01.08.08
Unterhaltsanspruch geschiedener Frauen muss zurückstehen, wenn neue Ehefrau Kinder zu betreuen sind
Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) präzisiert neues Unterhaltsrecht
(MEDRUM) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehefrauen eingeschränkt. Wenn die neue Frau ein kleines Kind zu versorgen hat, gehe ihr Anspruch im Regelfall vor, entschieden die Richter in Karlsruhe.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem gestern verkündeten Urteil im Falle einer Wiederheirat die Rechte des neuen Ehepartners gestärkt. Trotz langer Dauer der Ehe könne der Anspruch der neuen Frau vorgehen, wenn sie ein kleines Kind zu versorgen habe.