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Keine Armutsverrringerung bei Kindern von Alleinerziehenden


01.10.08

Keine Armutsverringerung bei Kindern von Alleinerziehenden

Absenkung des Mindesteinkommens für Kinderzuschlag und Wohngeld verbessern nur die Hartz IV-Statistik

(MEDRUM) Frontal21 zeigte in seiner gestrigen Sendung auf, dass Kinder von Alleinerziehenden durch Neuregelungen, die für Kinderzuschlag und Wohngeldberechtigung für Kinder gelten, von Verbesserungen nicht profitieren können. Sie sind schlechter gestellt als Kinder von doppelerwerbstätigen Eltern, gehören aber dennoch nicht mehr zu den Kindern, die unter die Hartz IV-Statistik fallen.

Zum 1. Oktober 2008
wird die bisherige Mindesteinkommensgrenze beim Kinderzuschlag abgesenkt und auf 600
Euro Brutto im Monat für Alleinerziehende und 900 Euro für Elternpaare festgelegt. Dadurch
sollen deutlich mehr einkommensschwache Familien als bisher Anspruch auf den
Kinderzuschlag von 140 Euro monatlich geltend machen können.

Viele Kinder können jetzt Wohngeld beantragen, wenn sie in einem Hartz IV-Haushalt leben und Unterhalt bekommen. Gleichzeitig werden jedoch die Unterhaltsleistungen und Wohngeld des Kindes beim Kinderzuschlag angerechnet. In vielen Fällen bleibt dann bei Alleinerziehenden am Ende weniger übrig als mit
Hartz IV. Der Kinderzuschlag plus Wohngeld bringt deshalb gerade bei vielen Alleinerziehenden künftig nicht mehr Geld in die
Haushaltskasse. Obwohl sie von den Neuregelungen nicht profitieren können, verschwinden die Wohngeld-Kinder aber aus der Hartz IV-Statistik.

Damit wird letztlich nur die Arbeitslosenstatistik verbessert, stellte Harald Thomé vom Erwerbslosenverein Tacheles fest. Anna Liebisch vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter kritisierte, dass die Kinder von Alleinerziehenden für die Politik eine Minderheit seien, obwohl diese Kinder die größte Gruppe der in Armut lebenden Kinder darstelle.

Das Familienministerium habe ein Interview zu diesen Fragen abgelehnt, berichtete Frontal21. Stattdessen sei schriftlich übermittelt worden: "Diese Bundesregierung hat entscheidende Schritte unternommen, um gerade für Alleinerziehende Perspektiven zu eröffnen, damit sie aus der Armutsfalle herauskommen."

Von den Regelungen, die Kinderarmut verringern sollen, sind nach Frontal21 über 1 Million Kinder betroffen, die bei alleinerziehenden mit Hartz IV aufwachsen. Letztlich werde durch die Neuregelungen bei diesen Kindern zwar nicht die Kinderarmut vermindert, sondern die Statistik verbessert, so das Fazit von Frontal21.