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Tote zeugen Kinder - Die Medizin und der Wille von Menschen, natürliche Grenzen zu überschreiten macht dies möglich

06.06.08


Tote zeugen Kinder - Mütter bringen ihre Halbgeschwister zur Welt - Kinder haben keine Väter aber zwei Mütter . . .

Darf der Mensch natürliche Grenzen überschreiten, weil es machbar und sein Wille ist?

von Kurt J. Heinz

(MEDRUM)
Frauen können Mutter und Männer können Vater werden, auch wenn Sie längst
gestorben sind. Niemand wird verwundert sein, wenn er dies hört. Die moderne
Medizin ist bekanntermaßen in der Lage, menschliche Eizellen und Spermien von
Frauen und Männern auch lange Zeit einzufrieren und für eine künstliche
Befruchtung zu verwenden. Durch künstliche Befruchtung ist es insbesondere möglich geworden, dass Eheleute oder Lebenspartner,
denen es auf natürlichem Wege nicht gelingt, Eltern eines Kindes zu werden,
durch die Hilfe der Medizin das Glück erfahren, Mutter und Vater zu werden.
Anders liegen die Dinge dann, wenn bei der künstlichen Befruchtung natürliche
Grenzen überschritten werden, Nachkommen von Frauen und Männern zu zeugen, die nicht natürliche Eltern sind oder sein könnten.

Ein
Kind, dessen Eltern durch die Medizin geholfen wurde, Mutter und Vater zu
werden, wird unter natürlichen Bedingungen als Kind seiner Eltern geboren und
wächst bei seinen Eltern auf. Dem Ehepaar oder Lebenspartnern wird das ersehnte
Glück der Elternschaft geschenkt, einem Kind wird das Leben und Aufwachsen bei
liebenden Eltern zuteil. An diesem Fortschritt, der auch Fortschritt für das
Lebensglück von Eltern und Kindern ist, dürfte kaum jemand Anstoß nehmen.

Anders
liegen die Dinge dann, wenn bei der künstlichen Befruchtung natürliche Grenzen
überschritten werden. Durch die Möglichkeit, Ei- und Samenzellen auch dann noch
zu verwenden, wenn die Spender bereits verstorben sind, ist es auch Realität
geworden, Kinder zu erzeugen, die schon zum Zeitpunkt der Befruchtung
genetische Halbweisen oder sogar Vollwaisen sind und als genetische Waisen
geboren werden. Sie werden nie die Chance haben, ihre Mutter oder ihren Vater
kennen zu lernen und bei ihnen aufzuwachsen. Sie sind Kinder, die genetisch
betrachtet von Verstorbenen stammen, deren genetische Eltern lediglich damit
einverstanden waren, dass ihre Ei- oder Samenzelle auch nach ihrem Tod noch
verwendet werden kann, um genetische Nachkommen von ihnen zu zeugen. Die
rechtlichen Eltern sind von diesen Eltern oft grundverschieden. Der Phantasie
und dem menschlichen Willen sind hier kaum Grenzen gesetzt.

So hat
die Medizin technisch die Möglichkeit eröffnet, auf dem Weg der künstlichen
Befruchtung Kinder zu zeugen, die als Kinder einer Mutter zu Welt kommen, deren
genetische Mutter die Großmutter oder deren genetischer Vater der Großvater
ist. Wenn eine Frau die Eizelle ihrer Mutter verwendet, um selbst Mutter zu
werden, ist sie Mutter und zugleich Halbschwester ihres Kindes. Solche und
ähnlich unnatürliche Abstammungs- und Verwandtschaftsverhältnisse können durch
die Nutzung der heutigen medizinischen Möglichkeiten entstehen.

So
berichtete die kanadische Zeigung „Globe and Mail”, am 13. November vergangenen
Jahres über den Fall einer Frau, die von einem Samenspender gezeugt wurde, und
selbst Mutter von sechs Kindern wurde, die zugleich ihre Halbgeschwister sind.
Ihre Kinder stammten von dem selben Vater wie die Mutter ab. Die Mutter hatte
für die künstliche Befruchtung die Samenzellen ihres eigenen Vaters verwendet,
der zugleich Vater und Großvater ihrer eigenen Kinder wurde.

Das
Sprengen natürlicher Grenzen durch die Hilfe der modernen Medizin wirft eine
Vielzahl von Fragen und Problemen auf. Eine zentrale Frage, die sich in allen
Fällen stellt, ist die Frage nach dem Recht des Kindes. Hat das Kind ein Recht,
als ein Kind von Eltern geboren zu werden, die auch die genetischen Eltern
sind? Oder dürfen Frauen und Männer Eltern werden, indem sie nach Belieben
andere biologische oder genetische Mütter und Väter gebrauchen? Hat ein Kind
das Recht von Eltern auf die Welt zu kommen, dessen Mutter oder Vater nicht
schon bei der Zeugung längst verstorben war? Hat ein Kind ein Recht auf die natürliche Eltern, Mutter und Vater,
die auch in seiner Lebenswirklichkeit seine Mutter und sein Vater sind, oder kann ihm ein solches Recht vorenthalten werden?

Diese
und eine Vielzahl weiterer Fragen stellen sich, weil es mittlerweile offenbar
eine wachsende Zahl von Fällen gibt, in denen die natürlichen Grenzen bei der
Entstehung der Elternschaft auf dem Wege der künstlichen Befruchtung zum Teil
weit überschritten werden. Zu diesen Fragen gehört auch die Frage nach der
Identität eines Kindes und Menschen, die in der Vergangenheit stets auch maßgeblich
auf der Herkunft und Beziehung zu seinen natürlichen Eltern beruhte. Die Frage
nach der Identität spielt eine zunehmende Rolle bei Menschen, die auf dem Wege
der künstlichen Befruchtung gezeugt wurden und beispielsweise nicht wissen, wer
ihre genetischen Väter sind. "Wer bin ich, woher komme ich?", lauten
die Fragen dieser Kinder oft, wenn sie Heranwachsende oder Erwachsene sind.

Die
Überschreitung natürlicher Grenzen bei der Entstehung der Elternschaft bekommt
auch in all den Fällen eine besondere Brisanz, in denen sie mit der
Beliebigkeit verbunden wird, mit denen die natürliche Bindung zwischen Mann und
Frau durch geschlechtsneutrale Bindungen und sogenannte gleichgestellte
Lebenspartnerschaften ersetzt wird, wie es jetzt auch in Österreich angestrebt
wird. Dies wird an einem Fall deutlich, über den zenith berichtet. So
verweigerte vor kurzem Irlands High Court einem Vater seine Rechte als Vater.
Sein Sperma war für eine künstliche Befruchtung gespendet und von einem
lesbischen Paar verwendet worden. Dies führte zur Geburt eines Sohnes. Der
biologische Vater, ein Homosexueller, wollte seinen Sohn besuchen. Dies wurde
ihm verweigert und er versuchte, seinen Willen auf gerichtlichem Wege
durchzusetzen. Der Richter lehnte es jedoch ab, dem natürlichen Vater
Besuchsrechte einzuräumen. Er entschied, dass das lesbische Paar als ein
de-facto-Ehepaar betrachtet werden könne – mit den Rechten, die unter die
europäische Menschenrechtskonvention fallen. Wie das Kind darüber einmal denken
wird, wenn sich sein eigenes Bewusstsein und sein Anspruch auf ein Recht zur
natürlichen Identität entwickelt haben wird, ist eine der vielen Fragen, die
sich schon alleine aus diesem Fall ergeben.

Fälle
dieser Art werden zwangsläufig zunehmen. Künstliche Befruchtung, Lebensgemeinschaften
beliebiger Art zwischen Männern und Frauen, und der Wille, natürliche Grenzen
in vielerlei Hinsicht zu Überschreiten, werden kaum Probleme lösen, aber viele
Probleme schaffen, solange Ethik und Moral als eine weltanschauliche
Beliebigkeit gesehen werden.

Aus dem
berechtigten Anliegen von Mann und Frau, Eltern zu werden, entstehen Kinder, die
zu willkürlichen Nachkommen von Personen gemacht werden, weil die Phantasie und
Begierden des Menschen nicht vor natürlichen Grenzen halt macht. Aus der
berechtigten Antidiskriminierung von Homosexuellen und Lesben heraus wird die
Lebensform einer Pseudo-Ehe als ein Lebensmuster geschaffen, weil der Mensch
die menschliche Partner- und Nachkommenschaft zum freien Spiel der Kräfte
seiner Neigungen und Orientierungen macht.

Man muss
längst kein Traditionalist, kein Erzkonservativer oder Rechter sein, es reicht
aus, ein moderner Mensch zu sein, der mit kritischem Verstand und Vernunft
Fragen stellt und befürchtet, dass solche "freizügigen" und
ungebremsten Entwicklungen in die soziale Anarchie hineinführen können. Wir
leben schon jetzt in einem Labyrinth sozialer Strukturen, die weder den Kindern
noch den Eltern zuträglich sind. Ist dies nicht auch eine Frage der
Verantwortung gegenüber der nachfolgenden Generation und eine Frage der
Generationengerechtigkeit, ob wir den Kindern eine sozial geordnete Welt
hinterlassen? Darf dieser Weg weiter gegangen werden? Wer fragt die Kinder? Wer
fragt, ob nicht die Kinder zu befragen sind. Die Kinder werden uns einst
fragen! Die Kinder werden auch fragen, warum wir nicht gefragt haben. Sie
werden die Erben unserer sozialen Ordnung oder unseres sozialen Chaos sein! Sie haben es verdient,
dass wir ihnen keine Erblast hinterlassen.

Sollten
wir dieses Recht des Kindes nicht in das Grundgesetz schreiben?

Leserbriefe

Danke für den interessanten Artikel! Die Möglichkeiten der Medizin und Gen-Technik werden
immer abstruser! Designer-Babys werden immer mehr forciert, Babys mit
Krebs-Genen werden bereits identifiziert und abgetrieben!

Die
"In-vitro"-Babys sind ernst und lachen wenig gegenüber anderen
Kindergruppen.

Wir können nur hoffen und beten, dass unsere
Welt nicht eine Spielwiese für Design-Babys-, Klon- und Chimären-Erzeuger
wird!

Dr. Josef Preßlmayer, Österreich

email: Josef.Presslmayer@gmx.at

Web: www.lebensschutzmuseum.at

und keiner stellt sich die Frage, ob die Clone Zombies sind? wie Dr. Josef Preßlmayer, Österreich schreibt Die "In-vitro"-Babys sind ernst und lachen wenig gegenüber anderen Kindergruppen. Es heißt in den letzten Tagen wird die Kälte zunehmen. Man sollte dieses Babys auf Ihre Gefühlswelt untersuchen

http://q2deso.de/