26.01.10
Deutschland verletzt grundlegende Menschenrechte
Deutsche Hausschulfamilie mit fünf Kindern findet Asyl in den USA wegen Verfolgung
(MEDRUM) Das für Asylverfahren zuständige Immigrations-Gericht in Memphis/Tennessee hat am Dienstag entschieden, der aus Deutschland geflüchteten Hausschulfamilie Romeike politisches Asyl zu gewähren. Dies teilt "Schulunterricht zu Hause e.V." (SchuzH) mit.
Nach Schilderung von SchuzH sahen sich die Eltern Romeike gezwungen, im August 2008 mit ihren fünf Kindern Deutschland zu verlassen. Ihnen drohte, das Sorgerecht entzogen zu werden, weil sie ihre Kinder zu Hause unterrichteten (Homeschooling). Sie hatten mehrere Bußgeldverfahren und Zwangsmaßnahmen über sich ergehen lassen müssen. So waren ihnen einst in einer "polizeilichen Blitzaktion" auch morgens um 7.30 Uhr drei ihrer Kinder weggenommen und zur Schule gebracht worden. Nachdem der Bundesgerichtshof im November 2007 (in zwei Hausschulfällen, BGH XII ZB 41/07 und 42/07) - entgegen internationaler Erfahrungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse - entschieden hatte, Hausunterrichtung sei Kindeswohlgefährdung, die den Staat berechtige, den Eltern das Sorgerecht zu entziehen, habe die Familie keinen Lebensraum mehr für sich in Deutschland gesehen, so SchuzH.
Der US-Richter Lawrence O. Burman urteilte, dass hier grundlegende Menschenrechte verletzt worden seien, die zu verletzen kein Land berechtigt sei. Der Richter drückte seine Betroffenheit darüber aus, dass Deutschland als demokratisches Land und Verbündeter Hausschulfamilien, die von ihrem elterlichen Erziehungsrecht Gebrauch machen, verfolge.
SchuzH: "Das amerikanische Gericht teilt damit die Rechtsauffassung, die in den meisten Staaten dieser Erde vertreten wird." Bereits der UN-Sonderbeauftragte für das Erziehungswesen Vernor Munoz habe 2007 die Regierung der Bundesrepublik angemahnt, diese Rechtsauffassung zu beachten. "Seit 10 Jahren hat SchuzH in zahlreichen Hausschulfällen bei Schulbehörden und Gerichten gegen derartige Rechtsverletzungen gekämpft und dies auch Politikern vorgetragen", erklärte SchuzH.
MEDRUM hatte über den Fall berichtet. Am Fall Romeike zeigt sich eine spezielle Art von Republikflucht: Die deutsche Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und das staatlich organisierte Schulsystem lässt den Eltern nur eine Wahl: Entweder sie schicken ihre Kinder in das staatliche Schulsystem oder sie stehen vor dem Ruin ihrer familiären Existenz. Heimschulunterricht wird als Ersatzunterricht nicht geduldet, selbst wenn die Ergebnisse überzeugen können, wie mehrere Fälle in Deutschland bereits gezeigt haben. Die Familie Romeike entschied sich, diesem Zwang zu entfliehen und fand einen verständnisvollen Richter in den USA, in denen Homeschooling ein normales Recht von Familien ist. In den USA erfreut sich Homeschooling großer Beliebtheit. Es gibt dort mehr als 1,5 Millionen Homeschooler.
Wegen des Umgangs mit Homeschool-Familien und der damit verbundenen Rechtsprechung hatte sich das Netzwerk Bildungsfreiheit in einem Offenen Brief an den Präsidenten des BGH gewandt und gefordert, zu einer Rechtsprechung zurückzukehren, die eines freiheitlichen Rechtsstaats würdig sei.
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Leserbriefe
grundlegende Menschenrechte
klingt gut. Aber sie hängen von keinem Menschen, sondern vom Wesen G'ttes ab und sind allein und ausschließlich darin begründet. Zu Seinem Wesen gehört die Menschwerdung in Christus und stellvertretende Opfergabe Seiner selbst im Fleisch.