24.11.08
Ex Familienministerin Schmidt (SPD) unterstützt Neuregelung von Spätabtreibungen
Neuer Vorstoß im Bundestag zur Verbesserung der Hilfen für Frauen sowie der Lebenschancen Ungeborener
(MEDRUM) Das Thema Spätabtreibungen ist eine Frage an das persönliche Gewissen. Ihr Gewissen hat die Ex-Familienministerin Renate Schmidt (SPD) wohl dazu bewogen, den fraktionsübergreifenden Antrag zur Neuregelung der Spätabtreibungen zu unterstützen, der von der Union initiiert wurde.
"Ex-Familienministerin schert aus", heißt es in einer Meldung der Tagesschau. Wie die Tageschau berichtet, erklärte Schmidt dem "Münchner Merkur": "Wir brauchen ein vernünftiges Gesamtkonzept, das die Frauen stärkt und werdendes Leben schützt". Sie wiederholte heute ihren Appell in der Bundespressekonferenz. In Berlin wurde der Gesetzentwurf zu Änderung des Schwangerenkonfliktgesetzes vorgestellt, der am Mittwoch in erster Lesung in den Bundestag eingebracht werden soll (im Anhang beigefügt).
Die Neuregelung, die von den Unionsparteien angestrebt wird, sieht im Kern die Einführung einer Beratungspflicht vor, bevor eine Spätabtreibung vorgenommen wird. Eine solche Beratungspflicht ist derzeit nicht im §218 a für Spätabtreibungen vorgesehen. §218a Abs 2 bezeichnet Schwangerschaftsabbrüche dann nicht als rechtswidrig und stellt sie damit straflos, "wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann." Diese Formulierung läßt es letztlich zu, ein ungeborenes Kind auch noch nach der 22. Schwangerschaftswoche abzutreiben, wenn es etwa Behinderungen aufweist und dadurch die Gefahr der einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren besteht. Eine Beratungspflicht ist in diesen Fällen nicht verpflichtend vorgeschrieben. Dies will der Gesetzentwurf zur Neuregelung ändern. Mit der Neuregelung soll eine verbesserte und erweiterte Beratung zur Unterstützung und Hilfestellung von Schwangeren in Belastungs- oder Konfliktsituationen erreicht werden, damit diese entlastet werden und die Ungeborenen zugleich besser geschützt werden.
Zum Antrag der Union, der vom Abgeordneten Johannes Singhammer (CSU) ausgeht und als fraktionsübergreifender Gruppenantrag entworfen wurde, gibt es derzeit in der SPD keine einhellige Haltung. In ihrer Partei stehe Renate Schmidt zwar weitestgehend allein da - doch die übrigen Sozialdemokraten seien sich in dieser Frage alles andere als einig. Die ablehnende Position von Christel Humme, die die Beratung nicht als Pflicht, sondern nur in Form verbesserter Angebote sehen will, soll nicht von allen geteilt werden, so die Tagesschau. Wie idea am 18.11.08 berichtete, wachse das Unverständnis und der Unmut über die Haltung der SPD. Wie das domradio des Erzbistums Köln meldete, sollen bisher knapp 200 Abgeordnete den Gruppenantrag mitunterzeichnet haben.
Jährlich finden etwa 3000 Schwangerschaftsabbrüche aus medizinischen Gründen statt. Davon einige hundert als Spätabtreibungen, in denen die Kinder bereits lebensfähig wären. Welche wichtige Bedeutung dem Problem der Spätabtreibung zukommt, wurde besonders im Fernsehbeitrag des heute-journals vom 24.11. deutlich, der den Fall eines 10-jährigen Jungen zeigt, der wegen einer diagnostizierten Behinderung abgetrieben werden sollte, jedoch überlebte, durch den versuchten Abbruch aber mit schwersten Schädigungen auf die Welt kam. Claus Kleber in der Anmoderation des Beitrags: "Es geht um das Leben und unsere Verantwortung dafür. Es gibt kein Thema, das schwerer wiegen könnte."
Der Filmbeitrag des heute-journals (Beginn: 00:55, Dauer: ca. 5 min) -> Spätabtreibung
(Audio-Datei auf Anforderung, ca. 4 Mb)
Tagesschau -> Ex-Familienministerin schert aus
MEDRUM-Artikel -> Diskussion um Spätabtreibungen und Abtreibungspraxis
Anhang | Größe |
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081120 Gesetzentwurf Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.pdf | 0 Bytes |
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