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LSVD-Kampagne 3+


12.01.10

LSVD-Kampagne 3+

Neues Gesellschaftsmodell durch Einführung der "sexuellen Identität" als Verfassungsnorm

(MEDRUM) Der "Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD)" fordert in seiner 2009 gestarteten Kampagne "3+" eine Grundgesetzänderung, die eine unterschiedliche Behandlung verschiedener sexueller Orientierungen künftig unmöglich machen soll. Damit soll ein neues Gesellschaftsmodell eingeführt werden, mit dem das durch traditionell orientierte Lebensformen und durch herkömmliche Sozialstrukturen und Lebensweisen geprägte Modell ersetzt werden soll.

Durch die Aufnahme eines Merkmals "sexuelle Identität" in Artikel 3 des Grundgesetzes, wie sie im Gesetzesentwurf der SPD-Bundestagsfraktion in den Bundestag eingebracht wurde (SPD will Grundgesetz um "sexuelle Identitäten" ändern), soll nach Vorstellung des LSVD eine Verfassungsnorm geschaffen werden, mit deren Hilfe die Interessen von Lesben- und Schwulen künftig in allen Rechts- und Lebensbereichen durchgesetzt werden sollen. Das Grundgesetz enthält zwar das allgemeine Gleichbehandlungsgebot aller Bürger und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz enthält bereits ein umfassendes Benachteiligungsverbot insbesondere für das Erwerbsleben und das Bildungswesen, dies reicht den Homosexuellen-Organisationen jedoch nicht aus, um noch weitergehende Interessen in Staat und Gesellschaft umfassend befriedigen zu können. So ist es gegenwärtig beispielsweise noch möglich, die Lebensform der Ehe staatlich zu fördern, weil sie im Unterschied zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes gestellt ist. Ebenso ist die Adoption fremder Kinder derzeit noch Ehepartnern vorbehalten. In solchen, noch unterschiedlich behandelbaren Lebensbereichen sehen Homosexuellen-Verbände eine Benachteiligung von Lesben und Schwulen, die sie abgeschafft sehen wollen. Mit Hilfe der Generalklausel eines Benachteiligungsverbotes im Grundgesetz soll dies bewerkstelligt werden. Deswegen soll es dem Aufruf des LSVD zufolge im Artikel 3 des Grundgesetzes künftig heißen: "Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden."

Falls diese Norm in der Verfassung verankert wird, müssen künftig alle gesetzlichen Regelungen so abgefasst sein, daß unterschiedliche sexuelle Orientierungen und Lebensformen sachlich nicht mehr gerechtfertigt und rechtlich nicht mehr voneinander unterschieden werden dürfen. Mit einem solchen Unterscheidungsverbot wird es ermöglicht, in sämtlichen Rechts- und Lebensbereichen gleiche Ansprüche für Gruppen unterschiedlicher sexueller Orientierungen durchsetzen zu können. Damit wird es künftig auch nicht mehr möglich sein, die Ehe als Grundpfeiler für die Familie und das Aufwachsen von Kindern anders zu behandeln als beispielsweise schwullesbische Lebensweisen und Lebensformen. Durch eine solche Verfassungsnorm müssten alle, von sexuellen Orientierungen abhängige Lebensweisen und Lebensformen - unabhängig von ihrer sozialen Bedeutung für die Gesellschaft als Ganzes - vielmehr als gleichwertig betrachtet und behandelt werden.

Der LSVD stellt jedoch nicht diese Zielsetzungen und ihre Bedeutung für das Sozialgefüge der Gesellschaft heraus, sondern bringt seine Forderung stattdessen in Verbindung mit einer historischen Wiedergutmachung. In seinem seinem Aufruf stellt der LSVD fest: "Angesichts der Verfolgungsgeschichte der Homosexuellen im Dritten Reich, aber auch im Nachkriegsdeutschland der 50er und 60er-Jahre muss unsere Verfassung auch Schwulen, Lesben, Transgender und intersexuellen Menschen gleiche Rechte garantieren." Mit Hilfe dieser vordergründig verwendeten, historischen Anlehnung wird begründet, daß es künftig sowohl dem Gesetzgeber als auch letztlich in der Gesellschaft nicht mehr möglich sein soll, unter dem Aspekt der sexuellen Orientierung sachlich begründbare Unterscheidungen zu treffen und unterschiedliche Lebensformen aus sozial-ethischer Sicht zu präferieren. Der LSVD argumentiert, dies sei als ein Recht zur Diskriminierung zu betrachten, das sich der Staat nicht reservieren dürfe. Tatsächlich wird aber mit der Einführung einer solchen unbedingten Egalisierungsforderung insbesondere die Förderungsmöglichkeit der Institution "Ehe" abgeschafft. Sie wäre als Bevorzugung einer auf die heterosexuelle Identität ausgerichteten Lebensform zu interpretieren, die nach einer Grundgesetzänderung, wie sie der LSVD anstrebt, nicht mehr zulässig wäre. Deshalb geht es in Wirklichkeit - entgegen der Reminiszenz des LSVD an den Nationalsozialismus und das Nachkriegsdeutschland - nicht um die Abschaffung von Diskriminierung und Verfolgung sexueller Minderheiten, sondern um eine interessengeleitete Durchsetzung eines Gesellschaftsmodells, das auf der Anerkennung traditonell nicht anerkannter sexueller Orientierungen und sexueller Vielfalt sowie der damit verbundenen Gruppeninteressen beruht und eine bevorzugte Förderung traditoneller Lebensformen ablehnt.

Der LSVD nennt neben den Parteien SPD, DIE LINKE und Bündnis 90 / Die Grünen sowie einer Reihe Prominenter auch folgende Bürgermeister, die seine Kampagne unterstützen:

  • Klaus Wowereit (SPD), Regierender Bürgermeister von Berlin
  • Dr. Christian Hanke (SPD), Bezirksbürgermeister in Berlin Mitte
  • Dr. Franz Schulz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Bezirksbürgermeister Friedrichshain-Kreuzberg
  • Dagmar Pohle (DIE LINKE.), Bezirksbürgermeisterin von Marzahn-Hellersdorf
  • Christina Emmrich (DIE LINKE.), Bezirksbürgermeisterin von Berlin-Lichtenberg
  • Karoline Linnert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Senatorin für Finanzen, Bürgermeisterin von Bremen
  • Jutta Ebeling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Bürgermeisterin von Frankfurt am Main
  • Dr. Dieter Salomon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Oberbürgermeister der Stadt Freiburg im Breisgau
  • Gerda Weigel-Greilich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Bürgermeisterin von Gießen
  • Wolfgang Erichson (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Bürgermeister, Dezernent Integration, Chancengleichheit und Bürgerdienste
  • Burkhard Jung (SPD), Oberbürgermeister von Leipzig
  • Jürgen Roters (SPD), Oberbürgermeister der Stadt Köln
  • Elfi Scho-Antwerpes (SPD, Erste Stellvertreterin des Oberbürgermeisters in Köln
  • Helga Blömer-Frerker (CDU), Bezirksbürgermeisterin Köln-Lindenthal
  • Bernd Schössler (SPD), Bezirksbürgermeister des Kölner Stadtbezirks Nippes
  • Dr. Ulrich Maly (SPD), Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
  • Dr. Berthold Tillmann (CDU), Oberbürgermeister von Münster
  • Roland Methling (parteilos), Oberbürgermeister von Rostock
  • Charlotte Britz (SPD), Oberbürgermeisterin von Saarbrücken
  • Angelika Gramkow (DIE LINKE.), Oberbürgermeisterin von Schwerin
  • Klaus Jensen (Unabhängig), Oberbürgermeister von Trier
  • Marion Schäfer (SPD), Bürgermeisterin der Stadt Würzburg
  • Lorenz Bahr (Bündnis 90/Die Grünen), Bürgermeister von Wuppertal

LSVD -> Kampagne Artikel 3+

MEDRUM-> SPD will Grundgesetz um "sexuelle Identitäten" ändern

MEDRUM-> Prominente unterstützen Interessen sexueller Vielfalt

MEDRUM->  "Sexuelle Identität" ins Grundgesetz?


 

Leserbriefe

Wollten die Betreffenden ablassen von ihrer diskriminierenden Art, sind Ex-"Gay"s Schutzsuchende. Diese jedoch sollen weiter verfolgt werden können. Sonst müsste man natürlich Lebenden speziellen Schutz gewähren. Dieser soll ihnen jedoch gerade verweigert werden. Menschen, die sich nicht durch Ausübung und Auskunft über ihre Tätigkeit an den Geschlechtsorganen Anderer "legitimieren", wird keine Identität zugesprochen. Es wird ihnen kein spezielles Recht eingeräumt. Man darf sie diskriminierend behandeln nach der Vorstellung der Unterstützer obiger Initiative. Von diesen Leuten als "Homosexuelle" bezeichnete werden nicht nur ausgenutzt, sondern auch versklavt. Sie haben keine Freiheit der Wahl. Wenn sie zwischen verschiedenen Formen der Erregungs-Objekte wählen dürfen sollten, müsste ein Grundrecht von einer variablen Aktivität abhängen. Dies widerspricht dem Grundrechts-Gedanken.