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Veranstaltungen

  • 22.09.08


    22.09.08

    Steuerzahler sollen Heuschrecken, Raubtiere und Monster füttern

    Zwischenruf von Karl Heine

    (MEDRUM)  Siebenhundert Milliarden ist die Geldmenge, mit der die
    Regierung der USA das Vertrauen in die Finanzmärkte wieder herstellen
    will, um einen Kollaps des gesamten Finanzsystems zu verhindern. Damit
    sollen Hypotheken für Wohn- und Geschäftsimmobilien sowie mit
    Hypotheken besicherte Wertpapiere erworben werden, um die Kredit- und
    Finanzkrise zu überwinden. ... lesen Sie mehr...


    22.09.08

    Gotteskinder haben zwar auch Handies, doch der Mensch ist ihnen wichtiger

    Die Gorber-Kinder und eine Eingebung des Abtprimas Notker Wolf

    (MEDRUM) "Gotteskinder brauchen keine Handies...", überschrieb der
    Schwarzwälder Bote vor einigen Wochen einen Artikel über die Familie
    Gorber aus Überlingen, in dem wohl gesagt werden sollte: Die haben kein
    Handy. Da leben Weltfremde, abseits von dem, was die heutige Welt
    ausmacht, sie sind dieser Welt entrückt und leben im Abseits. ... lesen Sie mehr...


    22.09.08

    Gorber-Töchter auf Begutachtungsfahrt

    Nach Tübingen und zurück

    (MEDRUM) Heute ist für Familie Gorber aus Überlingen wieder
    "Begutachtungstag". Die minderjährigen Töchter - ausgenommen die
    halbjährige Anna - werden heute dem Gutachter in Tübingen vorgestellt,
    der sich ein Bild über die Erziehung im Hause der Gorber-Eltern machen
    soll. ... lesen Sie mehr...


  • DIE LINKE vereint mit Kölner Oberbürgermeister Schramma (CDU) außerpalamentarischen Bewegungen


    22.09.08 

    DIE LINKE in einer Front mit Kölner Oberbürgermeister Schramma (CDU) außerpalamentarischen Bewegungen

    50.000 blockierten in Köln den "Anti-Islamisierungskongress"

    (MEDRUM) Wie DIE LINKE
    in einer heutigen Pressemitteilung erklärt, hat sie sich in Köln an den Protesten gegen den "Anti-Islamisierungskongress" und an den
    Demonstrationen gegen die Verlängerung des Afghanistaneinsatzes in Berlin und
    Stuttgart beteiligt.

    In der Erklärung heißt es: "Die außerparlamentarischen Bewegungen in Deutschland
    haben am gestrigen 20. September wichtige Erfolge gegen Rassismus, Faschismus
    und Krieg erzielt. Ein Sieg über die Rassisten und Faschisten in Köln und
    in
    deutliches Signal gegen die Verlängerung des Afghanistaneinsatzes
    aus Berlin und Stuttgart ? DIE LINKE war dabei.
    50.000 Menschen
    blockierten in Köln erfolgreich den rassistischen 'Anti-Islamisierungskongress' von alten und neuen Rechten. Ein breites
    Bündnis von Antifa über DGB bis hin zur SPD und dem CDU-Oberbürgermeister
    hatte zu den Protesten aufgerufen." In der Pressemitteilung heißt es weiter, der Kampf gegen Rassismus und Krieg sei eine wichtige Aufgabe der LINKEN. Mit Entschlossenheit und langem Atem werde sie sich weiter für den Rückzug der Bundeswehr aus Afghanistan, gegen Rassismus und Rechtsextremismus einsetzen.

     

  • Augenblicke des Glücks - Grund zur Dankbarkeit und Grund, an Gott zu glauben


     

    Augenblicke des Glücks - Grund zur Dankbarkeit und Grund, an Gott zu glauben

    Familie Gorber und eine Eingebung von Abtprimas Notker Wolf

    (MEDRUM) Für Familie Gorber ist das ersehnte Glück heute wahr geworden, wieder als Familie zusammenleben zu dürfen. Der Beschluß des Familiengerichtes hat ihnen das Recht zurückgegeben, wieder selbst über ihren Aufenthalt bestimmen zu dürfen. Für Familie Gorber ist damit ein langersehnter Wunsch in Erfüllung gegangen.

    Für Notker Wolf, den Abtprimas des Benediktinerordens ist dies einer der Augenblicke im Leben, die Glück bedeuten, die ein Geschenk des Himmels sind. Das meiste, was uns glücklich machte können wir doch nur als Geschenk begreifen, meint Notker Wolf. Bei allem Einfluss, den wir auch selbst nehmen können, könnten wir letztlich doch wenig Einfluss auf unser
    Leben nehmen, das von vielen anderen Dingen abhänge, selbst wenn wir selbst noch so tüchtig sein, so wie jeder auch selbst das Leben geschenkt bekommen hat. Für ihn sind die Augenblicke des Glücks daher stets Geschenke, für die er Dankbarkeit empfinde, Augenblicke, die ihn Gott ein Stück näher bringen, schon weil nur er als Adressat seines Dankes für all das in Frage kommt, was nicht in den Händen von Menschen liegt. Für den Abtprimas sind Augenblicke des Glücks also nicht nur Grund zur Dankbarkeit, sondern auch ein Grund mehr an Gott zu glauben und ihm Dank entgegenzubringen und das Glück mit ihm zu teilen. 

    Das tut heute auch Familie Gorber. Sie teilt ihr Glück im Dank mit Gott, aber auch mit Dank an all jene, die ihnen ihre Sympathie und Unterstützung gegeben haben. Dies war für Gorbers ein Geschenk. Es lag nicht in ihrer Macht, Ermutigung, Anteilnahme und Unterstützung durch andere Menschen zu erhalten, sondern war für sie ein Geschenk, für das sie Gott und den Menschen dankbar sind. Dies feiern sie heute


  • Bremen bleibt im Bundesrat mit Initiative zur Benennung von Kinderrechten erfolglos


    23.09.08

    Bremen bleibt im Bundesrat mit Benennung von Kinderrechten erfolglos

    Wahlrecht für Kinder ausgeblendet - Zielte Bremens Vorstoß nur auf symbolische Wirkung?

    (MEDRUM) Das Bundesland Bremen brachte im Juni im Bundesrat den Vorschlag ein, die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes aufzufordern, mit dem Kinderrechte besonders verankert werden sollten. Der Vorschlag ist vom Bundesrat in seiner Sitzung am 19.09.08 nicht angenommen worden.

    Das Land Bremen verwies in seinem Vorschlag auf seine eigene Landesverfassung, in der als Rechte von Kindern benannt werden, das Recht

    • auf Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit,
    • auf gewaltfreie Erziehung und den besonderen Schutz vor Gewalt,
    • Vernachlässigung und Ausbeutung.

    Bremen betonte, dass die Regelung von Bremen zudem die Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft enthalte,

    • die Rechte des Kindes zu achten, zu schützen und zu fördern und
    • für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.

    Im Vorschlag des Landes Bremen hieß es weiter, das Grundgesetz enthalte bislang kein ausdrücklich normiertes eigenständiges Grundrecht für Kinder. Insbesondere werde den Kindern durch Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz, der das Elternrecht zur Pflege und Erziehung ihres Kindes garantiere, kein eigenes Grundrecht zugewiesen. Die Stellung von Kindern in der Gesellschaft soll so gestärkt und das allgemeine Bewusstsein dafür geschärft werden, dass Kinder eigene Grundrechte haben, die zu respektieren seien.

    Nachdem der federführende Rechtsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Ausschuss für Familie und Senioren und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten dem Bundesrat empfohlen hatten, die von Bremen und Rheinland-Pfalz vorgeschlagene Entschließung nicht zu fassen, fand sich in der 847. Sitzung am 19.09.08 keine Mehrheit im Bundesrat, die eine Änderung des Grundgesetzes im Sinne des Vorstoßes der beiden Bundesländer für erforderlich hielt.

    Ein Blick auf den Vorschlag der beiden Bundesländer und Vergleich mit dem Grundgesetz macht deutlich, weshalb dem Scheitern des Vorstoßes des Landes Bremen eine eher nur symbolische Bedeutung beigemessen werden muß. Bremen hatte einerseits lediglich Rechte benannt, die der Staat
    nicht nur gegenüber Kindern, sondern ohnehin schon gegenüber jedem Menschen - gleich ob Kind, Frau oder Mann - zu achten und
    zu schützen hat. Im Grundgesetz heißt es bereits in Art. 2: "Jeder hat
    das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit". Zum anderen ist auch der
    Schutz vor Vernachlässigung und Ausbeutung bereits durch Art. 6 des
    Grundgesetzes geschützt, der dem Staat das Recht einräumt, Kinder vor
    Vernachlässigung und Verwahrlosung zu schützen, indem Kinder von den
    Eltern getrennt werden können, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Ferner geht der grundgesetzliche Schutz sogar derzeit
    schon über das hinaus, was im Vorschlag des Landes Bremen genannt wird.
    Denn Art. 6 benennt nicht nur ein Elternrecht zur Pflege und Erziehung, wie es in der Vorlage des Landes Bremen heißt,
    sondern sagt außerdem, Pflege und Erziehung sei die den Eltern
    zuvörderst obliegende Pflicht. Und schließlich stellt das Grundgesetz
    in Art. 6 Kinder ganz generell unter den besonderen Schutz des Staates,
    da es staatliche Pflicht ist, Ehe und Familie (also Kinder, Mütter und Väter) besonders zu schützen.
    Aufgabe des Staates - Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung - ist es damit schon heute, Kinder als Teil der
    Familie in besonderem Maße zu schützen.

    Der Vorschlag des Landes Bremen hat also
    keine Rechte benannt, die nicht schon heute im Grundgesetz und weiteren Gesetzten verankert und vom Staat besonders zu achten und zu schützen sind, wie es Artikel 1 des Grundgesetzes feststellt. Eine neue Rechtsqualität für Kinder hätte könnte allerdings durch die Schaffung eines Wahlrechtes
    für Kinder geschaffen werden, wie es in der FDP und auch von der Evangelischen Allianz Deutschland vorgeschlagen wird.
    Ein solches Recht wurde vom Land Bremen in seiner
    Beschlußvorlage jedoch nicht benannt. Auch das natürliche Recht eines Kindes, eine natürliche Mutter und Vater zu haben und bei diesen aufzuwachsen, würde eine neue Rechtsqualität für Kinder mit sich bringen. Dieses Recht würde sie vor dem Zwang in Schutz nehmen, gleichgeschlechtliche Paare als Eltern zu haben und bei diesen aufwachsen zu müssen. Derlei Rechte wurden jedoch weder von Bremen noch von Rheinland-Pfalz benannt. Daher kann der Eindruck nicht von der Hand gewiesen werden, dass dem Vorstoß im Bundesrat überwiegend ein Symbolcharakter beigemessen werden kann und nur das benannt wurde, was mit dem politischen Mainstream vereinbar ist und opportun erscheint. Dies umsomehr, als der Staat einen Großteil der Familien bei der Schaffung kindgerechter Lebensbedingungen in den Familien nicht die Unterstützung gewährt, die für kindgerechte Lebensbedingungen erforderlich wäre. Dies hat nicht zuletzt der Bericht der Bundesregierung über Kinderarmut aufgezeigt.

    Jenseits der Diskussion um die Benennung von Kinderrechten hängt es vor allem von der praktischen Politik und Gestaltung der Lebensbedingungen für Familien ab, wie gut die Rechte von Kindern verwirklicht werden. Eine Frage, die auch eine rechtliche Dimension hat, ist die Frage, wer Kinder und ihre Rechte vor dem Zugriff staatlicher Instanzen schützt, wie er in den Fällen der Familien Gorber und Dudek und vielen anderen Fällen geschehen ist? Im Fall der Familie Gorber hat der Staat empfindlich in die Rechte des Kindes eingegriffen und ihm das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit genommen, indem er die Kinder gewaltsam und gegen ihren Willen von der Familie getrennt und in staatlichen Heimen untergebracht hat. In diesen Heimen wurden ihre Rechte unter staatlicher Aufsicht auf ein Minimum in einer Weise beschränkt, die mit Kindesrechten und Kindeswohl kaum noch etwas gemein hatte. Im Fall der Familie Dudek greift der Staat ebenso empfindlich in die Rechte von Kindern ein, indem er ihnen die Eltern für mehrere Monate durch Gefängnisstrafen nehmen will, weil der staatliche Schulbesuchszwang über das Recht von Kindern und Eltern gestellt wird, ihre Persönlichkeit frei zu entfalten und ihr Recht auf Bildung in eigener Verantwortung zu gestalten. Auf diese Fragen zu Kinderrechten gibt der Vorstoß der Länder Bremen und Rheinland-Pfalz keine Antworten. Diese Problematik wird ausgeblendet. Auch hier könnte die Einführung eines Wahlrechtes für Kinder am ehesten einen Beitrag dafür leisten, dass ihren Interessen und Rechten wirksam Geltung verschafft wird. Maßnahmen von symbolischer Bedeutung und Ausblenden solcher Problemstellungen reichen nicht aus. Sie lösen keine Probleme und bewegen nichts - außer Symbolik.


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    -> Sechs Kinder einer bibeltreuen Familie entrissen und in staatlichen Gewahrsam genommen


  • Grundrechte für Kinder


    23.09.08

    Bremen bleibt im Bundesrat mit Benennung von Kinderrechten erfolglos

    Wahlrecht für Kinder ausgeblendet - Zielte Bremens Vorstoß nur auf symbolische Wirkung?

    (MEDRUM) Das Bundesland Bremen brachte im Juni im Bundesrat den
    Vorschlag ein, die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs zur
    Änderung des Grundgesetzes aufzufordern, mit dem Kinderrechte besonders
    verankert werden sollten. Der Vorschlag ist vom Bundesrat in seiner
    Sitzung am 19.09.08 nicht angenommen worden. ... lesen Sie mehr...


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