20.09.13
Pädophilie-Debatte: Volker Becks Täuschungsversuch ist entlarvt
Becks Textentwurf für das Buch "Der pädosexuelle Komplex" aufgetaucht - Textvergleich zeigt: Keine Verfälschung! Inhalt des Textes des prominenten Grünenpolitikers ist identisch mit Buchtext
(MEDRUM) Medienberichten zufolge hat Volker Beck die Öffentlichkeit über einen früheren Buchbeitrag zur Entkriminalisierung des sexuellen Kindesmissbrauchs getäuscht. Das geht aus einer Meldung von Spiegel-Online hervor. Wie der Vergleich von Volker Becks Textentwurf mit dem veröffentlichten Buchtext zeigt, wurden die Textinhalte nicht verfälscht, sondern sind identisch. Darüber kann der Spitzenpolitiker und parlamentarische Geschäftsführer der Grünen die Öffentlichkeit jetzt nicht mehr hinwegtäuschen.
Streit um Volker Beck's Beitrag in "Der pädosexuelle Komplex"
In der Meldung von Spiegel-Online geht es um einen höchst umstrittenen Beitrag, der unter dem Namen von Volker Beck im Buch "Der Pädosexuelle Komplex" 1988 erschien (Förster Verlag). MEDRUM hatte über diesen Beitrag unter der Überschrift Vom Entkriminalisierer zum Chefankläger des Mißbrauchs? und die Entwicklungen in den 1980er Jahren berichtet, Textauszug:
"Auch einer ihrer prominentesten Vertreter, Volker Beck, ist damals für die Entkriminalisierung sexueller Handlungen eingetreten, wie dem Buch "Der pädosexuelle Komplex" von Angelo Leopardi entnommen werden kann, das 1988 erschien. Darin stellt der Autor Volker Beck in einem Aufsatz „Das Strafrecht ändern?: Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik", fest, der ehemals eingesetzte Sonderausschuss des Bundestages habe sich bei der Vorbereitung des 4. Strafrechtserneuerungsgesetzes 1973 wider besseres Sachverständigenwissen für generelle Strafbarkeit der Sexualität mit Kindern entschieden. Beck sah jedoch Ansatzpunkte, um eine "Verbesserung der rechtlichen Situation der Pädophilen" zu erreichen. "Als Perspektive wäre hier z.B. eine Novellierung ins Auge zu fassen, die einerseits das jetzige "Schutzalter" von 14 Jahren zur Disposition stellt (in den Niederlanden gab es solche Initiativen mit erheblichem Erfolg!) oder auch eine Strafabsehensklausel", schrieb Beck. Allerdings waren seine Hoffnungen begrenzt. So hielt er es für naiv, durch "noch so starken öffentlichen Druck eine Mehrheit für die Streichung des Sexualstrafrechts im Parlament zu erhalten" und merkte an, wer für die Lebens- und Rechtssituation der pädophilen Menschen etwas erreichen wolle, müsse dazu eine "Diskussion zur Aufklärung und Entmythologisierung" vorbereiten."
Becks Behauptung: Mein Beitrag wurde verfälscht
Beck hatte sich zwischenzeitlich wiederholt von diesem Aufsatz distanziert. So stellte er während einer Bundestagsdebatte als Reaktion auf eine Rede von Erika Steinbach (CDU) fest, der im Buch veröffentlichte Beitrag sei von ihm nicht autorisiert gewesen. Der Abgeordnete der Grünen behauptete insbesondere, sein Beitrag sei vom Herausgeber verfälscht worden. In seinem Blog "Beckstage" polemisierte er über "Käseblätter", "Blogs", sowie "rechts-religiöse Ideologen", die, so Beck, "wie getroffene Hunde bellen", aber keine Fakten dokumentieren würden. Die Äußerungen des Strategieexperten für Entkriminalisierung gipfelten in der Aussage, dies sei "der Ernsthaftigkeit des Problems des sexuellen Missbrauchs nicht angemessen." (Abbildung links).
Beck selbst jedoch war die Antwort schuldig geblieben, wie sein Originalbeitrag lautete, und welche Textstellen angeblich verfälscht worden sind. Da der von Beck verfasste Text bisher nicht verfügbar war, konnte sein Text mit dem im Buch veröffentlichten Text nicht verglichen werden. Eventuelle Textunterschiede konnten deshalb bislang nicht belegt werden.
Öffentlichkeit Jahre lang hinters Licht geführt
Die Situation hat sich jetzt grundlegend geändert. Recherchen des SPIEGEL bringen Licht in das Dunkel. Spiegel-Online widerlegt, was Beck bislang behauptete und stellt dazu fest: "SPIEGEL-Recherchen im Archiv der Heinrich-Böll-Stiftung belegen, dass ein Manuskript aus dem Schwulenreferat der grünen Bundestagsfraktion, dessen Referent Beck war, nahezu identisch ist (Fettdruck durch MEDRUM) mit einem Gastbeitrag Becks für das Buch "Der pädosexuelle Komplex". Der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck, habe "die Öffentlichkeit jahrelang hinters Licht geführt", stellt die Online-Ausgabe des Magazins wörtlich fest.
Volker Beck bleibt uneinsichtig
Ein Vergleich von Volker Becks Beitrag zeigt, dass sein Text keineswegs verfälscht wurde. Im Buch wurden lediglich zwei längliche und kompliziet formulierte Überschriften des Becktextes kürzer und prägnanter gefasst. Inhaltliche Änderungen am Text selbst oder gar Sinnverfälschungen wurden jedoch keine vorgenommen. Deshalb ist es völlig gerechtfertigt, wenn Spiegel-Online Beck vorwirft, die Öffentlichkeit getäuscht zu haben. Auch die TAZ nennt das Kind beim Namen und spricht von Manipulation. In ihrem Beitrag unter der Überschrift "Die große Manipulation" schreibt die Zeitung: "Der Grüne Volker Beck hat über einen Aufsatz zum Thema Pädophilie aus dem Jahr 1988 nicht die Wahrheit gesagt. Er selbst bleibt uneinsichtig."
Volker Becks Strategie zur Entkriminalisierung des sexuellen Kindesmissbrauchs
Es ist unbestreitbar, dass Beck - trotz aller jetzt in sich zusammengebrochenen Behauptungen, sein damaliger Text sei verfälscht worden, eine Entkriminalisierung des Kindesmissbrauchs anstrebte und dazu strategische Überlegungen anstellte.
Beck warf in seinem Beitrag dem Sonderausschuss des Deutschen Bundestages vor, dass dieser sich für die generelle Strafbarkeit von sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern aussprach. Beck dazu: "... hat der Sonderausschuß ... sich wieder besseres Sachverständigenwissen für eine generelle Strafbarkeit der Sexualität mit Kindern entschieden." Und weiter schrieb er in seinem Beitrag für den pädosexuellen Komplex:
Schon für den, der nur diese wenigen Passagen in Volker Becks Beitrag liest, für den steht zweifelsfrei fest, was Beck damals wollte. Die WELT formuliert es so: "Beck wollte Sex mit 12-Jährigen straffrei machen." Das ist die unverfälschte Wahrheit.
Verschleierung auch mit Hilfe juristischer Mittel
Um das zu verschleiern, was Beck tatsächlich damals vertrat, griff der Politiker der Grünen auch zu juristischen Mitteln. Wie medienbekannt wurde, verpflichtete sich der Landesverband Bayern der Jungen Union (JU) gegenüber Beck am 29. Mai 2013 außergerichtlich, seinen Beitrag "Das Strafrecht ändern?" nicht mehr zu verbreiten, „ohne darauf hinzuweisen, dass der damalige Abdruck nicht autorisiert war und im Sinn durch eine freie Redigierung des Herausgebers verfälscht wurde”. Wer die jetzt ans Tageslicht geratenen Textstellen vergleicht, weiß, dass an Volker Becks Text weder eine freie Redigierung durch den Herausgeber stattgefunden hat, noch deren Sinn in irgendeiner Form verfälscht wurde.
Demagogische Dreistigkeit
Verfälschende Behauptungen wurden nur von Volker Beck selbst aufgestellt. Das ist jetzt erwiesen. Volker Becks Reaktion nach der Entlarvung seiner Täuschung, er sei froh, dass das Typoskript jetzt aufgetaucht sei, weil es belege, dass sein Text verändert worden sei, kann als geradezu demagogische Dreistigkeit eingestuft werden, die nicht nur die Grenzen der intellektuellen Zumutbarkeit überschreitet, sondern für einen Bundestagsabgeordneten und seine Fraktion auch als schändlich angesehen werden kann.
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