Sie sind hier

Hohe Wahlbeteiligung bei Liechtensteiner Volksentscheid über Partnerschaftsgesetz


17.06.11

Hohe Wahlbeteiligung bei Liechtensteiner Volksentscheid über Partnerschaftsgesetz

Vox Populi: Gesetz überflüssig - Familien fördern statt homosexueller Paare

(MEDRUM) Vom 17. bis 19. Juni 2011 stimmen die Bürger des Fürstentums Liechtenstein darüber ab, ob in Liechtenstein ein Partnerschaftsgesetz für homosexuelle Partnerschaften in Kraft gesetzt wird. Bis zum Abend des 17. Juni gaben bereits fast 70 Prozent der Stimmberechtigten ihr Votum ab. Die überwiegende Mehrheit bevorzugte Briefwahl. Am 19. Juni wird die Möglichkeit zur Stimmabgabe mit Öffnung der Wahllokale von 10.30 bis 12.00 Uhr beendet.

ImageDie Initiative für ein Bürgerreferendum ging von der Vereinigung "Vox populi" einiger Bürger aus, die ein Referendum gefordert hatten, weil nach ihrer Auffassung die einstimmige Entscheidung des Liechtensteiner Parlamentes, ein Partnerschaftsgesetz in Kraft zu setzen, nicht den Bürgerwillen repräsentierte. Vox Populi hatte dazu erklärt:

"Bei diesem Resultat von «Volksvertretung» zu sprechen, spottet jeglicher Beschreibung: Wer den tatsächlichen Puls des Volkes fühlt, der wird feststellen, dass es zu dieser Vorlage eine Vielzahl kritischer Stimmen und ablehnender Kräfte gibt - welche von den «Volksvertretern» in der gesamten Diskussion schlicht ausgeblendet wurden".

Vox Populi vertritt die Auffassung, daß ein solches Gesetz überflüssig ist und stattdessen Ehe und Familie privilegiert werden sollen.  Wörtlich stellte Vox Populi fest:

"Die Aufgabe des Staates ist es Familien zu fördern. Denn Familien mit Kindern sind unsere Zukunft. Das ist bei einem gleichgeschlechtlichen Paar nicht möglich. Deshalb dürfen gleichgeschlechtliche Paare nicht speziell durch den Staat gefördert werden wie Ehepaare und Familien."

Vor diesem Hintergrund empfahl die Initiative den Liechtensteiner Bürgern, sich beim Volksentscheid gegen die Einführung des Partnerschaftsgesetzes auszusprechen, das zuvor bereits vom Landtag ohne Gegenstimme verabschiedet worden war. Alle relevanten Fragen ließen sich zivilrechtlich klären, wie das bei Konkubinatspaaren auch der Fall sei, so Vox Populi. Ähnliche Verhältnisse wie sie Vox Populi vorschweben, gibt es in Frankreich.