Berlin (RPO). Die Dissertation, die der Staatsanwaltschaft Göttingen vorlag, war unsauber entstanden. Sie strotzte vor Plagiaten. Der zuständige Staatsanwalt brachte die Strafbarkeit auf den Punkt: "In dieser Dissertation übernehmen Sie wörtlich, ohne Modifikationen, auf mehreren Seiten ohne Kennzeichnung als wörtliches Zitat, Passagen aus Schriften anderer Autoren, die einer Verwertung der Texte nicht zugestimmt haben."