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BAMBERGER ERKLÄRUNG

BAMBERGER ERKLÄRUNG

verabschiedet im
Rahmen des internationalen Symposiums
„Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention"
Bamberg, 20. / 21. Oktober 2007


Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen
Nichtregierungs-
organisationen des Europarates

Aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen und der Erfahrungen zahlreicher
betroffener Familien
sowie Beiträgen von Fachleuten stellen die Teilnehmer des Symposiums fest:

  • Im Rahmen des Kinder- und
    Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter,
    kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der Artikel 3,
    5, 6, 8, 13 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
  • Die Jugendämter in
    Deutschland unterstehen keiner wirksamen Kontrolle, weder fachlich noch
    rechtlich.
  • Jugendämter setzen sich oft
    über rechtskräftige Entscheide von Gerichten zum Sorgerecht und zum Umgang
    hinweg.
  • Unter dem Vorwand des
    Datenschutzes wird das elementare Recht der Informationsfreiheit und der
    Akteneinsicht für Angehörige und ihre Anwälte verletzt.
  • Die Entziehung des
    Sorgerechts sollte die ultima ratio sein und nur erfolgen, wenn Eltern
    erziehungsunfähig sind und das Kindeswohl mit keiner anderen Maßnahme
    garantiert werden kann. In der Praxis wird das Sorgerecht jedoch oft entzogen,
    ohne
    dass ein solcher Grund vorliegt und diese Tendenz hat sich in der letzten
    Zeit noch verstärkt. Dabei wird auch die Möglichkeit der Unterbringung des
    Kindes im familiären Umfeld zu wenig genutzt.
  • Die Wegnahme der Kinder
    erfolgt oft in menschenverachtender Art und Weise.
  • Statt dass die möglichst
    rasche Rückkehr des Kindes vorbereitet wird, wird das Kind den Eltern sehr
    oft entfremdet, durch direkte Beeinflussung des Kindes und / oder durch
    Verschleppung des Verfahrens durch das Jugendamt und die Gerichte. In
    vielen Fällen wird mit der nachlassenden Widerstandskraft und der
    finanziellen Überforderung der Eltern und deren Umfeld gerechnet.
  • Aus Angst vor Repressalien
    wagen es Eltern, unterstützende Personen und Fachleute oft nicht, gegen
    Maßnahmen oder Entscheide rechtliche Schritte zu unternehmen.
  • Den Eltern wird es oft
    unmöglich gemacht, die Rechte wahrzunehmen, die ihnen auch nach einem
    Sorgerechtsentzug zustehen (z. B. Kontakt mit der Schule und
    Mitspracherecht, Einverständnis bei medizinischen Eingriffen, religiöse
    Erziehung).
  • Während der
    Fremdunterbringung sind zahlreiche Kinder physischen und psychischen
    Misshandlungen ausgesetzt.
  • In zahlreichen Fällen wird
    den Eltern der Umgang mit ihren Kindern in ihrer Muttersprache verweigert
    oder den Kindern wird der Gebrauch ihrer Muttersprache untersagt. Dabei
    werden auch Körperstrafen angewendet.
  • Die Kontrolle der Pflegeheime
    und Pflegefamilien ist oft mangelhaft.
  • Die Mitarbeiter der
    Jugendämter können kaum straf- oder zivilrechtlich zur Verantwortung
    gezogen werden.
  • Sowohl bei den Jugendämtern
    wie bei den Gerichten fehlt fachlich genügend ausgebildetes Personal. Eine
    Folge davon ist, dass sich beide zu sehr auf Gutachten verlassen, die oft
    einseitig sind. Von der Einholung von Gegengutachten oder Gutachten
    neutraler Experten, auch aus dem Ausland, wird oft abgesehen.
  • Statt dass sich Behörden auf
    Fakten stützen, legen sie ihren Entscheiden oft subjektive Meinungen und
    Vorurteile zu Grunde (Etiketten statt Fakten). Dieses Vorgehen ist vor
    allem da festzustellen, wo die Diagnose und / oder die Therapie unter
    medizinischen
    Fachleuten strittig ist, wie zum Beispiel bei der chronischen Borreliose
    und dem Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADHS). Ein weiteres inakzeptables
    Vorgehen besteht darin, die wissenschaftlich höchst umstrittene Diagnose
    „Münchhausen-by-Proxy-Syndrom" zur Begründung von Sorgerechtsentzügen zu
    missbrauchen. In diesen Fällen stehen häufig auch politische und
    wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel, was die Gefahr von Entscheidungen
    die das Kindeswohl außer Acht lassen, nochmals stark erhöht.

Die staatlich angeordnete Fremdunterbringung von Kindern scheint
mehr und mehr von wirtschaftlichen Interessen geprägt zu sein. Zahlreiche
Institutionen sind zum wirtschaftlichen Überleben auf die regelmäßige Zuteilung
von Kindern angewiesen.

Die Teilnehmer des Symposiums fordern daher:

  • Die Umstrukturierung des
    Kinder- und Jugendschutzes, vor allem die Einführung einer unabhängigen
    und wirksamen Rechts- und Fachaufsicht, die Einführung eines unabhängigen
    Fachgremiums, das die Entscheide betreffend den Entzug des Sorgerechts
    unverzüglich und in der Folge auch die Vorbereitung der Rückkehr
    regelmäßig überprüft, sowie die obligatorische Fortbildung für das
    Personal von Jugendämtern und Familiengerichten.
  • Diese Umstrukturierung muss
    garantieren, dass Entscheide betreffend das Sorgerecht ausschließlich
    aufgrund von Fakten und nicht von Vorurteilen gefällt werden, zum Beispiel
    durch Einholung von mindestens zwei unabhängigen Gutachten.
  • Die konsequente Verfolgung
    strafrechtlich relevanter Handlungen, die von Mitarbeitern von
    Jugendämtern und Gerichten begangen werden.
  • Die Einführung der Stelle
    einer nationalen Ombudsperson für die Angelegenheiten des Kindes- und
    Jugendschutzes.
  • Die Menschenrechte auf
    Freiheit und Sicherheit und auf Achtung des Privat- und Familienlebens
    (EMRK Art. 5 und 8) dürfen nicht dem abgeleiteten Grundrecht auf
    Datenschutz untergeordnet werden. Auf allen Stufen des Verfahrens muss
    Transparenz für die Eltern und deren Vertreter garantiert werden.
  • Die Überprüfung der Rechts-
    und Zweckmäßigkeit aller aktuellen Fälle von Sorgerechtsentzug innerhalb
    kürzester Zeit durch ein eigens dafür eingesetztes
    unabhängiges nationales Fachgremium.
  • Die ideelle und materielle
    Rehabilitation der betroffenen Kinder und Familien.
  • Die Umsetzung der
    Empfehlungen des Menschenrechtskommissars des Europarats zuhanden der
    Bundesrepublik Deutschland (z.B. „die Aufnahme der Menschenrechte als
    Kernbestandteil der beruflichen Ausbildung im Justizvollzug und für Lehrer
    und Praktiker im Sozialwesen und Gesundheitsbereich").

Die Aufnahme der Jugendamts-Problematik in den Folgebericht des
Menschenrechtskommissars des Europarats zur Situation in Deutschland.

Die Teilnehmer des Symposiums erwägen:

  • Die Organisation einer
    Folgeveranstaltung in den nächsten Monaten.
  • Die Förderung der
    internationalen Vernetzung von betroffenen Familien, deren Vertretern und
    Experten diverser Fachrichtungen.
  • Die Einreichung einer
    Petition beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, in der die
    Bundesrepublik Deutschland aufgefordert wird, alle aktuellen Fälle von
    Fremdplatzierung von Kindern zu überprüfen.