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Guttenberg und der Fall des Andreas K.

Titel: 
Guttenberg und der Fall des Andreas K.
Quelle: 
Rheinische Post
vom: 
25.02.11
Zum Inhalt: 

Berlin (RPO). Die Dissertation, die der Staatsanwaltschaft Göttingen vorlag, war unsauber entstanden. Sie strotzte vor Plagiaten. Der zuständige Staatsanwalt brachte die Strafbarkeit auf den Punkt: "In dieser Dissertation übernehmen Sie wörtlich, ohne Modifikationen, auf mehreren Seiten ohne Kennzeichnung als wörtliches Zitat, Passagen aus Schriften anderer Autoren, die einer Verwertung der Texte nicht zugestimmt haben."