01.10.08
Enden Elternrechte und das Recht auf Glaubensfreiheit am Schultor?
Ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm
(MEDRUM) Eltern, die ihre Kinder nicht an bestimmten Schulveranstaltungen wie zum Beispiel am Theaterprojekt "Mein Körper gehört mir" teilnehmen lassen wollen, weil sie diese für falsch und schädlich halten, finden kein rechtliches Gehör.
Das geht aus einem Beschluß des Oberlandesgerichtes Hamm hervor, das eine Beschwerde gegen den Eingriff in das Recht auf Glaubensfreiheit und in die Elternrechte zurückgewiesen hat. "Das Recht auf Glaubensfreiheit und die Elternrechte werden durch die allgemeine Schulpflicht in zulässiger Weise beschränkt", heißt es im Beschluss des Oberlandesgerichtes vom 26. August 2008. Mit anderen Worten, meinte dazu eine Rechtsanwältin, die Elternrechte auf dem Beschwerdeweg vertreten hat, es ist so, wie es die Schulleiterin einer Grundschule in Nordrhein-Westfalen einmal gegenüber Eltern ausgedrückt hat: "Ihre Elternrechte enden hier am Schultor."
Ob sich die betroffenen Eltern damit abfinden oder ob sie den Weg der Verfassungsbeschwerde gehen wollen, ist noch eine offene Frage. Zu klären wäre jedenfalls aus Sicht der Rechtsanwältin, ob die allgemeine Schulpflicht es wirklich rechtfertigen kann, dass schulische Instanzen nach Belieben Eltern vorgeben und auch durchsetzen können, dass ihre Kinder an Schulveranstaltungen jedweder Art teilzunehmen haben, auch dann, wenn diese Schulveranstaltungen in erheblicher Weise Glaubensüberzeugungen der Eltern und des Kindes entgegenstehen, und das Kind in seiner Entwicklung Schaden nehmen kann. Aus Sicht der Rechtsanwältin müssten hier der Schule klare Grenzen gesetzt werden, um die Grundrechte der Glaubensfreiheit und elterlichen Erziehung nicht in unzulässiger Weise zu beschränken, wie es vielfach im schulischen Alltag geschieht und durch Entscheidungen wie die des OLG Hamm legalisiert werden.
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