Revision gegen Landgerichtsurteil fristgerecht eingelegt
Ehepaar Dudek aus Herleshausen und Anwälte sehen Verfahren und Urteil als fehlerhaft an
(MEDRUM) Bis zum 25. August hatten Jürgen und Rosemarie Dudek Zeit, die Revisionsbegründung zur Anfechtung des Urteils des Landgerichtes Kassel vorzulegen, das sie wegen "Entziehens von der Schulpflicht" zu je 3 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Die Revisionsbegründung gegen dieses Urteil wurde fristgerecht eingelegt", teilte Jürgen Dudek heute mit.
Beim Urteilsspruch des Landgerichtes musste das Ehepaar Dudek sich noch selbst gegen die Anklage verteidigen. Sie hatten sowohl in erster Instanz bei der Verhandung des Amtsgerichtes Eschwege wie in zweiter Instanz bei der Verhandlung des Landgerichtes Kassel noch keine Verteidiger, die sie bei ihrer Verteidung hätten unterstützen konnten. Bei der Revisionsbegründung war dies nun anders. Sie wurden durch Pflichtverteidiger unterstützt.
Ihre Verteidiger kamen im Rahmen ihrer Analyse zu dem Schluß, dass das Verfahren und das Urteil einer Überprüfung nicht standhalten dürfte. Dafür können eine Reihe von Gründen angeführt werden. Hierzu gehöre, dass angesichts des Ausmaßes der Pflichtwidrigkeit, mit dem das Strafmaß begründet wurde, eine rechtsanwaltschaftliche Verteidung angzeigt gewesen wäre. Auch die Erhebung von Beweismitteln ist aus Sicht der Rechtsanwälte nicht in einer Weise durchgeführt worden, wie es nach der Strafprozessordnung für eine fehlerfreie, rechtliche Würdigung des Sachverhalts erforderlich gewesen wäre. So hat beispielsweise der älteste Sohn bereits mehrere Monate vor der Verurteilung den Besuch der öffentlichen Schule aufgenommen und dort einen weit überdurchschnittlichen Realschulabschluß erreicht. Dieser Sohn der Dudeks ist also nicht - wie vom Landgericht generell festgestellt - am Schulsystem "vorbeigeschleust" worden, sondern hat im öffentlichen Schulsystem einen erstklassigen Abschluß erreicht. Dieses tatsächliche Bemühen der Eltern und der nachweisbare Erfolg ist weder rechtlich zutreffend bewertet noch bei der Strafzumessung angemessen berücksichtigt worden. Davon ist jedenfalls Jürgen Dudek überzeugt. Aus seiner Sicht steht auch die Begründung des Gerichtes, es handele sich um einen besonders schweren Verstoß, nicht im Einklang mit der Dauer des Verfahrens, die vom Zeitpunkt des Strafantrages durch das Schulamt bis zur Verurteilung 3 Jahre und 1 Monat betrug. Wie Jürgen Dudek erklärte, erwarten die Anwälte aufgrund ihrer Erfahrungen und einer rechtsstaatlichen Verfahrenspraxis, dass die Anfechtung des Urteils schon wegen verfahrensrechtlicher Mängel erfolgreich sein dürfte.
Nicht erfolgreich war ein erneuter Antrag der Dudeks an das Schulamt, eine Ersatzbeschulung für den Schulbesuch ihrer weiteren Kinder zu genehmigen. Sie erhielten heute die Mitteilung, dass ein solcher Antrag zur Entscheidung an das Kultusministerium gegeben werden müsse. Die Prüfung, Ablehnung oder Genehmigung des Antrages sei in jedem Fall mit so hohen Kosten verbunden, dass sie von der Familie Dudek nicht aufgebracht werden könnten. Ein "Homeschooling", wie es Jürgen Dudek betreibt, der Politikwissenschaften, Neuere Geschichte und Anglistik studiert hat, habe jedoch keinerlei Genehmigungsaussichten.
MEDRUM-Artikel -> Eltern müssen dem Schulamtsdirektor mehr gehorchen als Gott
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Leserbriefe
Homeschooling, Bildung als Grundrecht
Der behördliche Hinweis, daß Homeschooling keinerlei Aussicht auf Genehmigung habe, braucht nicht hingenommen zu werden. Bildung ist ein - nach westlichem Demokratieverständnis- verfassungsmäßig abgesichertes Grundrecht. Der Umstand, daß das Bundesverfassungsgericht (darauf rekurrieren Behördenvertreter und Politiker in unschönster Regelmäßigkeit), in auslegender Grundrechtskonkordanz entschieden hat, daß Art. 4 Grundgesetz (GG), hinter einer angeblichen Schulpflicht aus Art. 7 GG zurückzustehen hat, rechtfertigt keinesfalls das staatliche Schulmonopol in Sachen Bildung. Bildung ist etwas unabdingbar Persönliches, etwas Intimes. Hier sollte sich ein freiheitlich-demokratischer Staat heraushalten, allenfalls Aufsicht gegen Mißbrauch führen. Nur so verstanden bleibt Art. 7 GG auch ein Grundrecht. Behördenvertreter, Richter und Politiker, die aus den bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes ein Verbot des Homeschoolings herauslesen, irren. Dies kann nicht die Auffassung des höchsten deutschen Gerichtes sein und es hat derartiges auch niemals formuliert. Das Recht ist auf Seiten der Homeschooler, Aussichten auf Genehmigung von Homeschooling sind grundsätzlich zwingend gegeben.
http://www.bildungsfreiheit.net/
Revision
Ich wünsche Familie Dudek sehr, dass sie mit ihrer Revision Erfolg haben. Uns Neubronners gegenüber ist es den Behörden bisher erfolgreich gelungen, all die sachlichen Informationen zum freien Lernen, die wir vorgelegt haben, zu ignorieren und jede inhaltliche Diskussion zu verweigern. Auf unsere Revisionsverhandlung warten wir seit nunmehr fast 2 Jahren - allerdings haben wir seinerzeit die Stadt Bremen verklagt, weil sie unseren Kindern Bildungsfreiheit versagt.
In der Zwischenzeit wurden wir durch das Ausmaß der angedrohten Zwangsgelder und nicht näher benannter "weiterer Maßnahmen" gezwungen, Anfang Januar 2008 unser Land zu verlassen, um nicht am Ende noch Sorgerechtseinschränkungen zu erleiden wie so viele.
Exil ist eine bittere Sache, auch für unsere Kinder. Wir sind jedoch davon überzeugt, dass sich diese Form der Rechtssprechung nicht mehr lange wird halten können - wie lange, hängt von der Vehemenz ab, mit der sich Eltern, ob an Lernen ohne Schule interessiert oder nicht, gegen die Anmaßung eines staatlichen Bildungsmonopols zur Wehr setzen.
Ein Schritt dazu könnte die Unterzeichnung des offenen Briefes an Frau Bildungsministerin Schavan sein, den ich mit einigen anderen Betroffenen initiiert habe und der mittlerweile schon von 650 Menschen unterzeichnet worden ist, hier der Link:
http://www.netzwerk-bildungsfreiheit.de/html/offener_brief_schavan.html
Nötigung
Die Androhung bedingter, nicht näher benannter Maßnahmen mit Nachteilcharakter erfüllt den Straftatbestand der Nötigung. Die Verantwortlichen können dann, sollte nicht Verjährung eingetreten sein, vor Gericht gebracht werden, sogar vor ein staatliches, wie in Deutschland per Papiergesetz vorgeschrieben. Nicht näher benannte Maßnahmen sind auch rechtlich zu unbestimmt, um rechtlich Wirkung zu entfalten. Es ist mir allerdings klar, daß die deutschen Behörden im Zweifelsfall nicht pro reo entscheiden, sondern willkürlich und unprofessionell Anarchie walten lassen zuungunsten ihrer Adressaten und Schutzbefohlenen. Zum Wohl des deutschen Volkes leisten Beamte und andere öffentlich Bedienstete in Sachen Bildung - entgegen ihrem Amtseid - nicht nur nichts, sondern richten massenweise Schaden an. Das ist beweisbar. Euch wünsche ich im Exil alles Gute. Da ist man wenigstens sicher.
http://www.bildungsfreiheit.org/