des niederhessischen Schulwesens im 19. Jahrhundert" an der Universität Jena. Der Richter weiß also, worüber er zu urteilen hatte.

Die Säkularisierung des Schulwesen ist auch für Jürgen Dudek ein besonders bewegendes Thema. Allerdings aus der Perspektive eines christlichen Vaters, der seine Kinder nicht einer Schule anvertrauen möchte, die, säkularisiert, wenig von christlichen Werten hält. Deshalb unterrichtet er seine Kinder zusammen mit seiner Frau Rosemarie lieber selbst. Dafür findet er zwar nicht den Segen des Schulamtes, aber offenbar einen "höheren" Segen. Denn die Kinder seiner Familie gedeihen prächtig. Das mußte vor Gericht heute indirekt sogar der Vertreter des Schulamtes einräumen, der feststellte, daß der zweitälteste Sohn der Familie Dudek, der - nach 9-jähriger, nicht-säkularisierter Unterrichtung durch seine Eltern - im Sommer die Prüfung für seinen Realschulabschluß ablegen wird und dann auf das Gymnasium wechseln könnte, die Gymnasialfähigkeit besitzt. Doch das hält weder Schulamt noch Amtsgericht davon ab, Bußgeldbescheide zu erlassen und zu bestätigen.


 

Leserbriefe

Dann wäre es doch angebracht, für den Schutz dieser Familie zu beten und ggf. finanzielle Unterstützung zur Zahlung des Bußgeldes oder auch (besonders im Falle einer Verhaftung) personelle Unterstützung zu geben.