Zum Kinderförderungsgesetz
Der Entwurf zum Kinderförderungsgesetz, der vom Bundeskabinett beschlossen wurde (Bericht vom 30.04.08) , enthält nach Angaben der Bundesministerin Ursula von der Leyen, folgende wichtige Regelungen:
- Für die Ausbauphase bis zum 31. Juli 2013 werden im Vergleich zum Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
erweiterte, objektiv rechtliche Verpflichtungen für die Bereitstellung von
Plätzen eingeführt. Ziel der Förderung ist es, die Kinder in ihrer persönlichen
Entwicklung zu stärken und damit die Rahmenbedingungen für echte
Chancengleichheit zu schaffen. Außerdem sollen nicht nur berufstätige Eltern
einen gesicherten Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen, sondern auch schon
diejenigen, die eine Arbeit suchen. Damit fällt eine der letzten Hürden für
alleinerziehende Mütter und Väter, die häufig erst einen Arbeitsplatz finden,
wenn sie die Betreuung ihres Kindes gesichert haben.
- Ab dem 1. August 2013, nach Abschluss der Ausbauphase, soll der
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten
bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt werden.
- Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und nimmt
eine deutliche Profilierung der Kindertagespflege in Angriff. Viele Eltern
wünschen sich für die Kleinsten die familiennahe Betreuungsform der
Kindertagespflege. Deshalb sollen 30 Prozent der neuen Plätze in diesem Bereich
geschaffen werden.
- Das Gesetz stellt sicher, dass alle Träger von Einrichtungen, die die
fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung
erfüllen, bei der Finanzierung gleichbehandelt werden. So kann auch das
Engagement von Unternehmen, die Betriebskindergärten einrichten, und andere
private Anbieter in den Ausbau einbezogen werden. Denn Ziel ist es, ein Angebot
in großer Vielfalt zu schaffen, das Eltern echte Auswahlmöglichkeiten eröffnet.
- Die Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung wird auf eine seriöse
Grundlage gestellt: Der Bund beteiligt sich mit insgesamt vier Mrd. Euro an den
Ausbaukosten von 12 Mrd. Euro: Die Beteiligung des Bundes an den
Investitionskosten für die Ausbauphase bis 2013 ist durch Bereitstellung eines
Sondervermögens in Höhe von 2,15 Mrd. Euro auf Grund des
Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes seit dem vergangenen Jahr sichergestellt.
So sind die nötigen Mittel für Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-,
Renovierungs-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen bereits verfügbar und
werden von den Ländern abgerufen. Mit dem Kinderförderungsgesetz werden auch die
notwendigen Änderungen im Finanzausgleichgesetz zur Beteiligung des Bundes an
den Betriebskosten in Höhe von 1,85 Mrd. Euro in der Ausbauphase von 2009-2013
und ab 2014 dauerhaft mit 770 Mio. Euro jährlich durch eine neue
Umsatzsteuerverteilung zu Gunsten der Länder auf den Weg gebracht.
- Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre bis drei Jahre alten Kinder
nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche
Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.