Als das Bundeskabinett gestern die Ausweitung des Euro-Rettungsschirms absegnete, ließ es die entscheidende Frage offen. Paragraf 1, Absatz 4 regelt die Mitspracherechte des Parlaments bei künftigen Hilfsaktionen - doch an dieser Stelle findet sich in dem Beschluss nur eine Klammer mit drei Punkten. Die Regierung will bei diesem heiklen Punkt keine Vorgaben machen.