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Alpenländischer Genderwahn


29.12.09

Alpenländischer Genderwahn

19 Amazonen nehmen Maß für Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz in Österreich

Ein possenhafter Zwischenruf von Kurt J. Heinz

(MEDRUM) Wer in Östereich eine weibliche Kraft sucht, um für seine Damenkundschaft maß- und geschlechtergerecht Trachtenkleider schneidern zu lassen, wird bestraft. Einem Trachtenschneider wurden deswegen 360 Euro Verwaltungsstrafe angedroht, wie "krone.at" berichtete (28.12.09).

Der Salzburger TrImageachtenhersteller Lanz suchte eine "Schneidermeisterin" per Zeitungsannonce, um seiner Damenkundschaft "geschlechtergerechte" Dienste beim Schneidern von Damentrachten anbieten zu können (Bild links, aus der Lanz-Kollektion). Wie sich herausstellte, war dies ein verhängnisvoller Mißgriff.  Der Unternehmer und Geschäftsinhaber Lanz hat - wenn auch in bester Absicht und ohne Argwohn - zwar an die Kundenerwartungen und Befindlichkeiten seiner Damenkundschaft gedacht, damit aber gegen Gleichbehandlungs- und Diskriminierungsdogmen verstoßen.  Um die Gleichstellungsordnung auch in seinem Geschäft zu wahren, hätte er ebenso nach einem Schneidermeister suchen müssen. In Österreich ist es mit dieser Ordnung, so scheint's, nicht vereinbar, etwa für die Anfertigung von Trachtenkonfektion im Schritt von Damen nur durch Damen Maß nehmen zu lassen, staunte Lanz. Das ist zu einfach und kundenorientiert gedacht. Der Trachtenschneider muß derartige Tätigkeiten auch männlichen Geschöpfen dieser Welt offerieren und seiner Damenkundschaft gefälligst schmackhaft machen. Wer derartige Regeln mißachtet, verstößt gegen das Recht auf Gleichbehandlung und gegen den Diskriminierungsschutz, und der muß sich auf strenge Bestrafung gefasst machen. So will es die in der Staatsmacht manifestierte Gleichstellungsbehandlung.

 

Österreichs Gleichbehandlungsanwaltschaft

Über solche Gender-Fehlgriffe wacht im Alpenland Österreich eine Gleichbehandlungsanwaltschaft mit derzeit 19 Personen. Sie sind unerbittlich, wenn die Buchstaben des Gesetzes ihren Tribut von den Bürgern fordern. Der Schutz gegen vermeintliche Diskriminierung scheint in Österreich geradezu perfekt organisiert zu sein. Gleich fünf Büros der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt halten in Österreich Wacht. Mit dieser Gleichbehandlungsanwaltschaft wurde, regional über Österreichs Hauptstadt und Provinzen verteilt, ein krakenhaft zugreifender Anwaltsapparat geschaffen, um in solch unerhörten Fällen wie dem des Trachtenschneiders Lanz einschreiten zu können. Unbeirrt richtet dieser Apparat seine Argusaugen eben auch auf die Stellenausschreibungen von Trachtenschneidern, um die Staatsgewalt rechtsbeflissen und gesetzestreu vollstrecken zu können. So ist es nur der österreichischen Gleichbehandlungsanwaltschaft zu verdanken, daß der Salzburger Trachtenhersteller mit seiner Suche nach einer "Schneidermeisterin" für seine Damentrachtkundinnen juristisch zur Strecke gebracht werden konnte. Nun ist er, dem österreichischen Gesetzgeber sei es gedankt, im "Regionalbüro Tirol, Salzburg, Vorarlberg" der Anwaltschaft aktenkundig amtsbekannt. Er kann damit künftig auch als Wiederholungstäter geschlechtergerecht verfolgt werden.

Eine 19-köpfige Damenriege auf der Wacht

ImageDer staunende Beobachter mag sich allerdings fragen, wie es dieser Gleichbehandlungsanwaltschaft gelungen ist, sämtliche 19 Stellen in ihren Büros mit weiblichen Kräften (Bild links) zu besetzen, ohne nicht selbst gegen eben jene Bestimmungen zu verstoßen, die sie penibel und unter Strafandrohung in der Arbeitswelt Österreichs verbissen verteidigt. Zwei Erklärungen scheinen  denkbar: Die Gleichbehandlungsanwaltschaft könnte einerseits womöglich nicht als Teil der Arbeitswelt betrachtet worden sein. Nicht nur einem Trachtenhersteller könnte dies ohne weiteres einleuchten. Andererseits könnte es für die Gleichbehandlungsanwaltschaft aber auch eine Ausnahmeregelung geben. Denkbar wäre, daß bei Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz - im Unterschied zu Trachtenkleidherstellen - nur durch Damen Maß genommen werden darf. Das Maß nehmen für Zwecke der Gleichbehandlung wäre dann als eine wahrhaft dankbare Amazonenaufgabe zu betrachten. Dem Trachtenhersteller Lanz dürfte dies indes weniger einleuchten. Er würde sich dann zu Recht fragen, weshalb sich in der Anwaltschaft die Damenwelt Rechte herausnehmen kann, die sie ihm sogar unter Strafandrohung vorenthalten will.

Welche Erklärung es auch immer geben mag, am Fall des Trachtenschneiders Lanz zeigt sich einmal mehr welches Unwesen der Gender-Wahn im Namen eines Alpenvolkes mit den Bürgern eben dieses Volkes treibt.  Kundinnen von Lanz - zu denen auch Königin Elizabeth II von England bis zu Caroline von Monaco zählen - müssen sich ihre Damentracht durch Herren anmessen lassen. Die Gender-Amazonen Österreichs wollen das so.


-> Österreichs Gender-Amazonen für die Arbeitswelt

-> Lanz Trachtenmoden in Salzburg


MEDRUM -> Gender-Aufruhr in Hamburg

Leserbriefe

"Though this be madness, yet there is method in't." - Ist dies auch Wahnsinn, hat es doch Methode. Shakespeare, Hamlet, Act two, scene 2. The rest is silence.