23.11.12
"Artwidriges Verhalten": Sex mit Tieren soll verboten werden
Bundesregierung gibt eine positive Antwort auf die Empfehlung des Bundesrates
(MEDRUM) Eine Initiative des Bundesrates will, dass Sex mit Tieren künftig verboten wird. Dieses Anliegen teilt die Bundesregierung und will daher Sex mit Tieren künftig unter Strafe stellen.
Kein Zwang zu artwidrigem Verhalten
Der Bundesrat bat im Juni 2012 zu prüfen, wie ein Verbot der Sodomie im Tierschutzgesetz verankert werden kann. In der Begründung dazu wurde gesagt: "In Bezug auf sexuelle Handlungen sind Tiere wie ein nicht einwilligungsfähiger Mensch oft wehrlos. Sie müssen daher vor menschlichen Eingriffen in ihre artgerechte Selbstentfaltung bewahrt werden."
Begleitend zu einem Gesetzentwurf zur Dritten Änderung des Tierschutzgesetzes von Ende August erteilte die Bundesregierung auf die Bundesratsinitiative eine erste und positive Antwort an den Bundestag. Sie will sexuelle Handlungen an Tieren künftig bestrafen. Im Gesetzentwurf, der am Freitag, dem 28. September 2012 in die Beratung des Bundestages eingebracht wurde, stellte die Bundesregierung fest: „Die Bundesregierung anerkennt die Tatsache, dass sexuelle Handlungen an Tieren durch den Menschen geeignet sind, den Tieren regelmäßig zumindest Leiden im Sinne des Tierschutzrechts zuzufügen, da hierdurch die Tiere zu einem artwidrigen Verhalten gezwungen werden.“ Sie kündigte an, die Möglichkeiten eines bußgeld-bewehrten Verbots zu prüfen und im weiteren Gesetzgebungsverfahren einen entsprechenden Formulierungsvorschlag vorzulegen.
Auch die Partei Die Grünen will, dass Sex mit Tieren künftig bestraft wird und arbeitet an einem Gesetzentwurf. Zu ihren Vorstellungen sagen Die Grünen: "In unserem Gesetzentwurf stellen wir daher klar, dass jeder, der ein Tier zur Befriedigung des Geschlechtstriebs misshandelt mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen muss, in schweren Fällen bis zu fünf Jahren. Den bisherigen Vorbehalt, dass die dabei zugefügten Schmerzen, Leiden und Ängste „erheblich“ sein müssen, haben wir gestrichen."
Die Gesetzesvorlage der Bundesregierung (Drucksache 17/10572) wurde nach erster Beratung im Plenum des Bundestages zur weiteren Beratung an die Ausschüsse für "Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz", "Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" und "Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung" sowie den Rechtsausschuss überwiesen.
Sodomie seit 1969 nicht mehr strafbar
Sex mit Tieren war bis zur Großen Strafrechtsreform, die am 1. September 1969 in Kraft trat, nach § 175b des Strafgesetzbuches strafbar. Die Strafbarkeit sexueller Handlungen mit Tieren (Sodomie) ist seit diesem Zeitpunkt aufgehoben.