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  • Union lehnt Leutheusser-Schnarrenbergers Gleichmachungsvorstoß für homosexuelle Partnerschaften ab


    01.08.11

    Union lehnt Leutheusser-Schnarrenbergers Gleichmachungsvorstoß für homosexuelle Partnerschaften ab

    Was unterschiedlich ist, muß auch im Gesetz unterschiedlich behandelt werden

    (MEDRUM) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will homosexuelle Partnerschaften völlig der Ehe gleichstellen. Ein jetziger Vorstoß von ihr ist bei der Union jedoch nicht auf Zustimmung gestoßen.

    Was unterschiedlich ist, muß auch im Gesetz unterschiedlich behandelt werden. Das ist im Kern die Begründung für die Unionsführung von CDU und CSU, dem Vorstoß der FDP-Politikerin Leutheusser-Schnarrenberger nicht zuzustimmen. Der Vorstoß von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) entbehre jeder Grundlage, sagte der Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Krings: "Es gibt Unterschiede zwischen Ehe und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft. Und die müssen sich auch im Gesetz widerspiegeln.“

    Die Unionsparteien treten im Gegensatz zu Leutheusser-Schnarrenberger für den besonderen Schutz der Ehe als einer Institution ein, die sich auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wesentlich von homosexuellen Partnerschaften unterscheidet und deshalb auch unterschiedlich betrachtet werden muß.

    Die FDP-Politikerin, die der Humanistischen Union angehört (MEDRUM berichtete → Odenwaldschule und Humanistische Union - Blick auf Binnenverhältnisse ), hat sich in der Vergangenheit wiederholt als "Lobbyistin" für lesben- und schwulenpolitische Interessen betätigt. So hatte Leutheusser-Schnarrenberger in Ihrem Einzelplan für den Bundeshaushalt 2011 trotz hoher Verschuldung des Bundes eine Summe von 10 Millionen Euro eingebracht, um die Magnus-Hirschfeld-Stiftung einzurichten, die sich für die Interessen des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschlands (LSVD) einsetzt. In dessen Interesse ist es nicht, an einer unterschiedlichen Behandlung der Ehe und homosexuellen Partnerschaften festzuhalten. Der LSVD will - unabhängig von der Bedeutung der beiden Rechtsinstitute für die Gesellschaft - eine völlige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe.

    Auch die ARD scheint die Unterscheidung zwischen Ehe und homosexueller Partnerschaft zu beklagen. In einem heutigen Beitrag der Tagesschau schreibt sie: "Dem am 1. August 2001 in Kraft getretenen Lebenspartnerschaftsgesetz war ein langer Kampf um die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften vorausgegangen. Volle Gleichstellung mit der Ehe ist allerdings noch immer nicht erreicht." Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2002 sei die volle Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe keine Frage des rechtlichen, sondern des politischen Willens mehr, so Daniela Sting für die Tagesschau der ARD, deren Beitrag die Überschrift "Die etwas andere Ehe" trägt.  Sting zitiert als einen der "erbittersten Gegner der Homo-Ehe" den Unionspolitiker Norbert Geis. Der damalige rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, habe 2001 auf seiner Bundestags-Website "gewettert", Homosexualität sei eine "Perversion". Das Lebenspartnerschaftsgesetz stünde im Widerspruch zur Verfassung und "den Prinzipien der drei großen Religionen".  Mit solchen journalistischen Attacken beteiligt sich die ARD an einer Irreführung, denn eine homosexuelle Partnerschaft ist keine Ehe, auch keine etwas andere. Dies verdeutlicht nicht zuletzt erneut Norbert Geis, dessen heutige Position im Artikel "Die Zerstörung der Ehekultur darf nicht weiter voranschreiten" heute in MEDRUM veröffentlicht ist.

    Die homosexuelle Partnerschaft unterscheidet sich grundlegend von Ehe dadurch, daß homosexuelle Partner niemals natürliche Eltern gemeinsamer Kinder sein können. Und dies ist der für die Gesellschaft und ihre Fortexistenz entscheidende Unterschied, der einer Bundesjustizministerin ebenso wie den Redaktionsverantwortlichen bei der ARD bekannt sein sollte. Wer diesen Unterschied ignoriert, macht sich zwar zum Erfüllungsgehilfen schwulen-politischer Interessen, schadet aber der Gesellschaft und dem Gemeinwohl. Leider kann das Bundesverfassungsgericht von dieser Kritik nicht gänzlich ausgenommen werden, wie der Artikel von Norbert Geis verdeutlicht.

     


     

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    01.08.11 Osnabrücker Zeitung Union sträubt sich gegen Gleichstellung der Homo-Ehe
    01.08.11 ARD 10 Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz: Die etwas andere Ehe
    01.08.11 MEDRUM Die Zerstörung der Ehekultur darf nicht weiter voranschreiten
    14.03.10 MEDRUM Odenwaldschule und Humanistische Union - Blick auf Binnenverhältnisse

  • 10 Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz: Die etwas andere Ehe

    Titel: 
    10 Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz: Die etwas andere Ehe
    Quelle: 
    ARD
    vom: 
    01.08.11
    Autor: 
    Daniela Sting
    Zum Inhalt: 

    Genau vor zehn Jahren öffneten die deutschen Standesämter ihre Türen erstmals auch für lesbische und schwule Paare. Dem am 1. August 2001 in Kraft getretenen Lebenspartnerschaftsgesetz war ein langer Kampf um die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften vorausgegangen. Volle Gleichstellung mit der Ehe ist allerdings noch immer nicht erreicht.

  • Die Zerstörung der Ehekultur darf nicht weiter voranschreiten


    01.08.11

    Die Zerstörung der Ehekultur darf nicht weiter voranschreiten

    Von Norbert Geis

    (MEDRUM) Die deutsche Verfassung stellt Ehe und Familie unter einen besonderen Schutz. Neue Förderprogramme und politische Bestrebungen in anderen Parteien spiegeln das aber nicht wider. Die gut vernetzte Homo-Lobby treibt eine vollständige Gleichstellung immer weiter und selbst das Bundesverfassungsgericht hat die vitale Funktion von Ehe und Familie und den Schutzauftrag des Verfassungsgebers übersehen. Im Interesse des gesamten Staates darf diese Entwicklung nicht weiter voranschreiten. Sie zerstört mit der Ehekultur Grundlagen unseres Staates.

    Verfassungsrang von Ehe und Familie und Wirklichkeit klaffen auseinander

    ImageIn unserer Verfassung werden Ehe und Familie als höchste Rechtsgüter herausgestellt. Sie stehen beispielsweise in einer Reihe mit Artikel 1 GG, Würde des Menschen, oder mit Artikel 2, Recht auf Freiheit und Recht auf Leben. Wörtlich heißt es in Artikel 6 I GG: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung".

    Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus: Wir erleben täglich, dass in den Massenmedien die zentrale Bedeutung von Ehe und Familie heruntergespielt wird. Die Ehe wird als eine überholte Lebensform von Mann und Frau abqualifiziert. Staat und Justiz wehren sich kaum gegen diese Angriffe. Nahezu tatenlos nehmen sie alle Bestrebungen hin, die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gleichwertig neben die Ehe zu stellen. Das Ziel ist, die Privilegierung der Ehe abzuschaffen und sie als gleichrangige Personengemeinschaft mit anderen Gemeinschaften zu egalisieren. Dies widerspricht dem klaren Gebot unserer Verfassung, es wird aber mehr und mehr zur Realität.

    Es ist leider eine Tatsache, dass sich viele junge Menschen nicht mehr trauen, den Bund fürs Leben einzugehen. Die Zahl der Eheschließungen ist seit Jahren rückläufig. Zwar scheint dieser Trend inzwischen gestoppt. Die Eheschließungsrate hat sich 2008/2009 auf relativ niedrigem Niveau stabilisiert: 2008 haben sich 377.055 Paare vor dem Standesbeamten das Ja-Wort gegeben, 2009 waren es 378.439. Dem stehen aber im gleichen Zeitraum im Verhältnis zu den Eheschließungen eine große Zahl von Scheidungen mit jährlich 200 000 Scheidungskindern gegenüber. Die folgenschweren Auswirkungen dieser Entwicklung auf die Gesellschaft sind enorm.

    Eine Politik für Ehe und Familie ist mehrheitsfähige Grundlage des Staates

    Diese „fortwährende Zerstörung der Ehekultur", wie Manfred Spieker diese Entwicklung bezeichnet, destabilisiert unsere Gesellschaft. Ehe und Familie gehören zu den Grundlagen unseres Staates und unserer Kultur. Deswegen stehen sie „unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung". Statt vor dieser zerstörerischen Entwicklung zu kapitulieren, wäre es Aufgabe der Politik, sich dieser allmählichen Zerstörung zu widersetzen. Wir erleben jedoch, dass dieser Missstand allenfalls verwaltet, nicht aber beseitigt wird. Dabei hätte die Politik die Mehrheit der Bevölkerung auf ihrer Seite. Allensbach stellt seit Jahren immer wieder fest, dass die meisten jungen Frauen und Männer entgegen der Gender-Mainstreaming-Ideologie eine dauerhafte, eheliche Beziehung, geprägt von gegenseitiger Treue, als Ideal ansehen. Sie haben den Wunsch nach Kindern. Über 80 Prozent sind der Meinung, dass die beste Voraussetzung für das Heranwachsen der Kinder ein gegenseitig gutes Verständnis der Eltern ist. Die frühere Familienministerin von der Leyen favorisiert dagegen andere Lebensformen als die Ehe (7. Familienbericht, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/1360, Seite 126). Eine solche Politik hilft nicht weiter. Sie ignoriert ihren Auftrag. Sie findet sich kraftlos mit den Verhältnissen ab, statt sie zu verändern.

    Trotz gewaltiger Ausgaben: Die Kita kann die Familie nicht ersetzen

    Dabei stellt der Staat für die Familienpolitik durchaus viel Geld zur Verfügung. Bund, Länder und Gemeinden bringen jährlich etwa 115 Milliarden Euro für die Familien auf. Mit diesem vielen Geld werden aber zum Teil falsche Akzente gesetzt. Das gilt insbesondere für das Elterngeld, für das 2009 4,45 Milliarden Euro und 2010 4,583 Milliarden Euro aufgewendet wurden. Diese gewaltige Summe kommt jedoch nur den erwerbstätigen Frauen, wenn sie ein Kind bekommen, zugute. Die nicht erwerbstätigen Mütter werden benachteiligt. Früher bekamen sie nach der Geburt eines Kindes für 24 Monate ein Erziehungsgeld von monatlich 300 Euro. Jetzt erhalten sie diesen Betrag nur noch für 12 Monate. Das Erwerbsleben hat Vorrang. Gefördert werden nicht Ehe und Familie, sondern der Arbeitsmarkt.

    Genau in die gleiche Richtung geht das Kinderförderungsgesetz vom Dezember 2008. Danach sollen 750 000 Kita-Plätze ausgebaut werden, damit die erwerbstätige Mutter möglichst früh wieder in ihren Beruf zurückkehren kann. Die Kosten, die die Öffentliche Hand für die Betreuung der Kleinkinder in der Kita aufwenden muss, betragen monatlich 800 Euro pro Kind. Die Mütter, die in den ersten drei Jahren ihr Kind daheim umsorgen und erziehen wollen, gehen leer aus. Viele Frauen wollen aber ihre Kinder nicht in die Kita schicken. Sie haben jedoch keine andere Wahl. Sie müssen sich eine Erwerbstätigkeit suchen und ihr Kind in der Kita abgeben, weil das Familieneinkommen nicht ausreicht. Man gönnt ihnen nicht einmal das geplante Betreuungsgeld von nur 150 Euro. Dies ist keine Politik im Sinne von Artikel 6 Abs 1 des Grundgesetzes. So werden Ehe und Familie geschwächt. Dabei ist die Familie der wichtigste Ort für die Erziehung der Kinder. Das gilt insbesondere für die Kinder unter 3 Jahren. Die Kita kann die Familie nicht ersetzen.

    Angriff durch die Homo-Lobby

    Den größten Angriff gegen Ehe und Familie leistet sich aber die Homo-Lobby. Ganz ungeniert und offen, ohne jegliche Rücksicht auf den verfassungsmäßigen Vorrang von Ehe und Familie, versucht sie seit Jahren, die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe durchzusetzen. Dabei ist sie sehr erfolgreich. Weite Teile der Politik und auch das Verfassungsgericht in seiner Verfassungsvergessenheit helfen mit, diese Gleichstellung so schnell als möglich zu schaffen.

    Die Homo-Lobby unterhält mit großem Erfolg in der Politik ein dichtes Kommunikationsnetz. Sie hat enge Kontakte zu Bündnis 90/Die Grünen. Die SPD zieht mit. Auch in der CDU hat sie sich eingenistet. SPD und Bündnis 90/Die Grünen sahen nach der Regierungsübernahme 1998 eines der wichtigsten Ziele darin, die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit der Ehe durchzusetzen. Dies geschah mit dem ersten Gleichstellungsgesetz von 2001. Kurz vor Ende ihrer Regierungszeit im Jahre 2005 hatten sie mit dem Ergänzungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz ihr Ziel schon fast erreicht. Schließlich ist aber auch die jetzige Koalition in diesem Fahrwasser geblieben. Am 30. Juni 2011 verabschiedete der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit welchem die vollständige Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften mit der Ehe im Recht des Öffentlichen Dienstes des Bundes, soweit es sich um ehebezogene Regelungen handelt, hergestellt wurde.

    Blauäugige Argumentation des Verfassungsgerichts

    Zu ihrem Gesetzentwurf sah sich die Bundesregierung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Juli 2009 gezwungen. Schon mit Urteil vom 17. Juli 2002 öffnete das Verfassungsgericht die Türen zur vollständigen Gleichstellung dieser beiden Institute. Allerdings hat das Gericht 2002 noch anerkannt, dass es sich bei der Ehe um ein „aliud" handele, also um etwas ganz anderes. Diese Argumentation des Gerichtes war jedoch blauäugig. Ungleiches kann man nicht gleich behandeln, ohne es gleich zu machen. Dennoch glaubte das Gericht damals, dass durch die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft der Vorrang der Ehe nicht berührt werde. Die Privilegierung der Ehe bleibe ja erhalten, auch wenn ein anderes Institut - die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft - daneben gestellt werde, so das Verfassungsgericht. Dass der Verfassungsgeber nur für die Ehe den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung vorgesehen hat, übersieht das Gericht.

    Fatale Reduktion auf die sexuelle Orientierung

    Mit Urteil vom 7. Juli 2009 hat das Verfassungsgericht diese mit Urteil vom 17. Juli 2002 eingeschlagene Richtung noch übertroffen. Es leitet aus dem Gleichheitssatz (Artikel 3 GG) ab, dass beide Personengruppen, die Eheleute und die gleichgeschlechtlichen Partner oder Partnerinnen, deshalb gleich zu behandeln seien, weil sie beide eine sexuelle Orientierung hätten. Man darf die beiden Institutionen jedoch nicht auf die sexuelle Orientierung reduzieren und diese zum wichtigsten Vergleichspunkt erheben. Das ist viel zu trivial und wird beiden Institutionen nicht gerecht. Das Gericht hat ganz offensichtlich ignoriert, weshalb in der Verfassung Ehe und Familie als Höchstwert normiert sind. Die Verfassung normiert ausschließlich nur höchste Rechtsgüter. Dazu zählen Artikel 1 GG Würde des Menschen oder Artikel 2 GG Recht auf Freiheit und Recht auf Leben. Dazu zählt der Gleichheitssatz in Artikel 3 GG. In der Reihe dieser höchsten Rechtsgüter steht auch Artikel 6 GG, Ehe und Familie. Die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, die das Gericht auf eine Stufe mit der Ehe stellen möchte, stehen dort nicht.

    Vitale Funktionen von Ehe und Familie

    Es handelt sich bei Artikel 6 GG nicht um eine unverbindliche Deklaration, sondern um einen Befehl der Verfassung an alle Staatsorgane, Ehe und Familie ganz besonders zu schützen. Dieser Befehl gilt ausdrücklich nicht für andere Personengemeinschaften. Ehe und Familie haben vom Verfassungsgeber diesen Vorrang deshalb erhalten, weil durch die Ehe und durch die Familie die Generationenfolge, also der Bestand des Volkes, gewährleistet wird und weil Ehe und Familie den wichtigen Auftrag haben, das Humanvermögen zu erhalten, weiterzugeben und zu vermehren. Diese vitalen Funktionen von Ehe und Familie verbieten es, gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ehegleiche Rechte einzuräumen und die Nichtberücksichtigung dieser Partnerschaften in der Rechtsordnung als Diskriminierung zu bezeichnen, wie Spieker ausführt.

    Diesen klaren Willen des Verfassungsgebers haben Parlamente, haben Regierung und Verwaltung und haben vor allem die Wächter der Verfassung zu achten. Wer diese Entscheidung verändern will, muss die Verfassung ändern, aber nicht durch einfaches Gesetz, sondern mit der dafür in Artikel 79 II GG vorgesehenen 2/3 Mehrheit im Bundesrat und Bundestag. Weder im Bundestag noch im Bundesrat wird sich aber eine solche qualifizierte Mehrheit für eine Änderung der Verfassung finden.

    Es ist an der Zeit, dass sich die Fachwelt, die Politik und vor allem das Verfassungsgericht mit der Frage beschäftigt, ob entgegen dem Willen des Verfassungsgebers in unserer Rechtsordnung die angestrebte Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe durch einfaches Gesetz durchgesetzt werden darf. Wird die Lebenspartnerschaft genauso privilegiert wie die Ehe, werden auch andere Gemeinschaften nach dieser Privilegierung rufen. Dann wird es den besonderen Rang und Schutz von Ehe und Familie nicht mehr geben. Die Ehe wird ihre Vorrangstellung verlieren. Die Zerstörung der Ehekultur wird weiter voranschreiten. Das darf nicht geschehen. Deshalb begrüße ich es, dass der aktuelle Vorstoß der FDP-Politikerin Leutheusser-Schnarrenberger, homosexuelle Partnerschaften der Ehe völlig gleichzustellen, von Vertretern der Unionsparteien zurückgewiesen wurde.

    Copyright Norbert Geis, alle Rechte vorbehalten

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    Der hier veröffentlichte Artikel erschien in einer Erstfassung unter der Überschrift "Planmäßige Zerstörung der Ehekultur" in der katholischen Zeitung DIE TAGESPOST, Ausgabe vom 29.07.2011.

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    07.06.11 Rechtsexperte zur Kindesadoption im Bundestag: Ehe "obsolet" geworden MEDRUM

  • Union sträubt sich gegen Gleichstellung der Homo-Ehe

    Titel: 
    Union sträubt sich gegen Gleichstellung der Homo-Ehe
    Quelle: 
    Osnabrücker Zeitung
    vom: 
    01.08.11
    Zum Inhalt: 

    Berlin - Mit ihrer Forderung nach einer völligen Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe stößt die FDP auf Widerspruch beim Koalitionspartner Union. Ein entsprechender Vorstoß von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) entbehre "jeder Grundlage", sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

  • 01.08.11


    01.08.11

    Union lehnt Leutheusser-Schnarrenbergers Gleichmachungsvorstoß für homosexuelle Partnerschaften ab

    Was unterschiedlich ist, muß auch im Gesetz unterschiedlich behandelt werden

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    01.08.11

    Die Zerstörung der Ehekultur darf nicht weiter voranschreiten

    Von Norbert Geis

    (MEDRUM) Die deutsche Verfassung stellt Ehe und Familie unter einen besonderen Schutz. Neue Förderprogramme und politische Bestrebungen in anderen Parteien spiegeln das aber nicht wider. Die gut vernetzte Homo-Lobby treibt eine vollständige Gleichstellung immer weiter und selbst das Bundesverfassungsgericht hat die vitale Funktion von Ehe und Familie und des Schutzauftrag des Verfassungsgebers übersehen. Im Interesse des gesamten Staates darf diese Entwicklung nicht weiter voranschreiten. Sie zerstört mit der Ehekultur Grundlagen unseres Staates. ... lesen Sie mehr...


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