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Ja oder Nein zum Ermächtigungsgesetz für die Selektion menschlichen Lebens?


15.03.11

Ja oder Nein zum Ermächtigungsgesetz für die Selektion menschlichen Lebens?

Erste Lesung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) im Bundestag am 7. April 2011

(MEDRUM) Am 7. April 2011 soll die erste Lesung eines Gesetzentwurfes zur Präimplantationsdiagnostik stattfinden. Diese Lesung war zunächst für den 17. März angesetzt, wurde aber wegen der katastrophalen Geschehnisse in Japan auf den 7. April verschoben. Dies gewährt den an der Debatte Beteiligten und Interessierten zusätzlich 20 Tage Zeit, sich mit der Thematik zu befassen und zu äußern.

Ethisches Entscheidungsproblem ist die Selektion und Vernichtung von Embryonen

In einer Information des Bundestages zur Ankündigung der Ersten Lesung heißt es: "Dürfen Embryonen, bevor sie für eine künstliche Befruchtung verwendet werden, auf Erbkrankheiten untersucht werden? Auf diese Frage müssen die Abgeordneten des Deutschen Bundestags in den kommenden Monaten eine Antwort finden." Diese Information ist grob irreführend. Denn sie verschleiert das ethische Entscheidungsproblem der PID, das sich nicht durch die Untersuchung von Embryonen stellt, sondern durch den Zweck, der mit der PID verfolgt wird: Es geht dabei um die Selektion von Embryonen, die für gut oder lebenswert befunden werden, und die Ausscheidung derjenigen, die der Untersuchung zufolge von Krankheiten oder Gebrechen bedroht sind und deswegen "im Mülleimer" landen (Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen).

Die eigentliche Fragestellung zum Problem der PID heißt demnach: Dürfen menschliche Embryonen vernichtet werden, wenn befürchtet werden kann, daß der Mensch an einer Erbkrankheit, einer ähnlichen Erkrankung oder Behinderung leiden könnte? Wer ja sagt zur Präimplantationsdiagnostik sagt ja zur Vernichtung menschlicher Embryonen und stimmt damit zu, daß menschliches Leben im embryonalen Stadium in "lebenswertes" und "lebensunwertes" Leben eingeteilt und das für lebensunwert befundene Leben vernichtet wird.

Nein zu einem Ermächtigungsgesetz

Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichtes, Ernst-Wolfgang Böckenförde, weist in einem Kommentar in der FAZ genau auf diese fundamentale Bedeutung des Problems hin. Böckenförde dazu: "Der Staat kann niemanden zu der Entscheidung ermächtigen, ob ein anderer weiterleben darf oder verworfen wird. Die PID ist ein Selektionsinstrument."

Auch Weihbischof Losinger, Mitglied des Deutschen Ethikrates, wies bei der Veröffentlichung der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates auf die Unvereinbarkeit der PID mit dem Grundgesetz hin. Er erklärte: „Die Selektion extrakorporal erzeugter Embryonen ist ein massiver Verstoß gegen Buchstaben und Geist von Grundgesetz und Embryonenschutzgesetz. Die Verwerfung eines Embryos aufgrund eines auffälligen Chromosomenbefundes verstößt gegen das Achtungsgebot der Menschenwürde und das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

Christiane Lambrecht, Sprecherin des Aktionsbündnisses Familie, drückt ihre Betroffenheit in der Debatte um die präimplantationsdiagnostische Selektion von Embryonen in einem Rundbrief treffend aus: "Es geht um Leben oder Tod, um einen Dammbruch in der «Ethik des Lebens» und es betrifft uns alle, auch wenn wir nicht (mehr) in einer Petrischale liegen!"

Der Deutsche Ethikrat hat sich nicht so eindeutig wie die hier genannten Personen geäußert. Wie MEDRUM berichtete, ist er uneins. Von 26 Mitgliedern votierten 13 Mitglieder für eine Selektion von Embryonen, 1 Mitglied unterstützte eine Selektion anhand einer verbindlichen Indikationsliste und 11 Mitglieder lehnten eine Selektion von Embryonen gänzlich ab.

Ein beträchtlicher Teil der Mitglieder des Ethikrates ist also bereit, das menschliche Leben nach "Qualitätsmerkmalen" abzuwägen und es zu verwerfen, wenn es "Qualitätsstandards" nicht erfüllt. Das ist die ethische Tragik, die in einer Zulassung der PID als Selektionsinstrument liegt. Über die darin liegende Ermächtigung, menschliches Leben als "lebensunwert" zu vernichten, kann keine noch so kunstvoll aufbereitete prämimplantationsdiagnostische Rhetorik hinwegtäuschen. Die Zulassung der PID ist eine Art Ermächtigungsgesetz, über "lebenswertes" und "lebensunwertes" Leben zu entscheiden. Nach dem Verfassungsverständnis unserer Grundgesetzes gilt, was Böckenförde dazu sagt: "Der Staat kann niemanden zu der Entscheidung ermächtigen, ob ein anderer weiterleben darf oder verworfen wird."

Initiative "Stoppt PID"

Deshalb setzt sich die Initiative "Stoppt PID" für ein gesetzliches Verbot der PID ein. Ein Verbot der PID heißt: Kein Ermächtigungsgesetz zur Selektion menschlichen Lebens, sondern ein JA zum Menschen, ob mit oder ohne Behinderung.

Die Initiative steht unter Schirmherrschaft des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, sowie des Bundesvorsitzenden der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V., Robert Antretter, und wird von zahlreichen Organisationen und Einzelpersonen unterstützt wird. In MEDRUM besteht die Möglichkeit, die Forderungen der Initiative "online" zu unterstützen:

Online-Unterstützung → "Stoppt PID".


 

Präimplantationsdiagnostik (PID)