07.11.12
Kommentator der Süddeutschen Zeitung erklärt Schulleiter für untragbar
"Rote Karte für Eiferer". Unter dieser Überschrift meint Peter Fahrenholz in einem Kommentar zur Lukas-Schule, das Wertefundament des Staates sei offen attackiert und verhöhnt worden. Er fordert, den Schulleiter des Lukas-Gymnasiums aus dem Dienst zu entfernen. Anders kann Fahrenholz nicht verstanden werden, wenn er sagt, da müsse die Toleranz ihre Grenze finden, und mit dem gleichen Atemzug fordert, die evangelische Kirche müsse ernsthafte Konsequenzen ziehen. "Religiöse Eiferer haben an staatlich alimentierten Schulen nichts verloren", so Fahrenholz. Es könne nicht hingenommen werden, wenn ein Schulleiter gegen Homosexuelle hetze oder den Staat als Zuhälter anprangere.
Hetze gegen Homosexuelle ist genauso abzulehnen wie Hetze gegen jeden anderen Menschen. Darin dürften sich alle Demokraten und Christen einig sein. Die Frage ist allerdings, ob dies dem Schulleiter tatsächlich vorgeworfen werden kann. Beim zweiten Punkt dürften sich die Geister scheiden. Wieso sollte es nicht erlaubt sein, die staatliche Förderung der Prostitution nicht anprangern zu dürfen?
Es ist erstaunlich, mit welchem Rigorismus Fahrenholz im Fall der Lukas-Schule glaubt, einen Schulleiter an den Pranger stellen zu dürfen. In einem anderen Fall legte er ganz andere Maßstäbe an. Beim grausamen Mord von Krailling meinte Fahrenholz: "Fassungslos macht in diesem Fall aber auch die hemmungslose Bereitschaft von biederen Mitbürgern, den mutmaßlichen Täter - und damit auch seine Familie, Frau und vier Kinder - an den Pranger zu stellen. Bereits kurz nach der Festnahme des Tatverdächtigen konnten zahlreiche Details über den Mann und seine Familie in den sozialen Netzwerken nachgelesen werden. Die Unschuldsvermutung zählte bei den Verfassern dieser Informationen offenbar nichts."
Im Fall der Lukas-Schule geht es um Dinge, die unvergleichlich harmloser sind. Es geht um Verlautbarungen, die sich mit der Ablehnung von Gewalt und psychischem Druck durch radikale Homosexuelle und mit der Ablehnung der Förderung der Prostitution durch den Staat befassen. Das Problem, das Fahrenholz - abgesehen davon, dass das umstrittene Internetportal kreuz.net beteiligt ist - damit hat, scheint zu sein, dass diese Verlautbarungen aus einem "christlich-konservativen Kreis" kommen. Da legt Fahrenholz offensichtlich andere Maßstäbe an. Ein Schulleiter, der einem solchen Kreis zugerechnet werden kann, darf nicht nur an den Pranger gestellt werden, es darf sogar sein Kopf gefordert werden. Der aufmerksame Beobachter könnte mit den Worten von Fahrenholz sagen: Fassungslos macht in diesem Fall die hemmungslose Bereitschaft eines Journalisten, den Vertreter eines Kreises mit christlich-konservativen Auffassungen an den Pranger zu stellen. Das Recht auf Glaubens- und Meinungsfreiheit zählt bei Fahrenholz - trotz seiner gegenteiligen Beteuerung, die zum reinen Lippenbekenntnis verkomm - offenbar nichts.