Auszug aus dem Schulgesetz Baden-Württemberg
§ 1 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule
... (2) ...ist die Schule insbesondere gehalten, die Schüler
- in Verantwortung vor Gott, im Geiste christlicher Nächstenliebe, zur Menschlichkeit und Friedensliebe, in
der Liebe zu Volk und Heimat, zur Achtung der Würde und der Überzeugung anderer, zu Leistungswillen
und Eigenverantwortung sowie zu sozialer Bewährung zu erziehen und in der Entfaltung ihrer
Persönlichkeit und Begabung zu fördern, ...