12.05.11
Volker Beck und die Grünen fordern Entschädigungszahlungen für Homosexuelle
Magnus-Hirschfeld-Stiftung soll Entschädigungszahlungen organisieren und Gelder aus der Staatskasse auszahlen
(MEDRUM) Volker Beck und die Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen haben einen Beschlußantrag in den Bundestag eingebracht, in dem Entschädigungszahlungen aus der Staatskasse an Homosexuelle gefordert werden, die nach 1945 wegen homosexueller Handlungen verurteilt wurden.
Im Beschlußantrag (Drucksache 17/4042) fordern die Unterzeichner, die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, der die gesetzliche Rehabilitierung und Entschädigung der Menschen vorsieht, die nach 1945 in Deutschland aufgrund einer Strafbestimmung gegen homosexuelle Handlungen verurteilt wurden, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte als menschenrechtswidrig anzusehen ist. Homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen waren bis 1969 als "Unzucht zwischen Männern" strafbar. Ihre Strafbarkeit wurde im Rahmen der Großen Strafrechtsreform zusammen mit der Strafbarkeit von Ehebruch und Kuppelei abgeschafft. Die Entschädigung und Rehabilitation der ehemals etwa wegen Ehebruch und Kuppelei verurteilten Menschen wird im Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen nicht gefordert.
Nach Vorstellung der Grünen soll die Entschädigung mindestens den Umfang haben, wie sie im Gesetz für die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) für Schäden durch eine ungerechtfertigte strafgerichtliche Verurteilung vorgesehen ist.
Das StrEG legt fest, daß Entschädigungen aus der Staatskasse zu zahlen sind. Über den Umfang sagt das StrEG:
Bündnis 90 / Die Grünen fordern in ihrem Beschlußantrag, daß die „Magnus-Hirschfeld-Stiftung“ mit der Organisation und Auszahlung der Entschädigung betraut werden soll. Für die Einrichtung der Magnus-Hirschfeld-Stiftung hat die Bundesregierung im Einzelplan der Justiz-Ministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger Ende 2010 einen Betrag von 10 Millionen Euro im Bundeshaushalt für den Aufbau der Stiftung verfügbar gemacht. Angaben, in welchem Umfang weitere Kosten für die Zahlung von Entschädigungsleistungen auf den Steuerzahler zukommen, werden im Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen nicht gemacht.
Falls der von den Grünen eingebrachte Gesetzesantrag erfolgreich ist, würden Homosexuelle privilegiert. Homosexuelle hätte Anspruch auf Entschädigung wegen einer Verurteilung aufgrund ehemals verbotener sexueller Handlungen, während Heterosexuellen keine Entschädigung wegen einer Verurteilung bestimmter, früher strafbarer sexueller Handlungen gewährt werden würde.
Zu den unterzeichnenden Abgeordneten gehören:
Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Kai Gehring, Ingrid Hönlinger, Uwe Kekeritz, Maria Klein-Schmeink, Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Tom Koenigs, Monika Lazar, Agnes Malczak, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg, Hans-Christian Ströbele, Dr. Harald Terpe, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler. Für die Fraktion unterzeichnete Renate Künast und Jürgen Trittin.
Der schwul lebende SPD Politiker Klaus Wowereit sprach sich bereits beim Christopher Street Day 2009 in Berlin für eine Rehabilitierung derjenigen aus, die bis 1969 nach dem strafrechtlich belangt wurden und hatte Entschädigungen und Rentenregelung gefordert.
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Leserbriefe
Keine Zahlungen
Ich bin dagegen. Was soll die Sache denn? Keine Zahlung, basta!
Immer neue Sonderwünsche und Extrawürste
Immer neue Sonderwünsche und Extrawürste verlangen die Grünen und der "Lesben- und Schwulenverband". Und die Steuerzahler sollen zahlen und das Maul halten. Wehe es wagt mal einer zu widersprechen, dann wird er gleich als "Rechter" oder "Nazi" beschimpft. Das ist es, was diese Leute unter Demokratie und Toleranz verstehen... Gute Nacht, armes Deutschland!
PS: Wie wäre es, wenn mal jemand den Wählern im Land erzählt, dass
Rückwärtsgerichtete Entschädigungsforderungsforderungen
Wenn diese rückwärtsgerichtete finanz. Entschädigungsforderung akzeptiert wird, dann können auch viele, heute Erwachsene, ebenso Entschädigungszahlungen einfordern, die durch rigorose Verfügungen durch die Naziherrschaft erhebliche finanz. Einbußen hinnehmen mußten. Die Nazis handelten nämlich radikal konsequent, als z.B. mein Vater, obwohl er bis 1941 bei der Deutschen Bank als Beamter tätig war und er sich weigerte (als Einziger) der NSDAP beizutreten, die Nazis meinen Vater durch Nichtbeförderung bestraften, was sich auf die Dauer in unserer sehr großen Familie als sehr spürbare finanz. Einbuße bemerkbar machte. Die Nazis waren sowieso auf unsere Familie schlecht zu sprechen, weil wir trotz aller Diskriminierung unverdrossen und treu zu unserer kath. Kirche hielten. Könnten wir noch lebenden 9 Kinder wegen der in der Nazizeit erlittenen erheblichen finanz. Benachteiligung, ähnlich wie Volker Beck es für seine Leute nachträglich einfordert, dann nicht ebenso nach gleichem Maßstab verlangen? Vor dem Recht sind doch alle gleich. Oder sind Volker Beck und die, für die er eintritt, etwa "gleicher"? Oder soll ich ins Spiel bringen, was wir, wie viele andere (damalige) Kinder durch den erlittenen Bombenkrieg, den wir ja nun wirklich nicht angezettelt hatten, an traumatischen Auswirkungen durchgemacht haben? Ist das etwa nichts gegenüber dem, was Herr Beck da vorbringt ?
Entschädigungszahlung für Homos aus Steuermitteln
Volker Beck und seine Ideologie ist ja nichts neues. Politisch hat er ja auch keine Aussage. Jetzt outet sich die grüne Politik und wer denen jetzt nicht auf die Finger klopft, wird sich wundern, wer und was sich in Zukunft alles diskriminiert fühlt...
http://www.agensev.de
Homomanie
Volker leidet ganz offensichtlich an Homomanie.
Unglaublich
Ich bin dagegen! Wenn, dann lieber Geld für Opfer von Gewalt der heutigen Zeit. Da gibt es vieeele!
lächerliche Homosexuellenentschädigung
Gibt es eine Möglichkeit, wie wir als Steuerzahler gegen diese unmöglichen und frechen Forderungen vorgehen können? Es ist sehr wichtig Widerstand zu leisten, sonst wird es sehr bald steil bergab gehen mit unserem Land!