25.09.08
Schulunterricht zu Hause e.V. fordert Beachtung der Elternrechte
Aufruf zur Anmahnung, die Verletzung von Elternrechten zu unterlassen
(MEDRUM) Mit einem Aufruf wendet sich der Verein Schulunterricht zu Hause e.V. gegen Zwangsmaßnahmen, mit denen Schülereltern in Salzkotten gezwungen werden sollen, ihre Kinder an Schulveranstaltungen über Sexualthemen teilnehmen zu lassen.
Wie MEDRUM berichtete, wurden gegen 12 Elternpaare Bußgeldverfahren in der Höhe von mehr als 15.000 EURO in Gang gesetzt, die ihre Kinder aufgrund ihrer Glaubens- und Gewissensüberzeugung nicht an bestimmten Theaterfahrten wie "Mein Körper gehört mir" und Sexualkundeunterrichtsveranstaltungen teilnehmen lassen, weil sie in die elterlichen Rechte der Erziehung eingreifen. An der Grundschule Salzkotten erlebten christliche Eltern seit dem Rektorenwechsel im Schuljahr 2004/05, daß sie durch immer höhere Bußgelder gezwungen werden sollen, ihre Elternverantwortung aufzugeben und ihre Kinder dem Zeitgeist zu überlassen, so SchuzH im Aufruf. Dies verstößt nach Auffassung von SchuzH gegen die grundgesetzliche garantierten Elternrechte (Art. 6 II 1 GG) und die Glaubensfreiheit (Art. 4 I u. II GG). Dies sei durch das Bundesverfassungsgerichtes bestätigt, dessen Aussagen zu Elternrechten in zusammengefasster Form bedeuten:
"Im Verein mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder als natürliches Recht garantiert, umfaßt Art. 4 Abs. 1 GG auch das Recht zur Kindererziehung in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht. Es ist Sache der Eltern, ihren Kindern diejenigen Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten. Dem entspricht das Recht, sie von Glaubensüberzeugungen fernzuhalten, die den Eltern falsch und schädlich erscheinen."
Vor diesem Hintergrund wendet sich SchuzH dagegen, dass Grundschüler gegen ihren bekundeten Willen gezwungen werden, zum Beispiel an einem Sexualkunde-Unterricht teilzunehmen, der massiv verletzend in ihre Intimsphäre einbricht. Die Einwände der Eltern, dass sie und ihre Kinder die emanzipatorische Sexualauffassung, die die Schule vermittelt, aufgrund ihrer Glaubensüberzeugung ablehnen, und dass die Eltern diese staatliche Sexerziehung für falsch und schädlich halten und deshalb ihre Kinder davon fernhalten wollen, werden nicht beachtet, so SchuzH.
Zum Theaterprojekt „Mein Körper gehört mir" stellt SchuzH fest:
"Dass die Liboriusschule dieses Theaterprojekt zur Pflichtveranstaltung erklärt hat, ist ein weiteres Beispiel für die rechtswidrigen Eingriffe in die Menschenrechte. Dieses Theaterprojekt vermittelt eine Zeitgeistideologie, die Christen und Eltern, die ihre Elternverantwortung ernst nehmen, ablehnen müssen. Die Botschaft dieser drei Theaterstücke führt zur Kindeswohlgefährdung, indem den Kindern suggeriert wird, daß ausschließlich ihr Gefühl der Maßstab dafür sein soll, ob sie sich auf sexuelle Handlungen mit Erwachsenen einlassen wollen oder nicht. Hat das Kind ein „Nein-Gefühl", soll es die sexuellen Handlungen mit Erwachsenen ablehnen; hat es aber ein „Ja-Gefühl", kann es sich auf sexuelle Handlungen mit Erwachsenen einlassen. Die betroffenen Eltern halten diese emanzipatorische Sexualerziehung für ihre Grundschüler - zu recht - für falsch und schädlich. Sie sehen darin - zu recht - eine Förderung des sexuellen Mißbrauchs von Kindern und damit letztlich die Öffnung des Weges zur Legalisierung der Pädophilie durch Einwilligung des Kindes."
Gegen diese Zwangsmaßnahmen und Eingriffe in die Grundrechte empfiehlt SchuzH bei Schulamt und Schule Protest einzulegen, und die Beachtung der Elternrechte und des Rechtes auf Vermittlung der eigenen Glaubensüberzeugung anzumahnen. Dies beeinhalte auch das Recht, die eigenen Kinder von Glaubens-und Weltanschauungen fernzuhalten, die Eltern für falsch oder schädlich hielten.
Der Aufruf von SchuzH ist mit Anlagen im Anhang enthalten.
18.09.08 | MEDRUM | Dissenz um Theatervorführungen und Sexualkundeunterricht in Schulen |
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