23.06.08
Revision gegen Verhängung von Gefängnisstrafen eingelegt
Ehepaar Dudek wartet auf die Erstellung des schriftlichen Urteils mit Urteilsbegründung
(MEDRUM) Am Freitag hat das Elternpaar Dudek Revision gegen das mündlich ergangene Urteil des Landgerichts Kassel eingelegt, mit dem Jürgen und Rosemarie Dudek letzte Woche zu jeweils drei Monaten Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden (MEDRUM-Artikel v. 19.06.08).
Ein wichtiger Grund, die Revision zu beantragen, sei für sie schon in der Tatsache zu sehen, eine schriftliche Ausfertigung der Urteilsgründe zu erhalten. Zwar sei es bei der Berufungsverhandlung des Landgerichts nur noch um das Strafmaß gegangen, er und seine Frau legten jedoch Wert darauf, die für die Verurteilung zu Gefängnisstrafen maßgeblichen Urteilsgründe auch schriftlich in den Händen zu haben und nachlesen zu können, um etwaige weitere Schritte zu bedenken. Jürgen Dudek erhielt heute vom Landgericht die Bestätigung, dass sein Antrag am Freitag eingegangen ist. Ihm wurde mitgeteilt, dass nun ein schriftliches Urteil erstellt und ihm in nächster Zeit zugestellt werde.
Zur bisherigen Berichterstattung der Medien in der vergangenen Woche erkärte Jürgen Dudek gegenüber der Redaktion, dass etliche Berichte, von denen er gehört habe, in 3 Punkten nicht zutreffend seien:
- Es sei falsch, dass seine Familie von Sozialhilfe lebe.
- Es treffe nicht zu, dass sie die Unterrichtung ihrer Kinder in öffentlichen Schulen ablehnten, weil der Lehrstoff nicht mit ihrer Glaubensüberzeugung vereinbar sei. Ihr Beweggrund sei vielmehr, dass sie ihre Kinder nicht einem Umfeld anvertrauen wollen, das von Jesus Christus nichts halte und in dem Jesus Christus keinen Platz habe.
- Es treffe nicht zu, dass der Richter den Vergleich mit einem Lastwagenfahrer, der unter Alkohol fahre, gebraucht habe. Richtig sei vielmehr, dass der Staatsanwalt sie mit einem Autofahrer verglichen habe, der sich immer wieder unter Alkohol ans Steuer setze.
Es sei ihnen wichtig, dass die Fakten korrekt und objektiv berichtet werden. Dazu gehöre auch die Tatsache, dass von ihren sieben Kindern derzeit drei Kinder schulpflichtig seien, verschiedentlich sei von fünf schulpflichtigen Kindern berichtet worden.
Rosemarie Dudek bestätigte, dass ihnen auf ihre Bitte hin nur ein einziges Mal ein Termin gewährt worden sei, zu einem Gespräch beim Schulamt zu erscheinen. Dabei habe man seitens des Schulamtes keine Bereitschaft gezeigt, über eine Ausnahmegenehmigung mit Ihnen zu sprechen, die das Schulamt nach dem hessischen Schulgesetz bei Vorliegen eines wichtigen Grundes hätte erteilen können.
Der Medrum-Bericht vom 19.06.08 steht im Einklang mit diesen Sachverhalten.