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DIE LINKE will Arbeitgeberrechte der Kirchen einschränken


12.05.11

DIE LINKE will Arbeitgeberrechte der Kirchen einschränken

Forderung nach geringeren Loyalitätspflichten, Streikrecht und Ausweitung des Diskriminierungsverbots zugunsten der Interessen der Beschäftigten

(MEDRUM) Die Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE hat eine Beschlußvorlage in den Bundestag eingebracht, mit dem die Rechte der Kirchen als Arbeitgeber und die Zulassung religiöser Beweggründe für die Gestaltung ihrer Beschäftigungsverhältnisse zugunsten der Beschäftigten eingeschränkt werden sollen.

Im Beschlußantrag unter der Überschrift "Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen stärken" (Drucksache 17/5523) kritisiert die Linkspartei:

Betriebliche Mitbestimmungsrechte, das Recht zur Bildung arbeitsrechtlicher Koalitionen (Gewerkschaften) und das Tarifvertragsrecht gelten lediglich eingeschränkt, das durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) grundrechtlich gewährleistete Recht des Arbeitskampfs (Streik) soll nach der überwiegenden Rechtsprechung ebenfalls nur beschränkt zur Anwendung kommen. Beschäftigten der Kirchen, kirchlichen Einrichtungen und konfessionellen Wohlfahrtsträger kann unter Berufung auf weitreichende Loyalitätsobliegenheiten, die sich auch auf ihr außerdienstliches Verhalten erstrecken sollen, einfacher als im öffentlichen Dienst und in privaten Unternehmen gekündigt werden.

Daher fordert die Linkspartei im Wesentlichen, die Kirchen generell unter das "kollektive Arbeitsrecht" zu stellen, das Streikrecht für alle Beschäftigten einzuführen, Kündigungen wegen außerdienstlichen Verhaltens nur noch in eng begrenzten Fällen zuzulassen und das Diskriminierungsverbot gemäß EU-Gleichbehandlungsrichtlinie auszuweiten.

Die übergeordnete Zielrichtung des Beschlußantrages wird aus folgender Aussage deutlich: "Jenseits des Bereichs der verkündungsnahen Tätigkeitsfelder im engeren Sinne müssen die religiösen Motive des kirchlichen Arbeitgebers, die nach der bisherigen Rechtsprechung das Vorliegen eines sozialen Kündigungsgrundes begründen können sollten, grundsätzlich hinter den grundrechtlich geschützten Interessen der betroffenen Beschäftigten zurücktreten."

Im Sinne dieser Zielsetzung soll die Bundesregierung durch den Bundestag aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Der Antrag der Linkspartei steht heute auf der Tagesordnung des Bundestages.