23.06.08
(MEDRUM) Das Deutsche Familiennetzwerk hat heute die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einem Offenen Brief aufgefordert, die gesetzlich geplanten Maßnahmen zum Krippenausbau zu stoppen. Der Brief im Wortlaut:
Offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen
Bundestages
zu dem als „Kinderförderungsgesetz - (KiföG)" vorgelegten Entwurf der
Bundesregierung
Bundestag
beschließt Gesetz zur gezielten Fehlentwicklung der Kinder
„KiföG" ist
in Wahrheit ein „KifeG" (Kinderfehlentwicklungsgesetz)
Der Satz:
„Mit der frühkindlichen Förderung schafft der Gesetzgeber selbst einen
kindeswohlgefährdenden Rechtsanspruch" wird von Verfassungsrechtlern bestätigt.
In der jüngst als Buchform erschienenen Zusammenstellung zahlreicher
empirischer Forschungsergebnisse wird einleuchtend belegt, dass die propagierte
„frühe Förderung" für die betroffenen „Säuglinge, Krabbel- und Kleinstkinder
eine außerordentliche Härte" darstellen. Und vereinfacht auf den Punkt
gebracht: der Staat „betreut" - die Eltern „erziehen". Ersteres ist
sozialistische Manier, letzteres entspricht unserem Grundgesetz.
Wir fordern Sie auf, in letzter Minute
diese finanzpolitische Fehlinvestition mit gesamtgesellschaftlichen Spätschäden
zu stoppen!
Es werden
ansonsten Betreuungsplätze und Ansprüche geschaffen, für die kein Bedarf
besteht, weil Eltern sie nicht in Anspruch nehmen wollen, wie der Deutsche
Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 13.6.08 festhält. Der Krippenausbau
schafft konsequent gerechnet faktisch eine Betreuungsquote von über 60 Prozent
aller 1-3jährigen (bis 12 Monate gilt der Elterngeldbezug) und nicht wie
behauptet von durchschnittlich 35 Prozent (vgl. www.daserste.de).
Gesellschaftspolitisch
gesehen sollten die bereits bewilligten Milliarden nicht in Institutionen,
sondern in Personen investiert werden, damit über familienpolitische Maßnahmen
das erreicht werden kann, was Ihr Auftrag als Kontrollorgan der Bundesregierung
ist:
Schaden vom deutschen Volk fernzuhalten und
seinen Nutzen zu mehren.
Denn die
Rechtsprechung zeigt, dass bei vorhandenem Anspruch auf Drittbetreuung die
eigene Erziehung der Kinder grundsätzlich nicht mehr Vorrang hat. Siehe u.a.
die BVerfGE zum Unterhaltsrecht vom 28.02.2007 Nr. 5, 46 und 73.
Einschlägige wissenschaftliche Forschung
sehen häufig die über Stunden dauernde außerhäusliche Erziehung und Betreuung
eines Kindes durch Dritte frühestens erst im Laufe des dritten Lebensjahres des
Kindes als für dessen Wohl geeignet an.
Geschäftsführende Vorsitzende
Maria Steuer
Tel.: 0173 / 8692741 |
Vorstandssprecher Arbeitsbereich Kinderrechte
Liudger Berresheim
Borngasse 4 – 54518 Altrich
Tel: 06571-7477 |
Familiennetzwerk im Internet: www.familie-ist-zukunft.de
Der Brief des Netzwerkes ist im Anhang zum Herunterladen als pdf-Datei beigefügt.
Artikel zu Hintergründen: -> zur Mutter
Anhang | Größe |
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fnw-kifeg _1.pdf | 156.02 KB |
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