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Zeitungsverleger betreiben gesetzliche Beschränkung des Zugangs auf Internet-Information

16.05.08

Zeitungsverleger betreiben gesetzliche Beschränkung des Zugangs auf Internet-Information

Keine Filmarchive für den Gebührenzahler durch das öffentlich-rechtliche Fernsehen
von Kurt J. Heinz

(MEDRUM) Wie die ARD-Sendung Panorama gestern Abend berichtete, soll der freie Zugang von Fernsehzuschauern zu den Informationen, die das öffentlich-rechtliche Fernsehen für seine Gebührenzahler und Zuschauer bereithält, künftig beschnitten werden. So gibt es Bestrebungen, dem Fernsehzuschauer und Verbraucher per Gesetz den Zugang auf Fernsehprodukte, die mit seinen Gebühren finanziert wurden, künftig nur noch sehr begrenzt möglich zu machen.

Hierfür setzt sich der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV ) ein. "Verleger in der Offensive - Online-Filmarchive der ARD sollen gelöscht werden", so charakterisierte Panorama die Vorgänge der Verlegerlobby, die derzeit offensichtlich Abgeordnete des Deutschen Bundestages "bearbeitet". Dass dieses Informationsangebot durch den Gebührenzahler finanziert wurde und ihm dadurch der Zugang zu Information beschnitten wird, für die er selbst bezahlt hat, scheint die Zeitungsverleger wenig zu interessieren.

Ebenso wenig scheint es die Lobbyisten zu interessieren, dass das öffentliche-rechtliche Fernsehen einen Informationsauftrag hat, dem eine hohe Bedeutung für die Gewährleistung der Informationsfreiheit in der Demokratie zukommt. Die Information der Öffentlichkeit soll ganz bewusst zu einem guten Teil in öffentlich-rechtlichen Anstalten und nicht vollständig in privaten Händen liegen. Was passieren kann, wenn Aufgaben von hohem Rang für die Allgmeinheit in die Hände der so oft gerühmten Privatisierung kommen, ist aus den Entwicklungen und Debatten um Post, Bahn und Energiekonzernen zu sehen. Dann geht es in erster Linie um die eigene Rechnung und weniger um Bedürfnisse des Verbrauchers, Bürgers und Gemeinwohls. Aber auch das interessiert den BDZV kaum, er ist den Zeitungsverlegern, nicht aber dem Allgemeinwohl verpflichtet.

Welches Interesse hat also der BDZV daran, dem Gebührenzahler das zu beschneiden, was mit seinen Gebühren bezahlt wurde? Will er etwa auf kaltem Wege die journalistische Konkurrenz und Kompetenz des öffentlich finanzierten Fernsehens beseitigen, weil er selbst den Markt Internet sucht? Welches Verständnis von Rechten in der Demokratie und der Bedeutung von Informationsfreiheit hat der BDZV? Es ist weiter zu fragen, ob sich Abgeordnete im Deutschen Bundestag und die Regierungschefs der Länder von den Zeitungsverlegern vor den Karren der Verlegerlobby spannen lassen? Und schließlich ist zu fragen, ob sich dies der Gebührenzahler und Bürger gefallen lassen will?

Gebührenzahler und Bürger sollten sich also rechtzeitig zur Wehr setzen, um den unbeschränkten Zugang auf Information beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen aufrecht zu erhalten. Das dient der Informationsfreiheit, stellt sich einer einseitigen, privatwirtschaftlichen und proifitorientierten Nutzung der Medien entgegen und dient dem Gemeinwohl.

 


Ein Brief, der sich an den Ministerpräsidenten einer Landesregierung wendet und darum bittet, sich den Bestrebungen des BDZV entgegen zu stellen und sich für die Erhaltung des öffentlich rechtlichen Informationsangebotes einzusetzen, finden Sie hier:
-> Brief

 

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