Die dritte der drei staatlichen Gewalten hat entschieden: 6 Gorber-Kinder müssen im Heim bleiben
(MEDRUM) Der Richter sah keinen Grund, seinen Beschluß vom 17. April heute zu ändern. Den Eltern Gorber bleibt das Sorgerecht weiterhin entzogen.
Der Richter traf diese Entscheidung, obwohl die Eltern Gorber ihre Kinder zutiefst lieben und selbst für sie sorgen wollen. Er traf diese Entscheidung, obwohl die Kinder zu ihren Eltern zurück wollen. Er traf diese Entscheidung, obwohl die Eltern bereit sind, ihre Kinder in öffentliche Schulen zu schicken. Er traf diese Entscheidung, weil er sie so treffen wollte. Der Richter ist unabhängig und an keine Weisung gebunden. Er ist auch nicht verpflichtet, die Hauptbetroffenen, die Kinder bei seiner heutigen Entscheidung zu hören. Er ist auch nicht verpflichtet, auf Bittgesuche zu hören. Er ist unabhängig und entscheidet, wie er es für richtig hält, nach den geltenden Gesetzen. Das sind die Verhältnisse und Bedingungen.
Der Richter hat nun heute entschieden, dass der Staat - vertreten durch das Jugendamt - auch künftig bestimmt, wo sich die Kinder aufzuhalten haben, was sie für ihre Schulbildung zu tun haben, und was für ihre Gesundheit getan wird. Die Entscheidung des Richters liegt im Trend. Die Zahl der Kindeswegnahmen ist rasant gestiegen. Eine Sensibilität, durch die grausamen medienbekannten Fälle von Kindesmißhandlungen und Kindstötungen gewachsen ist, scheint ihren Tribut. zu fordern. Das Sorgerecht wird jetzt erheblich häufiger und schneller entzogen, als dies noch vor zwei Jahren der Fall war. Vermutlich auch dann, wenn es nur um Homeschooler und streng gläubige Bibelchristen wie im Falle Gorber geht.
Im Fall der Familie Gorber trifft es mit einem Streich gleich sechs Kinder. Das sind mehr Kinder als vier bundesdeutsche Frauen im Laufe ihres Lebens nach der Statistik von Ursula von der Leyen zur Welt bringen. Sie haben also etwas für diese Gesellschaft getan, die Gorbers, was sie der Anerkennung einer Familiennministerin würdig machen könnte. Stattdessen muss Familie Gorber nun aber damit rechnen, dass 44 der 90 Kinderjahre von sechs Kinder, die sie dieser Gesellschaft geschenkt haben, außerhalb der Familie in Heimen gelebt werden müssen, getrennt von Geschwistern und Eltern, wenn die heutige Entscheidung von Dauer sein wird.
Wer nach den Gründen fragt muss annehmen, dass das Kindeswohl gefährdet ist. Der klassische Fall des Erziehungsversagens käme hier zur Anwendung. Wer fragt, worin das Erziehungsversagen besteht, muss vermuten, dass die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, Gefahren für das körperliche, geistige oder seelische Wohl der Kinder abzuwenden. Das ist nämlich die Voraussetzung, die der Gesetzgeber im § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches genannt hat, unter der ein Richter Maßnahmen zu treffen hat, die erforderlich sind, um Gefahren von den Kindern abzuwenden. Demnach müssen also müssen Gefahren für das körperliche, geistige oder seelische Wohl der Gorber-Kinder bestehen, wenn sie in die Familie zurückkehren würden. Eine Gefahr, die im Gegensatz dazu für die 4-monatige Anna nicht besteht, wenn die Mitarbeiter des Jugendamtes und die richterlichen Entscheidungen bisher nicht fehlbar gewesen sind. Denn die kleine Anna leistet ihrer Mutter zu Hause den seelischen Beistand, auf die sie jetzt wohl mehr denn je angewesen sein mag.
Wer konkreter danach fragt, was denn bei Rückkehr der anderen Kinder in die Familie zu befürchten ist, findet in einem Gutachten eine bemerkenswerte Feststellung, die viele Eltern ins Stauen bringen könnte:
"Bezüglich der erzieherischen Methoden wird von allen Kindern ein sehr harmonisches Familiensystem präsentiert, Streit und Widersetzlichkeiten sind so gut wie nicht existent, alles wird in größtmöglicher Harmonie geklärt."
Das also kann also kaum Grund für den Richter sein, die Kinder nicht zurückkehren zu lassen, oder doch? Will er etwa nicht einwilligen, in die Rückkehr auf die "Insel der Glückseeligen", wie eine Mitarbeiterin des Jugendamtes vor zwei Jahren bei einem Besuch das Zuhause der Familie Gorber bezeichnete? Sicher würde er das wohl tun. Alles andere könnte er als böswillige Unterstellung zurückweisen. Was also könnte seiner Einwilligung sonst entgegenstehen? Ist es ganz einfach, wie der Schwarzwälder Bote vom Hörensagen fälschlicherweise berichtet hat, das "ständige Beten" und die Tatsache , dass die Eltern ihren Kindern Handies und ein Radio vorenthalten, weil Gotteskinder keine Handies und Radios brauchten, wie der Schwarzwälder Bote gleichmaßen schrieb? Ist es also die Fiktion eines vermeintlichen Zwangssytems der Eltern Gorber, das aus dem Gehorsam gegenüber den Geboten des Christengottes, aus der Demut, Bescheidenheit und aus der selbstlosen christlichen Nächstenliebe besteht, von dem der Richter die Kinder erlösen will? Will er sie von einem "Wahnsystem Christentum" erlösen, das Michael Schmidt-Salomon in seinem "Ferkelbuch" zur Belustigung und Verächtlichmachung frei gegeben hat? Und will er sie stattdessen vorbereiten, als freier Mensch aufgeklärter Teil eines Systems zu werden, das von Beliebigkeit, Gier und Egoismus bestimmt wird, einem System, in dem der Relativismus des Menschen zum Diktator seiner selbst geworden ist, einem System über das selbst Nietzsche schon gesagt hat, dass es alles zersplittert, alles Festgeglaubte auflöst, und dass in diesem System die Welt nie mehr Welt, nie ärmer an Liebe und Güte gewesen sei? Wohlan, wenn die Beweggründe des Richters in solchen Anschauungen wurzeln, steht seine Entscheidung in einem schillernden Licht.
Die Konsequenz ist klar: Nicht die Eltern haben das Recht, ihre Kinder zu erziehen, wie es in Art. 4 des Grundgesetzes steht, sondern der Staat nimmt sich dieses Recht durch die Person der Richters als dem Vollstrecker der staatlichen Gewalt. Der Staat legt fest, was für das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes zu gelten hat. Er nimmt sich auch das Recht zu definieren, wie der Mensch unglücklich zu werden hat und sorgt mit Akribie dafür, dass dieser Zustand im Fall Gorber auch einzutreten scheint. Das Wohl und Wehe menschlicher Schicksale ist damit untrennbar verknüpft. Es kann eben nicht jeder nach seiner Facon glücklich werden. Der Mensch hat sich nach der Facon des Staates zu richten. Längst gilt nicht mehr, dass jeder seines Glückes Schmied ist. Der Staat schmiedet das Glück, und vielen Fällen das Unglück, das auf die Familie Gorber hereingebrochen ist. Seine Fähigkeit dazu hat er in den vergangenen Jahren systematisch entwickelt, zuletzt bei der Erweiterung der Eingriffsrechte im Familienrecht durch den Bundestag. Wer damit nicht zufrieden ist und die Frage stellt, wer denn dafür verantwortlich ist, kann eine einfache Antwort finden: alle, die Politiker dieses Landes und Europas, weil sie es so entscheiden, und die Bürger dieser Gesellschaft, weil sie es so wollen oder es so zulassen.