Unterrichtung in Familienschule wegen Christlichen Glaubens ist wie Fahren unter Alkoholeinfluss
von Kurt J. Heinz
(MEDRUM) Was es heißt, sich dem Willen eines Schulamtsdirektors zu widersetzen, erfuhr gestern das Elternpaar Rosemarie und Jürgen Dudek bei der Urteilsverkündung des Landgerichtes Kassel: Wer sich als Eltern wegen des christlichen Glaubens dem Unwillen des Schulamtsdirektors widersetzt, eine Beschulung außerhalb einer öffentlichen Schule zu genehmigen, geht für drei Monate in das Gefängnis. Der Staatsanwalt hat während des Verfahrens das Akademiker-Ehepaar mit einem Autofahrer verglichen, der beteuere, auch in Zukunft immer wieder unter Alkohol am Steuer zu sitzen. Wie ist dieses Urteil zu verstehen?
Das Elternpaar Rosemarie und Jürgen Dudek entschied sich wegen seiner christlichen Glaubensüberzeugung dafür, seine Kinder nicht in die öffentliche Schule zu schicken, sondern sie zu Hause selbst als Familienschule zu unterrichten. Dazu stellten die Eltern einen Genehmigungsantrag beim Schulamt. Der Schulamtsdirektor weigerte sich aber schon seit geraumer Zeit, den Antrag der Eltern zu genehmigen und hatte Strafantrag gestellt. Dennoch hielten die Eltern daran fest, ihre Kinder in Eigenregie zu unterrichten, weil sie ihre Kinder "nicht einer Umgebung anvertrauen wollten, in der Jesus Christus keinen Platz hat", erklärt Jürgen Dudek die Gründe für diese Haltung. Deswegen wurden die Eltern durch das Amtsgericht Eschwege im letzten Jahr zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 60 Tagessätzen verurteilt. Dagegen legte der Staatsanwalt Berufung ein, weil ihm die Geldstrafe als zu milde erschien. Er wollte dreimonatige Haftstrafen (MEDRUM-Bericht v. 18.06.08). Deshalb fand gestern die Berufungsverhandlung beim Landgericht Kassel unter Vorsitz des Vizepräsidenten des Landgerichtes statt. Das Ehepaar Dudek hatte zwar keinen Verteidiger an seiner Seite, es wurde jedoch von allen sieben Kindern begleitet, darunter auch die jüngste, gerade acht Monate alte Tochter Sulamith.
Das Ehepaar stand bei seiner Entscheidung für die Familienschule zwar nicht unter Einfluss des Alkohols, sondern unter Einfluss seines festen christlichen Glaubens, aber aus Sicht des Staatsanwaltes und Richters kommt es darauf nicht an, ob man wegen des Alkohols oder wegen der christlichen Überzeugung gegen ein staatliches Gebot handelt. Mit Blick auf den Vergleich mit einem alkoholisierten Autofahrer ist es offensichtlich auch nicht erheblich, ob die Eltern grundsätzlich zum Schaden oder zum Wohl von Menschen handeln; dabei sei hier unterstellt, dass der Richter dem christlichen Glauben nicht die gleiche gefährliche und darum kriminelle Wirkung wie dem Alkohol zuschreibt. Auch die Tatsache, dass die Eltern Dudek im konkreten Fall dem Wohl ihrer Kinder sehr gedient haben, hatte für den Urteilsspruch keine ausschlaggebende Bedeutung. Der Schulamtsdirektor hätte sicher große Mühe nachzuweisen, dass er bei einem Lehrwettstreit zwischen der Unterrichtung an einer öffentlichen Schule mit der Unterrichtung durch die Eltern Dudek als Sieger hervorgehen würde. Dies zeigte sich beim ältesten Sohn des Elternpaares. Für den Erwerb des Realschulabschlusses waren die Eltern bereit, ihren Sohn Jonathan (15) für vier Monate die öffentliche Schule besuchen zu lassen. Der Jugendliche wies dabei eindrucksvoll nach, dass die langjährige Unterrichtung seiner Eltern von erster Güte war. Er wurde am Ende des Schuljahres zusammen mit einer Mitschülerin als Schulbester geehrt! Aber auch dieser außergewöhnliche Erfolg der elterlichen Unterrichtung war unbedeutend.
Für die Juristen scheint hingegen alleine entscheidend zu sein, dass sich das Akademikerpaar der beharrlichen Weigerung des Schulamtsdirektors hartnäckig widersetzt, die Unterrichtung in ihrer häuslichen Familienschule zu genehmigen. Um dies zu verdeutlichen, hat er wohl den Vergleich der „hartnäckigen“ Eltern mit dem „hartnäckigen“ Autofahrer gewählt. Deswegen verurteilte das Landgericht jetzt beide Elternteile zu Haftstrafen von jeweils drei Monaten ohne Bewährung. Er folgte damit dem Antrag des Staatsanwaltes. Man kann dieses Urteil letztlich verstehen als eine Verurteilung wegen eines Aktes des Widerstands gegen die Staatsgewalt, Staatsgewalt hier verkörpert in der Unwilligkeit des Schulamtsdirektors, der christlich fundierten "Eltern- oder Familienschule" die Genehmigung zu erteilen.
Bei diesem Urteil wird zugleich auch am konkreten Fall deutlich, dass Art 6 des Grundgesetzes, der die Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt, im Vergleich mit dem Gehorsam gegenüber dem Schulamtsdirektor ebenso nur von nachrangiger Bedeutung ist wie das Kindeswohl. Denn auch die dreimonatige Haftstrafe für die Eltern dürfte weder dem Wohl der Familie im Allgemeinen noch dem Wohl der Kinder im Besonderen dienlich sein. Dennoch, wie dieses Urteil zeigt, muss das Wohl der Familie und Kinder hinter dem unbeugsamen Willen des Schulamtsdirektors und seiner Weigerung, die häusliche Unterrichtung zu genehmigen, zurückstehen. Deswegen hielt der Richter eine Verurteilung zur Haftstrafe für unumgänglich.
Allerdings war der Richter bereit einzuwilligen, dass die Eltern die Haftstrafen nicht sofort antreten müssen, sondern nacheinander antreten dürfen, damit die Betreuung der Kinder durch einen Elternteil gewährleistet ist. Die Elternteile werden damit jeweils für die Dauer von drei Monaten zum Alleinerziehenden von 7 Kindern mit gleichzeitiger Betreuung des Ehepartners als Gefängnisinsasse. Schon zum Wohl der Kinder ist zu wünschen, dass sie dies ebenso erfolgreich durchstehen, wie sie es bisher geschafft haben, ihre Kinder in der Familienschule so erfolgreich zu unterrichten.
Letztlich ist der Versuch des Staatsanwaltes, die Strafe durch den Vergleich mit dem alkoholisierten Autofahrer einsichtig zu machen, wohl so zu verstehen: Die Beteuerung, seine Kinder wegen des christlichen Glaubens auch künftig selbst unterrichten zu wollen, ist dasselbe wie die Beteuerung, sich auch künftig unter Alkholeinfluss ans Steuer zu setzen, weil sich beide einer staatlichen Anordnung widersetzen. Dies zu verurteilen, ist unumgänglich.
Eltern müssen dem Schulamtsdirektor eben mehr gehorchen als Gott.
Zum Verhältnis zwischen -> Ordnung und Humanität
Information zu Artikel 6, Grundgesetz -> Auszug
MEDRUM-Artikel -> Müssen Mutter und Vater von 7 Kindern wegen Verletzung der Schulbesuchspflicht drei Monate ins Gefängnis?
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Leserbriefe
Urteilsbegründung
1. Ich fände es wichtig, das Aktenzeichen des Urteils zu veröffentlichen, damit man nachfragen kann und ggf. auch dem Richter einen Brief schreiben kann.
2. Frage: Geht das Urteil in Revision vor das Verfassungsgericht? Werden die Eltern von jemand dabei unterstützt?
Relgiöse Eiferer
ich kann mich dem ersten Leserbriefschreiber nur anschießen in der Forderung nach dem Aktenzeichen. Da könnte man dann sich selbst ein Urteil bilden über die Begründung für das Urteil. Dieser Artikel ist leider sehr einseitig und wenig informativ. Mir fehlt zum Beispiel ein Verweis auf genehmigte Hausschulen. Gibt es die, wenn ja, wo und wie viele. Weshalb fehlt es dem Schulamtsdirektor an Einsicht. Wenn seine Kollegen die Hausbeschulung dulden würden, wäre der Vorwurf gerechtfertigt, wenn nicht steht doch die Frage im Raum, weshalb die Hausbeschulung generell sich in Deutschland nicht durchsetzt. Dass in (den meisten) deutschen Schulen Jesus Christus keinen Platz mehr hat ist richtig und sehr bedauerlich, doch mit diesem Artikel outet sich der Verfasser (und die Redaktion: "redaktionell berichtigte Fassung") nur als religiöser Eiferer und nicht als verantwortlicher, informierender Journalist.
Hinweise zur Leserzuschrift "Religiöse Eiferer"
Sehr geehrter Leser,
wenn Sie Auskünfte zum Urteil und seiner Begründung haben wollen, können Sie sich an das Landgericht Kassel wenden.
Anschrift: 34117 Kassel, Frankfurter Straße 7
Auskünfte über Schulunterricht zu Hause kann Ihnen zum Beispiel der Verein Schulunterricht zu Hause e.V. erteilen.
Anschrift: D-63303 Dreieich, Buchwaldstr. 16
Zu den Beweggründen des Schulamtsdirektors können keine Angaben gemacht werden. Sein Amt hat es abgelehnt, eine Genehmigung mit dem Antragsteller zu erörtern. Vergleichen Sie die Berichterstattung vom 18., 19. und 23.06.08.
Für Information aus dem Bereich des Schulamtes können Sie sich wenden an das
Staatliche Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg
und den Werra-Meißner-Kreis
Anschrift: 36179 Bebra, Rathausstraße 8
Zu Ihrer Anmerkung "Religiöse Eiferer"
Wenn Sie es sich schon nicht versagen wollen, aus einem Artikel Rückschlüsse auf die Person des Verfassers zu ziehen, um Ihre Erkenntnisse über charakterliche Züge eines Autors dem Leserkreis zu präsentieren, sollten Sie derartige Gepflogenheiten und persönliche Urteile für andere Leser wenigstens nachvollziehbar begründen.
Ein Stil, der die negative Personifizierung betreibt, wird aber grundsätzlich nicht als Beitrag zur Sache gesehen und ist in diesem Forum generell nicht willkommen.
Der von Ihnen als religiöser Eiferer bezeichnete Autor besitzt jedoch die nötige Gelassenheit, um Ihren Beitrag hier zu ertragen und stehen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Redaktion
Karl Heine
Obiger Artikel hat mich sehr
Obiger Artikel hat mich sehr betroffen gemacht.
Leider handelt es sich hier um keinen Einzelfall.
Es wird aber hier sehr deutlich, dass wenn entschiedene Christen ihre Glaubensüberzeugung staatlichen Behörden klar zum Ausdruck bringen - diese auch mit Verfolgung rechnen müssen.
Diese gibt es wohl nicht nur im Ausland, sondern wohl mittlerweile auch Deutschland.
Jesus Christus, der Herr möge diese Familie schützen und ihr Trost sein!
Heimbeschulung nicht durchsetzbar
Davon hatte ich schon mehrfach erfahren.Ich bewundere - selbst Christin - die entschiedene Haltung dieser Eltern. Aber es hat mich empört, dass hier (Anmerkung der Redaktion: durch den Staatsanwalt während des Verfahrens) ein Vergleich gewählt wurde zwischen Schulverweigerung und Autofahren unter Alkohol, der so nicht gerechtfertigt ist. Im letzeren Fall geht es hier um den Schutz von Leben und Gesundheit im Strassenverkehr. Im übertragenen Sinne kann das auch bei Heimbeschulung zutreffen, denn wenn Kinder hier mit zweierlei Mass konfrontiert werden, Schule sagt so und Eltern sagen so ... nicht immer sind Kinder dann schon reif genug, sich eine eigene Meinung zu bilden. Das schafft Unruhe sowohl in der Kinderseele und im Elternhaus. Von daher kann ich die Standhaftigkeit der Familie verstehen.
Soviel ich weiss,ist die Genehmigung an Hausunterricht an strenge Prüfung des Einzelfalls gebunden auch gerade da, wo ich an Behinderte denke. Warum sonst macht man sich die Mühe, Rollstuhlfahrer - Schüler jeden Morgen abzuholen in die Schule ? Manches Kind würde vielleicht leichter lernen in seiner eigenen Umgebung, denn Ortsveränderung verlangt ja auch Energieaufwand. ... Für Kontaktpflege bieten sich Freizeitgruppen und Vereine an. Ich kenne ein ausländisches Paar, das macht auch Unterricht zu Hause nach staatlichem Lehrplan und es geht auch. Prüfung erfolgt wohl an einer öffentlichen Schule. Wo ist denn bloss in Deutschland das Problem, das gegen Heimschule spricht ? Politische Kontrolle durch die Hintertür ? Scharfer Ausdruck, aber ich weiss es nicht anders zu sagen. Alles Gute dem standhaften Ehepaar und Gottes Segen !