27.07.08
Menschen aus dem In- und Ausland setzen sich für die Kinder der Familie Gorber ein
Gegenseitige Besuche der Geschwister nur 14-tägig unter Aufsicht des Heimpersonals
(MEDRUM) Zahlreiche Menschen, darunter auch etliche, die sich für mehr Bildungsfreiheit in Deutschland engagieren, haben sich für die Rückkehr der 6 Kinder der Familie Gorber aus der Heimunterbringung zu ihrer elterlichen Familie ausgesprochen. Es wurde an mehreren Stellen dazu aufgerufen, die Bittschrift der "Initiative Gorber" zu unterstützen.
Auch Stellen, die nicht direkt in den Fall einbezogen sind, aber durch Personen informiert sind, die die Familie persönlich kennen und im Gespräch mit ihr sind, sind zu der Überzeugung gekommen, dass hier ein haarsträubender Fall von Machtmißbrauch durch das Jugendamt stattfinde, der ähnlich wie bereits im "Fall Busekros" aus Erlangen vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehöre und auch dem europäischen Parlament zur Kenntnis gebracht werden sollte. Aus den Reihen der Bevölkerung sei geballter Protest erforderlich, so einige Stimmen von Homeschoolbefürwortern. In einigen Städten und Kreisen mutiere die Institution Jugendamt mittlerweile schon zu einer "Kinderklaubehörde". Dem gelte es entschlossen entgegenzutreten. Zugleich gibt es Aufrufe, zum Gerichtstermin am 29. Juli um 14 Uhr beim Amtsgericht in Überlingen zahlreich zu erscheinen. Es wird auch an die Möglichkeit gedacht, in einer Mahnwache der Kinder zu gedenken.
Nach Information der Redaktion von MEDRUM muss davon ausgegangen werden, dass die Gerichtsverhandlung - wie in solchen Verfahren üblich - in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden wird. Ein Antrag, bei der Sitzung die Kinder der Familie anzuhören, sei durch den Richter abgelehnt worden. Er soll der Auffassung gewesen sein, dass die Kinder zu Anfang des Jahres ausreichend gehört worden seien. Sie müssten jetzt nicht erneut gehört werden. Auch soll der Antrag abgelehnt worden sein zu verhindern, dass eine 12-jährige Tochter der Familie von Betreuern ihres Heimes in einer reinen Jungengruppe aus 6 Jungen und Jugendlichen in ein Ferienzeltlager ins Ausland mitgeführt wird. Die Eltern hatten diesen Antrag wegen ihrer großen Sorge um ihre Tochter stellen lassen, weil es sich bei allen Jugendlichen dieser Gruppe um männliche Jugendliche handeln soll, die aufgrund gravierender Vorfälle und Übergriffe im Bereich des sexuellen Mißbrauchs aus ihren Familien genommen worden sein sollen. In ihrer elterliche Sorge halten sie es für höchst problematisch, ihre Tochter, die ohnehin schon einen totalen Milieuwechsel und die Trennung von Geschwistern und Eltern zu verkraften habe, auch noch derartigen zusätzlichen Belastungen auszusetzen. Darin wurden sie besonders durch die Äußerung einer Heimbetreuerin "Fummeln sei normal" bestärkt. In der Sorge der Eltern soll der Richter jedoch keine Gründe gesehen haben, die Planungen der Heimleitung und des Jugendamtes ändern zu lassen. Danach werden sie bereits heute zum Zeltlager abreisen.
Wie die Redaktion erfahren hat, soll sich die Heimleitung nicht in der Lage sehen, die 12-jährige Tochter der Gorbers während des Ferienzeltlagers im Heim zu betreuen, weil die Betreuer für die Begleitung des Ferienlagers benötigt werden und eine parallele Betreuung im Heim nicht möglich sei. Ein alternativer Ferienaufenthalt bei ihrer elterlichen Familie habe keine Aussicht gehabt, beim Jugendamt Zustimmung zu finden. Es lehnt ohnehin bisher längere Besuche bei den Eltern ebenso ab wie es unbeaufsichtigte Kontakte zwischen den Geschwistern nicht zugelassen haben soll. Die sechs Kinder der Familie Gorber sind derzeit auf zwei Heimeinrichtung aufgeteilt, die etwa 15 Kilometer voneinander entfernt sind. Nach Information der Redaktion soll es den Kindern bisher lediglich erlaubt gewesen sein, sich im 14-tägigen Abstand zu festgelegten Terminen zu besuchen. Sie durften dabei nur unter Aufsicht des Heimpersonals miteinander sprechen, erklärten Freunde der Familie, die nicht nachvollziehen können, warum in dieser rigorosen Weise mit den Kindern umgegangen wird. Sie stehen dem ebenso fassungslos gegenüber wie die Kinder selbst und ihre Eltern.
Das Schicksal der Kinder hat eine unglaubliche Ressonanz bei vielen Mitmenschen gefunden. 700 Menschen haben sich der Bittschrift der "Initiative Gorber" angeschlossen. Die Reaktionen von Mitbürgern, die bei MEDRUM eingegangen sind, verteilen sich über das gesamte Bundesgebiet und kommen aus fast 150 Städten der alten und neuen Bundesländer. Auch aus dem Ausland gingen zahlreiche Zuschriften ein. Vertreten sind: Belgien, England, Frankreich, Kamerun, Kanada, Kapverdische Inseln, Kirgistan, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Paraguay, Schweiz und die USA.
Vorheriger Artikel in MEDRUM -> Die Kinder der Familie Gorber wollen nach Hause
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Leserbriefe
Arme Kinder der Gorbers!!!
Ich denke auch dass hier, wie es in dem Artikel heisst, ein geballter Protest aus der Bevölkerung kommen muss. Es ist eine Schande und Machtarroganz dass wo soviel Protest schon läuft für die Kinder der Familie Gorber, die Kinder selber nicht noch einmal vor Gericht aussagen sollen. Wenn die Aussagen vor 6 Monaten für das Gericht ausreichend gewesen wären, hätte man die Kinder längst wieder zu ihrer Familie zurück kehren lassen müssen! Der Gipfel ist dass eine Tochter heute als einziges Mädchen mit einer Jungengruppe welche für sexuelle Übergriffe bekannt ist (siehe hierzu Anmerkung der Redaktion ) in ein ausländisches Ferienlager reisen muss!!! Hier müsste ein überlauter Protest ansetzen der nicht verstummt bis diese Tochter aus diesem Milieu raus ist! Die dafür verantwortlichen gehören auf die Anklagebank!
Persönlich kann ich nur hoffen dass diese anfängliche Initiative zu einem starken Fluss anschwellen möchte wo alle Macht der Justiz und Behörden letztendlich kapitulieren muss. Wie hat es der Gottes-mann Blumenhard erfahren im Kampf gegen die bösen Mächte (Gottlibin Dittus): JESUS IST SIEGER !
Jungengruppe
Im Bericht wird nicht und soll nicht gesagt werden, dass die männlichen Jugendlichen selbst Übergriffe begangen haben sollen, sondern lediglich, dass sie im Zusammenhang mit Vorfällen und Übergriffen des sexuellen Mißbrauchs aus den Familien genommen worden sein sollen. Sexueller Mißbrauch ist strafbar, wenn Erwachsene Jugendliche oder Kinder durch bestimmte Handlungen sexuell mißbrauchen.
Die Redaktion